Der Jahresabschluss 2024 der heutigen NxW Elsterwerda GmbH & Co. KG, die im Berichtsjahr noch als Ventient Windpark Elsterwerda GmbH & Co. KG firmierte, zeigt eine finanziell ungewöhnliche Struktur. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2024 ausdrücklich eine bilanzielle Überschuldung von 263.782 Euro aus. Gleichzeitig hat sich dieser negative Kapitalposten gegenüber dem Vorjahr verbessert, die Gesamtverschuldung ist gesunken und ein erheblicher Teil der Vermögenswerte besteht aus Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Hinzu kommt ein Eigentümerwechsel nach dem Bilanzstichtag: Anfang 2025 wurde die mittelbare Muttergesellschaft von einer Gesellschaft der NeXtWind-Gruppe übernommen, anschließend erfolgten die Umfirmierung in NxW Elsterwerda GmbH & Co. KG und die Verlegung nach Berlin.
Die Bilanzsumme sank von 1,307 Millionen Euro Ende 2023 auf 1,144 Millionen Euro Ende 2024. Das entspricht einem Rückgang um rund 162.600 Euro beziehungsweise 12,4 Prozent. Die Gesellschaft ist damit bilanziell deutlich kleiner geworden. Besonders kräftig schrumpft das Sachanlagevermögen. Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte bleiben unverändert bei 20.342 Euro, der Buchwert der technischen Anlagen und Maschinen sinkt jedoch von 159.272 Euro auf nur noch 52.693 Euro. Da nach Angaben des Anhangs unter den technischen Anlagen und Maschinen die Windkraftanlagen ausgewiesen werden, ist dies für die langfristige Einordnung besonders relevant.
Der Buchwert der Windkraftanlagen geht damit innerhalb eines Jahres um rund 106.579 Euro beziehungsweise rund 66,9 Prozent zurück. Zusammen mit den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau von 21.264 Euro beträgt das gesamte ausgewiesene Sachanlagevermögen Ende 2024 nur noch rund 94.298 Euro nach rund 200.109 Euro im Vorjahr. Das entspricht einem Rückgang um etwa 52,9 Prozent. Nach den Bilanzierungsgrundsätzen werden die Anlagen zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Ein detaillierter Anlagenspiegel fehlt jedoch, sodass sich nicht abschließend feststellen lässt, ob der Rückgang ausschließlich aus Abschreibungen resultiert oder weitere Veränderungen eine Rolle spielen.
Der niedrige Buchwert darf außerdem nicht mit dem technischen Wert oder der tatsächlichen Funktionsfähigkeit des Windparks gleichgesetzt werden. Nach öffentlich verfügbaren Anlagendaten wurde eine dem damaligen Betreiber Ventient Windpark Elsterwerda GmbH & Co. KG zugeordnete Enercon-E-82-Anlage mit 2 MW Leistung bereits im Juli 2009 in Betrieb genommen. Der sehr niedrige Bilanzwert passt damit grundsätzlich zu einem weit fortgeschrittenen bilanziellen Abschreibungsstand. Ob die Anlage technisch noch viele Jahre betrieben werden kann, welche Restnutzungsdauer erwartet wird oder ein Repowering geplant ist, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.
Wesentlich größer als das Sachanlagevermögen ist inzwischen das Umlaufvermögen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich Ende 2024 rechnerisch auf rund 680.797 Euro und liegen damit nahezu auf Vorjahresniveau. Ihre Zusammensetzung hat sich jedoch massiv verändert. Ende 2023 bestanden noch Forderungen gegen Kommanditisten von 563.000 Euro. Diese Position wird Ende 2024 nicht mehr separat ausgewiesen. Stattdessen enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände von 659.375 Euro nun ausdrücklich 598.000 Euro Forderungen gegen Gesellschafter.
Damit machen die Forderungen gegen Gesellschafter mehr als die Hälfte der gesamten Bilanzsumme aus. Bezogen auf die gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegt ihr Anteil bei knapp 88 Prozent. Diese Konzentration ist aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich. Die Werthaltigkeit der Bilanz hängt damit in erheblichem Umfang davon ab, dass die entsprechenden Gesellschafterforderungen tatsächlich werthaltig und realisierbar sind.
Das bedeutet nicht, dass die Forderungen problematisch oder uneinbringlich wären. Der Abschluss nennt keine entsprechenden Wertberichtigungen. Für die Analyse wäre allerdings wichtig zu wissen, wer genau Schuldner der 598.000 Euro ist, aus welchem Rechtsgrund die Forderungen entstanden sind, wann sie fällig werden und ob sie nach dem Eigentümerwechsel 2025 zurückgeführt wurden. Diese Informationen enthält die Veröffentlichung nicht.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gehen gleichzeitig von 57.045 Euro auf 21.421 Euro zurück. Der Bankbestand sinkt ebenfalls deutlich. Ende 2023 verfügte die Gesellschaft über rund 82.925 Euro liquide Mittel, Ende 2024 sind es nur noch 55.445 Euro. Das entspricht einem Rückgang von rund 27.480 Euro beziehungsweise 33,1 Prozent.
Zusätzlich hält die Gesellschaft Wertpapiere von 48.171 Euro. Der Anhang erklärt, dass gegenüber der Triodos Bank N.V. Deutschland eine Verpfändungsvereinbarung für ein Sicherungskonto mit einem Mindestbetrag von genau 48.171 Euro besteht. Diese Wertpapiere beziehungsweise die entsprechende Sicherungsposition stehen damit nicht ohne Weiteres als frei verfügbare Liquidität zur Verfügung.
Der auffälligste Posten bleibt allerdings der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten. Er beträgt Ende 2024 insgesamt 263.782 Euro. Im Vorjahr waren es noch 292.015 Euro. Der ungedeckte Verlustanteil hat sich damit um rund 28.233 Euro beziehungsweise 9,7 Prozent reduziert. Das ist eine Verbesserung, ändert aber nichts daran, dass weiterhin keine positive Eigenkapitalbasis ausgewiesen wird.
Der Anhang formuliert dies ausdrücklich deutlich und spricht von einer „Überschuldung in der Höhe von EUR 263.782,01“. Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Genau diese beiden Aussagen müssen sauber voneinander getrennt werden. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht automatisch eine insolvenzrechtliche Überschuldung und erst recht nicht automatisch Zahlungsunfähigkeit. Für eine insolvenzrechtliche Beurteilung wären unter anderem Fortführungsprognose, tatsächliche Vermögenswerte, Fälligkeiten, Finanzierung und Zahlungsfähigkeit zu untersuchen.
Auch der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil bedeutet nicht automatisch, dass die Kommanditisten den Betrag von 263.782 Euro sofort nachschießen müssen. Ob eine Nachschusspflicht besteht, hängt von der gesellschaftsvertraglichen und rechtlichen Ausgestaltung der Kapitalkonten ab. Aus dem Jahresabschluss allein lässt sich eine solche Verpflichtung nicht ableiten.
Positiv ist, dass sich der negative Kapitalposten 2024 verbessert hat. Ohne vollständige Gewinn- und Verlustrechnung und ohne Entwicklung der Kapitalkonten lässt sich jedoch nicht eindeutig feststellen, wodurch die Verringerung um rund 28.000 Euro entstanden ist. Denkbar wären ein positiver Jahresbeitrag, Einlagen oder andere Kapitalbewegungen. Spekuliert werden sollte darüber nicht.
Auf der Passivseite ist die veröffentlichte Tabellenformatierung teilweise verrutscht. Aus den Erläuterungen im Anhang und den Einzelbeträgen lässt sich jedoch eine plausible Struktur rekonstruieren. Die sonstigen Rückstellungen betragen 141.875,49 Euro und betreffen nach Angaben der Gesellschaft ausstehende Rechnungen sowie Rückbauverpflichtungen. Im Vorjahr lagen die entsprechenden Rückstellungen bei 133.814,60 Euro. Sie steigen damit moderat um rund 8.061 Euro.
Die eigentlichen Verbindlichkeiten belaufen sich nach den einzelnen ausgewiesenen Positionen rechnerisch auf rund 1,002 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es rund 1,173 Millionen Euro. Damit wurden rund 170.653 Euro beziehungsweise 14,5 Prozent der Verbindlichkeiten abgebaut. Dieser Rückgang ist aus finanzieller Sicht positiv.
Der mit Abstand größte Einzelposten betrifft Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Hier ergibt sich aus dem Abschluss ein Betrag von insgesamt rund 944.124 Euro. Davon sind lediglich 3.728 Euro kurzfristig, während 940.396 Euro eine sehr lange Restlaufzeit aufweisen. Der Anhang erklärt ausdrücklich, dass die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 940.396,05 Euro gegenüber der UK Ventient Finco Limited bestehen.
Damit ist ein Großteil der Verschuldung langfristig innerhalb der damaligen Ventient-Konzernstruktur finanziert worden. Das ist für die Liquiditätsanalyse entscheidend, denn eine Verbindlichkeit mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit erzeugt einen völlig anderen kurzfristigen Zahlungsdruck als sofort fällige Bankschulden.
Gegenüber dem Vorjahr ist dieser langfristige Finanzierungsbetrag ebenfalls zurückgegangen. Ende 2023 waren noch rund 1,047 Millionen Euro in dieser Position ausgewiesen. Der Rückgang beträgt damit gut 106.750 Euro. Die langfristige Konzernfinanzierung wurde also erkennbar reduziert.
Hinzu kommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von rund 48.510 Euro sowie sonstige Verbindlichkeiten von rund 9.609 Euro. Aufgrund der verrutschten Darstellung sollte bei der genauen Zuordnung einzelner Bilanzzeilen allerdings der erläuternde Anhang stärker gewichtet werden als die optisch fehlerhafte Tabellenstruktur.
Die kurzfristige Liquiditätslage wirkt dadurch weniger angespannt, als die bilanzielle Überschuldung zunächst vermuten lassen könnte. Ein großer Teil der Schulden ist langfristig finanziert. Gleichzeitig verfügt die Gesellschaft über 55.445 Euro Bankguthaben und erhebliche kurzfristige Forderungen. Allerdings konzentriert sich ein großer Teil dieser Forderungen wiederum auf den Gesellschafterkreis. Die Zahlungsfähigkeit hängt daher nicht allein vom operativen Windparkbetrieb ab, sondern auch von konzern- beziehungsweise gesellschafterinternen Zahlungsströmen.
Für Anleger beziehungsweise Gläubiger ist diese Abhängigkeit ein zentraler Punkt. Auf der Aktivseite stehen rund 598.000 Euro Forderungen gegen Gesellschafter. Auf der Passivseite besteht gleichzeitig eine langfristige Finanzierung von mehr als 940.000 Euro gegenüber der damaligen Konzernmutter beziehungsweise einem verbundenen Finanzierungsunternehmen. Die Gesellschaft war damit Ende 2024 in erheblichem Umfang in konzerninterne Finanzbeziehungen eingebunden.
Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt der Eigentümerwechsel im Jahr 2025 besondere Bedeutung. Nach dem Abschlussstichtag schloss die NeXtWind Windpark Beteiligung 27 GmbH & Co. KG am 7. Januar 2025 einen Anteilskaufvertrag mit der UK Ventient Finco Limited über den Erwerb der Anteile an der Ventient Dynamo Holdco S.à.r.l., der mittelbaren Muttergesellschaft der damaligen Ventient Windpark Elsterwerda GmbH & Co. KG. Anschließend wurde die Gesellschaft in die NeXtWind-Gruppe integriert und in NxW Elsterwerda GmbH & Co. KG umfirmiert.
Aktuelle Unternehmensdaten führen die Gesellschaft inzwischen als aktive NxW Elsterwerda GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin und der Handelsregisternummer HRA 65244 B beim Amtsgericht Charlottenburg. Als Unternehmensgegenstand wird unter anderem der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb und die Veräußerung von Windenergieanlagen genannt. Damit ist klar, dass der vorliegende Abschluss wirtschaftlich noch die alte Ventient-Struktur zum 31. Dezember 2024 abbildet, während die heutige Eigentümer- und Konzernstruktur bereits eine andere ist.
Für die Interpretation ist das entscheidend. Die Bilanzzahlen 2024 sollten nicht ohne Weiteres auf die heutige Finanzierungsstruktur übertragen werden. Insbesondere ist offen, wie die 598.000 Euro Gesellschafterforderungen und die mehr als 940.000 Euro langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der früheren Ventient-Finanzierung im Zuge der Transaktion behandelt wurden. Denkbar wären Ablösungen, Abtretungen, Umfinanzierungen oder eine Fortführung bestehender Vereinbarungen. Der Jahresabschluss für 2024 beantwortet dies naturgemäß nicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die steuerlichen Verlustvorträge. Die Gesellschaft nennt einen geschätzten Betrag von rund 1,366 Millionen Euro auf Grundlage der letzten eingereichten Körperschaftsteuererklärung für 2022. Dieser Betrag ist erheblich und zeigt, dass über die Vergangenheit hinweg steuerliche Verluste entstanden sind. Steuerliche Verlustvorträge dürfen allerdings nicht mit einem aktuellen Jahresverlust oder einer unmittelbar bevorstehenden wirtschaftlichen Krise gleichgesetzt werden. Sie können aus früheren Geschäftsjahren stammen und gegebenenfalls mit zukünftigen steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden, soweit die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für eine operative Beurteilung fehlen zugleich wichtige Zahlen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im veröffentlichten Material nicht vollständig offengelegt. Bekannt ist lediglich, dass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen Betriebskosten der Windkraftanlagen betreffen. Umsatzerlöse, Abschreibungen, Zinsaufwand und das konkrete Jahresergebnis werden nicht genannt. Deshalb lässt sich nicht beurteilen, wie profitabel der Windpark 2024 tatsächlich betrieben wurde.
Gerade angesichts des geringen Buchwerts der Windkraftanlagen wäre das besonders interessant. Ein älterer, weitgehend abgeschriebener Windpark kann grundsätzlich weiterhin erhebliche operative Cashflows erwirtschaften, weil die hohen ursprünglichen Investitionskosten bilanziell bereits weitgehend abgeschrieben sind. Umgekehrt können ältere Anlagen höhere Wartungs- und Reparaturkosten verursachen. Ohne Ertrags- und Produktionsdaten lässt sich nicht feststellen, welches Bild hier zutrifft.
Unter dem Strich zeigt die NxW Elsterwerda GmbH & Co. KG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 eine zweigeteilte Lage. Kritisch ist die ausdrücklich ausgewiesene bilanzielle Überschuldung von rund 264.000 Euro. Die Gesellschaft besitzt kein positives ausgewiesenes Eigenkapital, der Bankbestand ist auf lediglich rund 55.000 Euro gesunken und ein sehr großer Teil des Vermögens besteht aus Forderungen gegen Gesellschafter. Außerdem liegen steuerliche Verlustvorträge von geschätzt 1,37 Millionen Euro vor.
Gleichzeitig gibt es mehrere positive Entwicklungen. Der ungedeckte Verlustanteil ist innerhalb eines Jahres um rund 28.000 Euro zurückgegangen. Die Verbindlichkeiten wurden rechnerisch um rund 171.000 Euro reduziert. Der größte Schuldenposten besitzt eine langfristige Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, und der Jahresabschluss wurde ausdrücklich unter Fortführungsannahme erstellt.
Eine akute Insolvenz lässt sich aus diesen Zahlen deshalb nicht ableiten. Ebenso wäre es falsch, aus dem Begriff „Überschuldung“ im handelsrechtlichen Abschluss unmittelbar eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu machen.
Die für Anleger spannendste Frage liegt inzwischen ohnehin in der Zeit nach dem Bilanzstichtag: Was ist nach der Übernahme durch NeXtWind mit den konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten geschehen, und wie soll der ältere Anlagenbestand wirtschaftlich weiterentwickelt werden?
Der Abschluss 2024 dokumentiert noch die alte Ventient-Finanzierungsstruktur. Für eine belastbare Bewertung der heutigen NxW Elsterwerda GmbH & Co. KG wird deshalb vor allem der nächste Jahresabschluss entscheidend sein. Er dürfte erstmals zeigen, ob der Eigentümerwechsel zu einer Bereinigung der negativen Kapitalsituation, einer Neuordnung der Konzernfinanzierung oder zu neuen Investitionen in den Windpark geführt hat.