Bei der heutigen ENOVA Windpark Lage GmbH & Co. KG hat sich die Bilanz im Geschäftsjahr 2024 deutlich verschärft. Die Gesellschaft, die im Berichtsjahr noch unter dem Namen InvestInvent 12. Windpark GmbH & Co. KG firmierte, weist zum 31. Dezember 2024 kein positives Eigenkapital mehr aus.
Stattdessen erscheinen auf der Aktivseite zwei ungewöhnlich hohe Ausgleichsposten: ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten von 524.441,93 Euro sowie nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten von 885.663,63 Euro.
Zusammen ergeben diese beiden Positionen 1.410.105,56 Euro.
Genau diese Größenordnung nennt auch der Anhang. Dort heißt es ausdrücklich, die Gesellschaft sei zum Abschlussstichtag mit rund 1,410 Millionen Euro bilanziell überschuldet.
Das ist eine zentrale Aussage des Jahresabschlusses – muss aber rechtlich sauber eingeordnet werden: Eine bilanzielle Überschuldung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Ob ein Insolvenzgrund vorlag, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss allein nicht feststellen.
Eigenkapital fällt von 214.336 Euro auf null
Noch zum 31. Dezember 2023 hatte die Gesellschaft ein Eigenkapital von 214.336,37 Euro ausgewiesen.
Ein Jahr später steht dort:
0,00 Euro.
Damit ist das gesamte zuvor ausgewiesene Eigenkapital bilanziell aufgezehrt.
Die Bilanzsumme sinkt im selben Zeitraum von 3.667.318,65 Euro auf 3.480.026,50 Euro. Das entspricht einem Rückgang von rund 5,1 Prozent.
Der Rückgang der Bilanzsumme wirkt auf den ersten Blick moderat. Innerhalb der Bilanz haben sich die Strukturen jedoch erheblich verändert.
1,41 Millionen Euro Verlustanteile und Entnahmen auf der Aktivseite
Besonders auffällig sind die beiden neu ausgewiesenen Positionen auf der Aktivseite.
Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten beträgt 524.441,93 Euro.
Hinzu kommen 885.663,63 Euro nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten.
Zusammen entspricht das exakt rund 1,41 Millionen Euro.
Der Anhang erläutert zudem ausdrücklich, dass für den Fehlbetrag aus den nicht gedeckten Entnahmen eine Haftung der Kommanditistin besteht.
Diese Darstellung unterscheidet sich deutlich von einer normalen positiven Eigenkapitalposition.
Vereinfacht gesagt zeigen die Posten, dass Verlustanteile und Entnahmen die Vermögenseinlagen der Kommanditisten überschritten haben.
Warum diese 1,41 Millionen Euro keine normalen Vermögenswerte sind
Dass diese Beträge auf der Aktivseite stehen, bedeutet nicht, dass die Gesellschaft dadurch zusätzliche liquide oder wirtschaftlich frei verfügbare Vermögenswerte besitzt.
Es handelt sich um gesellschaftsrechtlich beziehungsweise bilanziell bedingte Ausgleichsposten.
Gerade deshalb ist die Aktivsumme von 3,48 Millionen Euro nicht so zu lesen, als bestünde sie vollständig aus klassischen Vermögenswerten wie Windkraftanlagen, Forderungen oder Bankguthaben.
Tatsächlich entfallen mehr als 40 Prozent der Bilanzsumme auf die beiden nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Positionen.
Das unterstreicht, wie stark die Kapitalstruktur belastet ist.
Windkraftanlagen verlieren weiter an Buchwert
Das Sachanlagevermögen sinkt von 2.060.059 Euro auf 1.411.745 Euro.
Das ist ein Rückgang von 648.314 Euro beziehungsweise rund 31,5 Prozent.
Nach Angaben im Anhang bestehen die Sachanlagen aus den Windkraftanlagen einschließlich Zuwegung und Verkabelung.
Die Anlagen werden linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben.
Der starke Rückgang des Buchwerts ist damit grundsätzlich durch die planmäßige Abschreibung erklärbar.
Aus dem Abschluss ergibt sich kein Hinweis auf eine zusätzliche außerplanmäßige Wertberichtigung.
Umlaufvermögen bricht um fast 62 Prozent ein
Noch deutlicher fällt der Rückgang beim Umlaufvermögen aus.
Es sinkt von 1.537.478,05 Euro auf 587.994,34 Euro.
Das entspricht einem Minus von rund 61,7 Prozent.
Der größte Teil dieses Rückgangs entfällt auf die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände.
Diese fallen von 945.387,57 Euro auf nur noch 178.312,01 Euro.
Das ist ein Rückgang um rund 767.076 Euro oder 81,1 Prozent.
Allerdings muss dabei eine Besonderheit des Vorjahres berücksichtigt werden.
700.000 Euro Kapitaleinlagen waren 2023 noch ausstehend
Im Vorjahr enthielten die Forderungen noch 700.000 Euro eingeforderte, aber ausstehende Kapitaleinlagen der Kommanditisten.
Zum Jahresende 2024 steht diese Position bei 0 Euro.
Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch schließen, dass die 700.000 Euro schlicht bar eingezahlt wurden.
Der Abschluss zeigt lediglich, dass diese Forderungsposition zum neuen Bilanzstichtag nicht mehr besteht.
Wie sie konkret abgewickelt, verrechnet oder anderweitig verändert wurde, lässt sich aus der vorliegenden Veröffentlichung nicht vollständig nachvollziehen.
Gerade wegen der gleichzeitig ausgewiesenen nicht gedeckten Entnahmen und Verlustanteile sollte hier nicht vorschnell eine einfache Kapitalzuführung unterstellt werden.
Bankguthaben sinkt um rund 31 Prozent
Auch die liquiden Mittel gehen zurück.
Zum Ende des Jahres 2023 verfügte die Gesellschaft über 592.090,48 Euro an Kassen- und Bankguthaben.
Zum 31. Dezember 2024 sind es noch 409.682,33 Euro.
Der Rückgang beträgt damit rund 182.408 Euro beziehungsweise 30,8 Prozent.
Das Unternehmen verfügte also weiterhin über einen sechsstelligen Liquiditätsbestand, dieser ist aber deutlich kleiner als ein Jahr zuvor.
Aus einer Bilanz allein lässt sich nicht bestimmen, warum der Bankbestand zurückgegangen ist.
Dafür wäre eine Kapitalflussrechnung beziehungsweise eine detailliertere GuV- und Finanzierungsanalyse erforderlich.
Verbindlichkeiten sinken um 468.000 Euro
Positiv entwickelt sich zumindest die absolute Höhe der Verbindlichkeiten.
Sie sinken von 2.963.951,12 Euro auf 2.496.286,50 Euro.
Das entspricht einem Rückgang von rund 467.665 Euro oder 15,8 Prozent.
Damit hat sich der Fremdmittelbestand gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert.
Allerdings darf auch dieser Rückgang nicht automatisch vollständig als Kredittilgung bezeichnet werden.
Die Bilanz weist die Gesamtverbindlichkeiten aus, ohne in der veröffentlichten Fassung sämtliche Veränderungen innerhalb der einzelnen Gläubigergruppen detailliert zu erklären.
Fast 31 Prozent der Schulden sind kurzfristig
Von den 2.496.286,50 Euro Verbindlichkeiten haben 763.073,54 Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das entspricht rund 30,6 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten.
Weitere 1.733.212,96 Euro laufen länger als ein Jahr.
Der kurzfristige Betrag ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen: 2023 waren 739.829,08 Euro innerhalb eines Jahres fällig.
Damit erhöht sich die kurzfristige Belastung um rund 23.244 Euro beziehungsweise 3,1 Prozent.
Gleichzeitig sinken die längerfristigen Verbindlichkeiten von 2.224.122,04 Euro auf 1.733.212,96 Euro.
Das entspricht einem Rückgang von rund 490.909 Euro.
Bankguthaben reicht nicht für die kurzfristigen Verbindlichkeiten
Ein Blick auf die kurzfristige Deckung zeigt die angespannte Struktur deutlicher.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten von 763.073,54 Euro stehen liquide Mittel von nur 409.682,33 Euro gegenüber.
Das Bankguthaben deckt damit rechnerisch lediglich rund 53,7 Prozent der innerhalb eines Jahres fälligen Verbindlichkeiten.
Bezieht man das gesamte Umlaufvermögen von 587.994,34 Euro ein, liegt die rechnerische Deckung bei rund 77 Prozent.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig war oder wurde.
Eine Bilanz ist lediglich eine Stichtagsaufnahme. Sie sagt nichts darüber aus, welche laufenden Einnahmen nach dem Bilanzstichtag zur Verfügung standen und welche Zahlungszeitpunkte tatsächlich anfielen.
Trotzdem zeigt die Relation, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Stichtag höher waren als die liquiden Mittel und das gesamte Umlaufvermögen.
Rückstellungen verdoppeln sich nahezu
Eine weitere erhebliche Veränderung betrifft die Rückstellungen.
Sie steigen von 489.031,16 Euro auf 983.740 Euro.
Das entspricht einem Plus von rund 494.709 Euro beziehungsweise 101,2 Prozent.
Die Rückstellungen haben sich damit binnen eines Jahres praktisch verdoppelt.
Im Anhang wird erklärt, dass die sonstigen Rückstellungen unter anderem Aufwendungen für den Rückbau der Windkraftanlagen sowie Wartungs-, Betriebsführungs- und Jahresabschlusskosten enthalten.
Hinzu kommt eine Steuerrückstellung für Gewerbesteuer, die nach Angaben des Unternehmens aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft entstanden ist.
Damit steht zumindest ein Teil des Rückstellungsanstiegs im Zusammenhang mit der Transaktion.
Gesellschaft wurde kurz nach dem Bilanzstichtag verkauft
Nur gut zwei Monate nach dem Abschlussstichtag kam es zu einem Eigentümerwechsel.
Mit Kaufvertrag vom 6. März 2025 wurde der einzige Kommanditanteil an der Gesellschaft von der InvestInvent Funds SICAV-SIF an die ENOVA Windpark Lage Betriebs GmbH & Co. KG in Bunde-Bunderhee verkauft.
Gleichzeitig wurde auch die Komplementärin ausgewechselt.
Das ist für die Einordnung des Abschlusses besonders relevant.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2024 beschreibt noch die Gesellschaft vor dem Eigentümerwechsel.
Die heute verwendete Firmierung ENOVA Windpark Lage GmbH & Co. KG und der Sitz in Bunde-Bunderhee spiegeln bereits die spätere Struktur wider.
Damit ist der vorliegende Jahresabschluss gewissermaßen eine finanzielle Momentaufnahme unmittelbar vor dem Übergang an ENOVA.
Verkauf könnte hohe Gewerbesteuerrückstellung erklären
Im Anhang heißt es ausdrücklich, dass in den Steuerrückstellungen die Gewerbesteuerbelastung enthalten ist, die sich „aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft“ ergibt.
Wie hoch diese einzelne Rückstellung ist, wird nicht separat angegeben.
Deshalb lässt sich der gesamte Anstieg der Rückstellungen nicht allein dem Verkauf zurechnen.
Fest steht jedoch, dass die Transaktion nach Angaben des Unternehmens steuerliche Folgen hatte, für die bereits im Abschluss Vorsorge getroffen wurde.
Windpark-Kredite umfassend besichert
Der Anhang beschreibt außerdem ein umfangreiches Sicherheitenpaket zugunsten der Kreditinstitute.
Als Sicherheiten werden unter anderem die Windkraftanlagen einschließlich Zubehör, Übergabestationen und Leitungen genannt.
Hinzu kommen Abtretungen von Vergütungsansprüchen aus der Einspeisung des Stroms, Ansprüche aus dem ursprünglichen Kaufvertrag über die Windenergieanlagen, Ansprüche aus dem Vollwartungsvertrag sowie Ansprüche aus Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Auch eine Liquiditätsreserve für windschwache Monate und Guthaben zur Unterlegung von Rückbaubürgschaften wurden verpfändet.
Ein solches Sicherheitenpaket ist bei projektfinanzierten Windparks grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Es zeigt jedoch, dass die finanzierenden Banken umfangreiche Zugriffsmöglichkeiten auf Projektvermögen und Zahlungsströme erhalten haben.
Keine Bankverbindlichkeiten mehr mit mehr als fünf Jahren Laufzeit
Bemerkenswert ist außerdem eine weitere Aussage des Anhangs:
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Damit unterscheidet sich dieser Windpark deutlich von manchen jüngeren Projektgesellschaften, deren Finanzierungen noch über viele Jahre oder Jahrzehnte laufen.
Das passt grundsätzlich zum bereits deutlich abgeschriebenen Anlagenbestand.
Die Windkraftanlagen werden über 16 Jahre linear abgeschrieben und stehen Ende 2024 nur noch mit rund 1,41 Millionen Euro in der Bilanz.
442.000 Euro weitere Verpflichtungen pro Jahr
Zusätzlich zu den bilanzierten Schulden bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen.
Nach Angaben im Anhang resultieren sie aus Pacht- und Dienstleistungsverträgen und belaufen sich auf rund 442.000 Euro pro Jahr.
Diese Verpflichtungen sind nicht als Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
Sie dürfen deshalb nicht einfach zu den 2,50 Millionen Euro bilanziellen Verbindlichkeiten hinzuaddiert werden.
Für die Beurteilung der laufenden wirtschaftlichen Belastung sind sie dennoch relevant.
442.000 Euro jährlich sind gemessen an der Größe der Gesellschaft ein erheblicher Betrag.
Keine Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte 2024 keine Arbeitnehmer.
Das ist bei reinen Windpark-Projektgesellschaften nicht ungewöhnlich.
Betrieb, Wartung, kaufmännische Verwaltung und andere Leistungen können über externe Dienstleister beziehungsweise verbundene Gesellschaften erbracht werden.
Dazu passen die im Anhang genannten Dienstleistungs- und Betriebsführungskosten.
Was „bilanziell überschuldet“ bedeutet – und was nicht
Die wohl brisanteste Formulierung des gesamten Abschlusses lautet:
Die Gesellschaft sei mit rund 1,410 Millionen Euro bilanziell überschuldet.
Diese Aussage sollte ernst genommen, aber nicht mit Insolvenz gleichgesetzt werden.
Bilanzielle Überschuldung bedeutet zunächst, dass das bilanzielle Eigenkapital aufgezehrt ist und entsprechende nicht gedeckte Verlust- beziehungsweise Entnahmepositionen ausgewiesen werden.
Für eine insolvenzrechtliche Überschuldung gelten zusätzliche Voraussetzungen und Bewertungen.
Dazu gehören insbesondere Fragen der Fortführungsprognose und der tatsächlichen Vermögenswerte und Verpflichtungen.
Der Jahresabschluss enthält keine ausreichenden Angaben, um daraus einen Insolvenzgrund abzuleiten.
Eine Überschrift wie „Windpark insolvent“ wäre deshalb nicht durch die vorliegenden Unterlagen gedeckt.
Auffällig sind besonders die Entnahmen
Noch bemerkenswerter als der reine Verlustanteil ist die Höhe der nicht gedeckten Entnahmen.
Sie belaufen sich auf 885.663,63 Euro und damit auf einen deutlich höheren Betrag als der nicht gedeckte Verlustanteil von 524.441,93 Euro.
Der Anhang weist ausdrücklich darauf hin, dass insoweit eine Haftung der Kommanditistin für den Fehlbetrag besteht.
Das macht diese Position ökonomisch und gesellschaftsrechtlich besonders relevant.
Welche konkreten Entnahmen wann vorgenommen wurden und wie sich diese im Detail zusammensetzen, wird im veröffentlichten Abschluss nicht erläutert.
Deshalb sollte nicht spekuliert werden, ob sie beispielsweise mit Ausschüttungen, Entnahmen aus früheren Perioden oder anderen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen zusammenhängen.
Der Jahresabschluss liefert keine vollständige Gewinnzahl
Auffällig ist zudem, dass in der veröffentlichten Bilanz kein Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ausgewiesen wird.
Auch eine konkrete Jahresüberschuss- oder Jahresfehlbetragszahl ist in dem vorliegenden Dokument nicht genannt.
Deshalb lässt sich aus der veröffentlichten Fassung nicht exakt bestimmen, wie hoch das operative oder handelsrechtliche Jahresergebnis 2024 war.
Die Veränderung des Eigenkapitals allein reicht dafür nicht aus.
Insbesondere wegen der hohen Entnahmen und der Veränderung der Kommanditkapitalpositionen wäre es methodisch falsch, einen Jahresverlust einfach aus der Eigenkapitaldifferenz abzuleiten.
Feststellung erst Ende 2025
Der Abschluss wurde am 18. Dezember 2025 festgestellt.
Unterzeichnet wurde er bereits am 4. April 2025 in Zürich.
Zu diesem Zeitpunkt war der Kaufvertrag über den Kommanditanteil vom 6. März 2025 bereits abgeschlossen.
Die heutige Firmierung und der heutige Sitz spiegeln damit den Eigentümerwechsel wider, während die Bilanzwerte selbst noch das Geschäftsjahr unter der früheren Eigentümerstruktur betreffen.
Ein Windpark vor einem tiefen Bilanzumbau
Unter dem Strich zeigt der Jahresabschluss ein finanziell anspruchsvolles Bild.
Das Eigenkapital fällt von 214.336 Euro auf null.
Zusammen 1,41 Millionen Euro an nicht gedeckten Verlustanteilen und Entnahmen erscheinen auf der Aktivseite.
Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst als bilanziell überschuldet.
Das Umlaufvermögen fällt um fast 62 Prozent, das Bankguthaben um rund 31 Prozent.
Die Rückstellungen verdoppeln sich auf nahezu 984.000 Euro.
Zwar sinken die Verbindlichkeiten gleichzeitig um knapp 468.000 Euro, doch mit 2,50 Millionen Euro bleiben sie hoch. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 763.074 Euro übersteigen sowohl die liquiden Mittel als auch das gesamte Umlaufvermögen.
Kurz nach dem Bilanzstichtag wurde der einzige Kommanditanteil verkauft.
Damit fällt der Abschluss in eine Phase tiefgreifender Veränderung.
Die entscheidende Botschaft lautet deshalb:
Der heutige ENOVA Windpark Lage wurde mit einer bilanziell stark belasteten Kapitalstruktur übernommen. Zum Jahresende 2024 war das positive Eigenkapital vollständig aufgezehrt, 1,41 Millionen Euro Verlustanteile und Entnahmen waren nicht mehr durch Vermögenseinlagen gedeckt, und zugleich standen hohe Rückstellungen sowie kurzfristige Verpflichtungen in der Bilanz.
Dass der Windpark kurz darauf den Eigentümer wechselte, macht den Abschluss zusätzlich interessant.
Ob und wie ENOVA die Kapital- und Finanzierungsstruktur nach der Übernahme verändert hat, lässt sich aus dem Jahresabschluss 2024 allerdings noch nicht erkennen.