Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anleger vor Angeboten auf der Internetseite venator24.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber dort Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Besonders auffällig: Die Internetseite besitzt nach Angaben der BaFin kein rechtsgültiges Impressum.
Zwar werde eine Adresse in Berlin als vermeintlicher Geschäftssitz angegeben. Die Finanzaufsicht geht jedoch davon aus, dass es sich dabei um eine Scheinadresse handeln dürfte.
Für Anleger entsteht dadurch ein grundlegendes Problem:
Sie können nicht zuverlässig erkennen, mit wem sie überhaupt eine Geschäftsbeziehung eingehen.
Betreiber von venator24.com sind der BaFin unbekannt
Die Warnung wurde am 31. August 2026 veröffentlicht.
Nach Angaben der Behörde werden die unbekannten Betreiber von venator24.com nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Das ist bei Finanzangeboten ein entscheidender Punkt.
Wer in Deutschland bestimmte Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis beziehungsweise Zulassung.
Die BaFin weist selbst darauf hin, dass Verbraucher in ihrer Unternehmensdatenbank überprüfen können, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Bei Kryptowerte-Dienstleistungen richtet sich die Zulassung inzwischen insbesondere nach der europäischen MiCA-Verordnung. Zugelassene Kryptowerte-Dienstleister werden unter anderem in der BaFin-Unternehmensdatenbank beziehungsweise den einschlägigen Registern erfasst.
Berliner Adresse dürfte laut BaFin nur Scheinadresse sein
Besonders schwer wiegt die Frage nach der tatsächlichen Identität des Anbieters.
Laut BaFin verfügt venator24.com über kein rechtsgültiges Impressum.
Gleichzeitig wird auf der Internetseite offenbar eine Adresse in Berlin als vermeintlicher Geschäftssitz angegeben.
Nach Einschätzung der Finanzaufsicht dürfte es sich jedoch um eine Scheinadresse handeln.
Damit fehlt Anlegern eine der wichtigsten Informationen überhaupt: Wer steht rechtlich hinter dem Angebot?
Bei einem regulierten Finanzunternehmen sollte nachvollziehbar sein, welche juristische Person Vertragspartner ist, wo sie ihren Sitz hat und unter welcher Aufsicht beziehungsweise Zulassung sie tätig wird.
Wenn diese Informationen nicht zuverlässig feststellbar sind, steigt das Risiko für Anleger erheblich.
Warum eine fehlende BaFin-Erlaubnis so wichtig ist
Eine BaFin-Erlaubnis ist weit mehr als ein Logo oder ein formaler Eintrag.
Für erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte bedeutet eine Zulassung, dass ein Anbieter bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und sich der zuständigen Aufsicht unterwerfen muss.
Die BaFin stellt deshalb ausdrücklich klar, dass Unternehmen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und andere erlaubnispflichtige Geschäfte in Deutschland nicht einfach ohne entsprechende Erlaubnis betreiben dürfen.
Bei Kryptowerte-Dienstleistern greifen inzwischen zusätzlich die europäischen MiCA-Regeln. Die BaFin erläutert, dass Anbieter ihre Geschäfte nach erfolgter Zulassung aufnehmen können und die Zulassung anschließend unter anderem in offiziellen Registern veröffentlicht wird.
Bei venator24.com liegt eine solche Beaufsichtigung nach der aktuellen Warnung gerade nicht vor.
Eine professionell wirkende Website ist keine Zulassung
Für Verbraucher ist das eine wichtige Lektion.
Ob eine Handels- oder Investmentplattform professionell aussieht, sagt nichts darüber aus, ob der Betreiber tatsächlich von einer Finanzaufsicht zugelassen ist.
Moderne Internetseiten lassen sich vergleichsweise einfach mit Kursgrafiken, Trading-Oberflächen, angeblichen Kontoständen und professionellen Werbetexten ausstatten.
Entscheidend ist deshalb nicht allein der optische Eindruck.
Entscheidend ist, wer der Vertragspartner ist und ob dieser Anbieter die erforderliche Erlaubnis besitzt.
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern ausdrücklich, ihre Unternehmensdatenbank zu nutzen, um zu überprüfen, ob ein Finanzunternehmen tatsächlich beaufsichtigt beziehungsweise zugelassen ist.
Kryptowerte unterliegen inzwischen einem eigenen europäischen Regelwerk
Gerade bei Angeboten rund um Bitcoin, andere Kryptowährungen und Kryptowerte hat sich die Regulierung in den vergangenen Jahren erheblich verändert.
Die europäische Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung, kurz MiCA, regelt unter anderem die Zulassung von Kryptowerte-Dienstleistern.
Die BaFin ist in Deutschland für entsprechende Zulassungsverfahren zuständig.
Nach erfolgreicher Zulassung können Anbieter ihre Geschäfte aufnehmen. Eine erteilte Zulassung wird nach Angaben der Behörde unter anderem im Bundesanzeiger, in der BaFin-Unternehmensdatenbank und im entsprechenden europäischen Register veröffentlicht.
Das macht eine Überprüfung für Anleger grundsätzlich möglich.
Was die BaFin-Warnung bedeutet
Die aktuelle Mitteilung bedeutet zunächst, dass die BaFin nach ihren Erkenntnissen davon ausgeht, dass auf venator24.com erlaubnispflichtige Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden.
Das ist eine ernsthafte aufsichtsrechtliche Warnung.
Sie bedeutet allerdings nicht automatisch, dass bereits gerichtlich festgestellt worden wäre, dass die unbekannten Betreiber Anleger betrügen.
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Eine fehlende Erlaubnis und ein mutmaßlich unerlaubtes Finanzgeschäft sind aufsichtsrechtlich erheblich. Der strafrechtliche Vorwurf eines Betrugs setzt jedoch weitere Voraussetzungen voraus und müsste entsprechend nachgewiesen werden.
Deshalb sollte von einem unerlaubt tätigen beziehungsweise nicht beaufsichtigten Anbieter gesprochen werden – und nicht ohne zusätzliche Belege von einem nachgewiesenen Betrugsunternehmen.
Unbekannte Identität verschärft das Risiko
Für einen Anleger kommt bei venator24.com jedoch ein zweiter problematischer Faktor hinzu.
Es fehlt nicht nur die erforderliche Erlaubnis.
Nach Angaben der BaFin ist auch die Identität der Betreiber nicht nachvollziehbar.
Das macht mögliche Ansprüche im Streitfall erheblich schwieriger.
Wer Geld an einen Anbieter überweist, sollte schließlich wissen, welche natürliche oder juristische Person Vertragspartner ist.
Fehlt ein rechtsgültiges Impressum und erweist sich eine angegebene Geschäftsadresse womöglich als Scheinadresse, kann bereits die Frage schwierig werden, gegen wen Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden sollen.
Anleger sollten vor einer Einzahlung die Unternehmensdatenbank prüfen
Die einfachste Vorsichtsmaßnahme besteht deshalb darin, vor einer Geldüberweisung zu prüfen, ob der Anbieter tatsächlich reguliert ist.
Die BaFin führt dafür eine Unternehmensdatenbank.
Dort können Verbraucher recherchieren, welche Unternehmen über entsprechende Erlaubnisse verfügen.
Die Finanzaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher dort feststellen können, ob ein Unternehmen von ihr beaufsichtigt wird.
Gerade bei unbekannten Online-Handelsplattformen sollte diese Prüfung nicht erst erfolgen, nachdem bereits Geld überwiesen wurde.
Vorsicht bei angeblichen Trading- und Kryptoplattformen
Die Warnung vor venator24.com steht zudem nicht isoliert.
Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Hinweise zu Internetseiten, auf denen nach ihren Erkenntnissen Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
In einer anderen Warnung machte die Behörde beispielsweise auf eine ganze Reihe nahezu identischer Plattformen aufmerksam, deren Betreiber ebenfalls ohne die notwendige Zulassung tätig gewesen sein sollen.
In einem weiteren Fall warnte die BaFin sogar vor mehr als 700 ähnlich aufgebauten Internetseiten, die mit angeblichem KI-gestütztem Trading warben.
Auch dort fehlten nach Angaben der Behörde Impressumsangaben, und die Betreiber wurden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Das zeigt, wie groß das Problem unerlaubter Finanzangebote im Internet geworden ist.
Häufig beginnt alles mit einer kleinen Einzahlung
Bei zweifelhaften Investmentangeboten sollten Verbraucher besonders aufmerksam werden, wenn ihnen außergewöhnlich hohe Gewinne, automatisierter Handel oder vermeintlich besonders sichere Handelsstrategien versprochen werden.
Auch kleine geforderte Anfangsinvestitionen sind kein Beweis für Seriosität.
Die BaFin hat bei anderen unerlaubten Plattformen beispielsweise Angebote dokumentiert, bei denen mit automatisiertem Handel und einer Anfangsinvestition von mindestens 250 Euro geworben wurde.
Das bedeutet nicht, dass venator24.com genau dieselbe Vorgehensweise verwendet.
Die aktuelle BaFin-Mitteilung macht dazu keine entsprechenden Angaben.
Das Beispiel zeigt jedoch, warum Anleger Online-Investmentplattformen grundsätzlich überprüfen sollten, bevor sie persönliche Daten übermitteln oder Geld einzahlen.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte nicht weiter einzahlen
Wer bereits Kunde einer Plattform ist, vor der die Finanzaufsicht warnt, sollte besonders vorsichtig handeln.
Vor allem sollten zusätzliche Überweisungen nicht allein deshalb vorgenommen werden, weil angeblich weiteres Geld erforderlich sei, um Gewinne auszuzahlen, ein Konto freizuschalten oder Steuern beziehungsweise Gebühren zu begleichen.
Betroffene sollten vorhandene Unterlagen sichern.
Dazu können Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen angeblicher Ansprechpartner und Screenshots des Kundenkontos gehören.
Wer einen finanziellen Schaden oder einen Betrugsverdacht sieht, kann sich zusätzlich an Polizei beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden wenden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Auch die BaFin nimmt Hinweise zu möglicherweise unerlaubt tätigen Finanzunternehmen entgegen.
Eine BaFin-Beschwerde holt verlorenes Geld allerdings nicht automatisch zurück
Dabei gibt es eine wichtige Einschränkung.
Die BaFin ist Finanzaufsichtsbehörde und keine individuelle Rechtsvertretung für einzelne Anleger.
Sie erklärt selbst, dass sie Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem Recht verhelfen und beispielsweise kein Unternehmen zur Rückzahlung von Geld zwingen kann.
Für individuelle Ansprüche sind unter anderem Gerichte, Rechtsanwälte, Ombudsstellen oder andere zuständige Stellen relevant.
Eine Meldung an die BaFin kann trotzdem wichtig sein, weil sie der Behörde Informationen über möglicherweise unerlaubt tätige Anbieter liefert.
Warnung stützt sich auf zwei gesetzliche Grundlagen
Die aktuelle Information zu venator24.com veröffentlicht die BaFin auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Damit betrifft die Warnung sowohl klassische erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte als auch den Bereich der Kryptowerte.
Gerade diese Kombination macht die Mitteilung für Anleger relevant, die über Internetplattformen mit Kryptowährungen oder anderen Finanzprodukten handeln möchten.
Das stärkste Warnsignal ist die unbekannte Gegenpartei
Bei venator24.com kommen nach Angaben der BaFin mehrere Warnsignale zusammen:
Die Betreiber bieten nach Erkenntnissen der Behörde Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Internetseite verfügt über kein rechtsgültiges Impressum.
Und die angegebene Berliner Geschäftsadresse dürfte nach Einschätzung der Behörde eine Scheinadresse sein.
Damit fehlt Anlegern etwas Fundamentales: die verlässlich feststellbare Identität ihres Geschäftspartners.
Erst prüfen, dann Geld überweisen
Die Warnung zeigt deshalb erneut, warum bei Online-Investments eine einfache Reihenfolge entscheidend ist:
Nicht erst investieren und anschließend recherchieren – sondern zuerst den Anbieter überprüfen und erst danach über eine Geldanlage entscheiden.
Ein professioneller Internetauftritt, ein deutscher Firmenname oder eine deutsche Adresse sind für sich genommen keine Belege dafür, dass ein Finanzanbieter tatsächlich in Deutschland zugelassen ist.
Bei venator24.com geht die BaFin sogar davon aus, dass die angegebene Berliner Adresse lediglich eine Scheinadresse sein dürfte.
Zusammen mit der fehlenden Erlaubnis und der unbekannten Identität der Betreiber ergibt sich damit eine deutliche aufsichtsrechtliche Warnlage.