E-Scooter gehören längst zum Straßenbild deutscher Städte. Gleichzeitig wächst das Angebot im Internet. Vor allem auf Online-Marktplätzen locken Händler mit günstigen Preisen, großer Reichweite und teilweise höheren Geschwindigkeiten. Doch genau hier ist Vorsicht geboten: Nicht jeder angebotene E-Scooter darf in Deutschland überhaupt auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt deshalb davor, beim Kauf lediglich auf Preis, Leistung und Reichweite zu achten. Entscheidend ist vor allem, ob für das Modell eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, vorliegt.
Ohne ABE keine legale Fahrt auf öffentlichen Straßen
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag des Herstellers für den jeweiligen Fahrzeugtyp erteilt.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass der E-Scooter die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt. Dazu gehört insbesondere eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
Fehlt die ABE, können Käufer diese in der Regel nicht einfach selbst nachträglich beschaffen. Gerade bei günstigen Importmodellen kann das zum Problem werden, wenn der Hersteller keinen Ansprechpartner innerhalb der Europäischen Union hat.
Zwar kann im Einzelfall eine Einzelgenehmigung nach einer technischen Prüfung infrage kommen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist dies jedoch mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.
Ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Internet kann dadurch schnell zu einem Fahrzeug werden, das praktisch nur auf einem Privatgrundstück genutzt werden darf.
Ohne Betriebserlaubnis gibt es auch keine Versicherungsplakette
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr reicht die Betriebserlaubnis allein nicht aus. Für einen E-Scooter muss außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz wird durch die am Fahrzeug angebrachte Versicherungsplakette nachgewiesen.
Für deren Ausstellung benötigen Versicherungsunternehmen jedoch unter anderem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die ABE. Fehlt die Betriebserlaubnis, lässt sich der E-Scooter deshalb regelmäßig auch nicht ordnungsgemäß versichern.
Damit entsteht für Käufer ein doppeltes Problem: Der Scooter besitzt weder die notwendige Zulassung für den Straßenverkehr noch den vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
70 Euro Bußgeld können erst der Anfang sein
Wer trotzdem mit einem E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss nach Angaben der Verbraucherzentrale mit Konsequenzen rechnen.
Allein wegen der fehlenden ABE droht ein Bußgeld von 70 Euro. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale wird das Fahrzeug häufig von der Polizei beschlagnahmt.
Noch ernster kann es werden, wenn zusätzlich die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fehlt. Dann kann der Straftatbestand des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung hinzukommen. Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
E-Scooter ohne ABE und Versicherungsschutz dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale legal lediglich auf eingefriedeten Privatgrundstücken benutzt werden.
Beim Kauf unbedingt auf das Typenschild schauen
Ein wichtiger Hinweis auf die Zulässigkeit eines E-Scooters ist das Typenschild. Es weist darauf hin, dass für das betreffende Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis besteht und die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt werden.
Fehlt ein solches Typenschild, rät die Verbraucherzentrale vom Kauf ab.
Käufer können zusätzlich überprüfen, ob das betreffende Modell in der vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge aufgeführt ist.
Gerade bei unbekannten Herstellern und besonders günstigen Angeboten aus dem Ausland kann eine solche Kontrolle vor einem teuren Fehlkauf schützen.
Vorsicht bei E-Scootern mit mehr als 20 km/h
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Angeboten erforderlich, die mit Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h werben.
Solche Fahrzeuge gelten nach den von der Verbraucherzentrale dargestellten Regeln nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeuge. Für sie gelten andere rechtliche Voraussetzungen.
Ein schnellerer E-Scooter ist deshalb nicht automatisch die bessere Wahl. Wer ein solches Fahrzeug kauft und anschließend ohne die erforderlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, riskiert Bußgelder und möglicherweise weitere rechtliche Konsequenzen.
CE-Zeichen bedeutet nicht, dass der Scooter auf die Straße darf
Ein häufiger Irrtum betrifft das CE-Kennzeichen. Ein CE-Zeichen ist keine Straßenzulassung.
Es bescheinigt lediglich die Einhaltung grundlegender europäischer Sicherheitsanforderungen. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass der E-Scooter auf deutschen Straßen gefahren werden darf.
Auch ein TÜV-Siegel sollte nicht ungeprüft als Qualitäts- oder Zulassungsnachweis verstanden werden. Verbraucher sollten insbesondere bei unbekannten Anbietern kontrollieren, ob ein angegebenes Prüfzeichen tatsächlich von der genannten Prüfstelle vergeben wurde. Dabei kann die Zertifizierungsnummer helfen.
Auch Akkus und Bremsen können zum Sicherheitsrisiko werden
Neben der Straßenzulassung sollten Käufer die Produktsicherheit nicht außer Acht lassen. Im europäischen Safety-Gate-Portal werden gefährliche Produkte und Rückrufe veröffentlicht.
Dort finden sich auch E-Scooter, die beispielsweise wegen fehlerhafter Akkus mit Brandgefahr oder wegen mangelhafter Bremsen beanstandet wurden.
Gerade bei unbekannten Marken kann es deshalb sinnvoll sein, vor dem Kauf nach dem konkreten Modell zu suchen.
Deutsche Bedienungsanleitung sollte vorhanden sein
Ein weiteres Warnsignal kann eine fehlende deutschsprachige Bedienungsanleitung sein.
Sicherheits-, Lade- und Nutzungshinweise müssen verständlich sein. Gerade bei leistungsfähigen Lithium-Akkus können falsches Laden oder eine unsachgemäße Verwendung erhebliche Risiken verursachen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können fehlende Informationen außerdem Gewährleistungsansprüche nach sich ziehen.
Für Verbraucher gilt deshalb: Nicht der günstigste oder schnellste E-Scooter ist automatisch der beste Kauf. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug tatsächlich für den deutschen Straßenverkehr zugelassen, versicherbar und sicher ist.
Vor allem bei vermeintlichen Schnäppchen aus dem Ausland sollte deshalb vor der Bestellung geklärt werden, ob eine gültige ABE vorhanden ist. Andernfalls kann aus dem günstigen E-Scooter schnell ein teures Fahrzeug werden, das auf öffentlichen Straßen überhaupt nicht gefahren werden darf.