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Lilia trade GmbH: Gläubigerantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Lilia trade GmbH mit Sitz in Duisburg ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen gewesen. Das Amtsgericht Duisburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 27. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 620 IN 565/26 geführt.

Der Insolvenzantrag wurde nicht von der Gesellschaft selbst gestellt, sondern von einer Gläubigerin. Der Antrag datiert vom 11. März 2026 und ging am 13. März 2026 beim Amtsgericht Duisburg ein. Wer die antragstellende Gläubigerin ist und in welcher Höhe Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.

Die Lilia trade GmbH ist unter der Anschrift Kolumbusstraße 31 in 47259 Duisburg ansässig.

Handel mit Konsumgütern und Lebensmitteln

Die Lilia trade GmbH verfügt über einen breit angelegten Unternehmensgegenstand. Schwerpunkt ist der Handel und Export verschiedener Konsumgüter und Waren des täglichen Bedarfs.

Zum Sortiment gehören insbesondere Kosmetik- und Drogerieartikel, Tiernahrung und Pflegeartikel sowie Lebensmittel und Getränke. Darüber hinaus umfasst der Geschäftszweck den Handel mit Küchengeräten und weiteren Gegenständen des täglichen Bedarfs.

Damit ist die Gesellschaft vor allem dem Handelssektor zuzuordnen und kann ihre Waren nicht nur innerhalb Deutschlands vertreiben, sondern ausdrücklich auch im Exportgeschäft tätig werden.

Vermögen reicht nicht für die Kosten des Insolvenzverfahrens

Nach mehr als fünf Monaten seit Eingang des Gläubigerantrags entschied das Amtsgericht Duisburg, kein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Grund dafür ist die Abweisung mangels Masse.

Eine solche Entscheidung erfolgt grundsätzlich, wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.

Für die Gläubiger der Lilia trade GmbH ist dies von besonderer Bedeutung. Durch die Abweisung mangels Masse kommt es nicht zu einem eröffneten Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter und einer gemeinschaftlichen Verwertung des Unternehmensvermögens.

Über die Höhe der Schulden, die Zahl weiterer Gläubiger oder die konkreten wirtschaftlichen Ursachen der finanziellen Situation macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.

Fest steht, dass der bereits im März 2026 gestellte Gläubigerantrag gegen die Lilia trade GmbH mit der Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg vom 27. August 2026 mangels Masse abgewiesen wurde.

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