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EXECUTIV Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die EXECUTIV Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Aalen hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 26. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 195/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Curiestraße 2 in 70563 Stuttgart und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 805871 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Hans Günther Schappacher. Das eingetragene Stammkapital beläuft sich auf 153.387,56 Euro.

Die Unternehmensgeschichte reicht vergleichsweise weit zurück. Die Gesellschaft wurde bereits am 13. Juni 1969 gegründet und hat ihren Sitz beziehungsweise Standort im Laufe ihrer Geschichte mehrfach verändert.

Nach den vorliegenden Unternehmensangaben besteht der heutige Geschäftszweck insbesondere in der wirtschaftlichen Beratung mittelständischer Unternehmen. Damit ist die EXECUTIV GmbH dem Bereich der Unternehmens- und Wirtschaftsberatung zuzuordnen.

Interessant ist dabei die Vorgeschichte der Gesellschaft. Sie firmierte zuvor als ASSISTENZ – TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und war unter der Anschrift Mozartstraße 33 in Aalen beim Amtsgericht Ulm unter HRB 735728 registriert. Auch damals wurde die Gesellschaft bereits von Hans Günther Schappacher geführt.

Der frühere Geschäftszweig war deutlich breiter gefasst. Er umfasste die steuerliche und wirtschaftliche Beratung, die Ausübung der gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach den §§ 2 und 43 der Wirtschaftsprüferordnung sowie die Übernahme von Treuhandgeschäften. Handels- und Bankgeschäfte waren ausdrücklich ausgeschlossen.

Bemerkenswert ist bei dem aktuellen Verfahren, dass der Insolvenzantrag nicht von der EXECUTIV GmbH selbst, sondern von einer Gläubigerin gestellt wurde. Das Insolvenzgericht hat diesen Antrag nun mangels Masse abgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird. Damit kommt es nicht zur Eröffnung und Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Für die Gläubiger ist eine solche Entscheidung besonders einschneidend. Es steht damit kein eröffnetes Insolvenzverfahren zur Verfügung, in dem ein Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen zentral ermittelt, verwertet und einen möglichen Erlös nach den insolvenzrechtlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.

Der Fall betrifft damit ein seit mehr als fünf Jahrzehnten bestehendes Unternehmen aus dem Wirtschaftsberatungsbereich, dessen Wurzeln zudem in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Treuhandtätigkeit liegen. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Aalen vom 26. August 2026 reicht die vorhandene Masse jedoch nicht aus, um das beantragte Insolvenzverfahren zu eröffnen.

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