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Prozess in Traunstein: Suspendierte Polizistin gesteht sexuellen Übergriff auf Jugendliche

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Vor dem Landgericht Traunstein läuft ein Strafprozess gegen eine 55 Jahre alte, inzwischen suspendierte Bundespolizistin. Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem die Vergewaltigung einer Jugendlichen sowie Straftaten im Zusammenhang mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und tierpornografischen Inhalten vor.

Die Angeklagte war früher bei einer Spezialeinheit tätig und nach Medienberichten auch in Afghanistan eingesetzt. Zum Prozessauftakt legte sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Geständnis zu einem Großteil der Vorwürfe ab. Ein Urteil ist bislang noch nicht gefallen.

Vorwurf: Übergriff auf der Toilette eines Schnellrestaurants

Der schwerwiegendste Anklagepunkt betrifft einen Vorfall im August 2025. Die Angeklagte soll mit der Tochter einer Freundin einen gemeinsamen Ausflug unternommen haben.

Während eines Aufenthalts in einem Schnellrestaurant soll sie der Jugendlichen auf die Toilette gefolgt sein und sie dort sexuell angegriffen haben. Zuvor soll sie ihr eine pornografische Nachricht geschickt haben.

Beim Alter der Jugendlichen gibt es in der aktuellen Berichterstattung unterschiedliche Angaben. Während mehrere Medien von einer damals 14-Jährigen berichten, wird sie in anderen Berichten als damals 15 Jahre alt bezeichnet.

Verlobte brachte Ermittlungen ins Rollen

Aufgedeckt wurde der Vorwurf offenbar durch die damals 23-jährige Verlobte der Angeklagten.

Sie entdeckte nach eigener Aussage eine auffällige pornografische Nachricht an die Jugendliche auf dem Mobiltelefon ihrer Partnerin. Weil sie das Mädchen kannte und von dessen Alter wusste, suchte sie das Gespräch.

Die Jugendliche berichtete ihr daraufhin von dem Vorfall. Anschließend wurde die Polizei eingeschaltet.

Im Zuge der Ermittlungen wurde zudem ein weiterer Vorfall bekannt. Nach Angaben von Polizeibeamten soll die Jugendliche berichtet haben, bei einer früheren Zusammenkunft Alkohol getrunken und anschließend Erinnerungslücken gehabt zu haben. Später sei sie ohne ihre Badekleidung aufgewacht. Was an diesem Abend tatsächlich geschah, ist nach den bislang veröffentlichten Informationen ungeklärt.

Hunderte beziehungsweise rund 2.000 Dateien sichergestellt

Die Ermittlungen betreffen außerdem umfangreiches Missbrauchsmaterial.

Nach Angaben aus dem Prozess wurden bei der 55-Jährigen zahlreiche Dateien mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gefunden. Medien berichten von insgesamt rund 2.000 Dateien, wobei sich darunter auch tierpornografische Inhalte befunden haben sollen. Einige Darstellungen sollen schwere Gewalthandlungen gegen sehr kleine Kinder gezeigt haben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gehören deshalb neben dem Vergewaltigungsvorwurf auch der Besitz kinderpornografischer Inhalte sowie weitere Sexualdelikte zur Anklage.

Nach Medienberichten wurde bei einer Durchsuchung außerdem eine Kalaschnikow gefunden.

Gericht stellt drei bis dreieinhalb Jahre Haft in Aussicht

Zum Prozessauftakt kam es zu einer sogenannten Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten.

Bei einem umfassenden Geständnis wurde für den Fall einer Verurteilung ein Strafrahmen von drei Jahren bis drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt.

Zu den Voraussetzungen gehört nach den veröffentlichten Informationen außerdem ein Täter-Opfer-Ausgleich. Die Jugendliche soll dabei 5.000 Euro sowie ein Motorrad der Angeklagten erhalten. Ein solcher Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet nicht, dass damit die Tat „bezahlt“ oder erledigt wäre. Er kann jedoch im Strafverfahren bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Ein wesentlicher Grund für die Verständigung dürfte zudem sein, der Jugendlichen nach Möglichkeit eine belastende Aussage vor Gericht zu ersparen.

Urteil steht noch aus

Trotz des Geständnisses ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Das Gericht muss die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten und die einzelnen Anklagepunkte abschließend beurteilen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ursprünglich waren mehrere Verhandlungstage vorgesehen; als möglicher Urteilstermin wurde der 8. Oktober 2026 genannt. Durch die Verständigung könnte das Verfahren allerdings früher beendet werden.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung, soweit die Vorwürfe nicht durch ihr Geständnis eingeräumt und anschließend gerichtlich festgestellt worden sind.

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