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Neue EU-Verpackungsverordnung: Weniger Müll, weniger Schadstoffe – doch viele Änderungen kommen erst in Jahren

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Sie soll dafür sorgen, dass Verpackungen umweltverträglicher werden, besser recycelt werden können und insgesamt weniger Verpackungsmüll entsteht. Für Verbraucher werden die großen Veränderungen allerdings nicht sofort sichtbar. Zahlreiche Vorgaben treten erst ab 2028, 2030 oder sogar 2035 praktisch in Erscheinung.

In Deutschland wird die europäische Regelung durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt Teile der Reform, sieht insbesondere bei der Vermeidung von Verpackungen und bei Mehrwegsystemen aber weiterhin erheblichen Nachholbedarf.

Strengere Regeln für PFAS in Lebensmittelverpackungen

Eine wichtige Änderung gilt bereits seit dem 12. August 2026. Für sogenannte PFAS in Lebensmittelverpackungen gelten sehr niedrige Grenzwerte.

Die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, weil sie äußerst langlebig sind und sich nur sehr schwer in der Umwelt abbauen. Einige dieser Substanzen gelten zudem als gesundheitlich bedenklich.

Aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften können PFAS beispielsweise bei Verpackungen für Pizza oder Burger eingesetzt werden.

Mit den neuen Grenzwerten soll der gezielte Einsatz der Chemikalien in Lebensmittelverpackungen weitgehend unterbunden werden. Der Verbraucherzentrale Hamburg geht dies allerdings noch nicht weit genug. Sie fordert ein weitgehendes Verbot der gesamten Stoffgruppe auch in anderen Anwendungsbereichen. Anderenfalls könnten PFAS weiterhin in Recyclingmaterialien gelangen.

Einheitliche Hinweise sollen Mülltrennung erleichtern

Wer heute vor verschiedenen Mülltonnen steht und nicht genau weiß, wohin eine bestimmte Verpackung gehört, soll künftig bessere Hilfestellung bekommen.

Vorgesehen ist eine europaweit einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen. Angaben zur Materialzusammensetzung sollen mit entsprechenden Symbolen auf Abfallbehältern kombiniert werden. Dadurch soll für Verbraucher leichter erkennbar werden, in welchem Behälter eine Verpackung entsorgt werden muss.

Allerdings ist Geduld erforderlich: Diese Kennzeichnung soll frühestens ab 2028 eingeführt werden.

Schluss mit riesigen Kartons für kleine Produkte?

Fast jeder kennt das Problem: Ein kleines Produkt wird geliefert – und steckt in einem Karton, der ein Vielfaches größer ist. Im Inneren befinden sich große Mengen Luft und zusätzliches Füllmaterial.

Auch dagegen richtet sich die neue Verordnung. Ab 2030 sollen Verpackungen stärker auf die tatsächlich notwendige Größe begrenzt werden.

Bei Transport- und Umverpackungen sowie Verpackungen von Elektronikgeräten soll der Leerraum grundsätzlich höchstens 50 Prozent betragen dürfen.

Ein vollständiges Ende überdimensionierter Verpackungen bedeutet die Regelung allerdings nicht. Auch nach 2030 werden Verpackungen weiterhin einen gewissen Leerraum enthalten dürfen.

Recyclingvorgaben werden verschärft

Ebenfalls voraussichtlich ab 2030 sollen strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gelten.

Noch weiter geht eine für frühestens 2035 vorgesehene Regelung: Dann soll es nicht mehr ausreichen, dass eine Verpackung lediglich theoretisch recycelbar ist. Sie muss tatsächlich und nachweislich in großem Maßstab recycelt werden können.

Damit soll verhindert werden, dass Verpackungen zwar auf dem Papier als recyclingfähig gelten, in der Praxis aber dennoch überwiegend verbrannt oder anderweitig entsorgt werden.

Deutschland produziert weiterhin enorme Mengen Verpackungsmüll

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen die Abfallmengen. In Deutschland ist das Verpackungsaufkommen über einen langen Zeitraum gestiegen.

Im Jahr 2021 entstanden nach den Angaben der Verbraucherzentrale fast 20 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle. Zuletzt ging die Menge zwar etwas zurück, sie befindet sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau.

Pro Einwohner fallen demnach in Deutschland rund 215 Kilogramm Verpackungsabfall an. Der europäische Durchschnitt liegt dagegen bei knapp 178 Kilogramm.

Deutschland liegt damit weiterhin deutlich darüber.

Mehrwegquote bei Getränken nur bei 34,3 Prozent

Besonders kritisch beurteilt die Verbraucherzentrale die Entwicklung bei Mehrwegverpackungen.

Die Mehrwegquote bei Getränken beträgt in Deutschland derzeit lediglich 34,3 Prozent. Damit liegt sie weit unter dem angestrebten Wert von 70 Prozent.

Aus Sicht der Verbraucherschützer reichen die neuen Vorschriften deshalb nicht aus. Gefordert werden verbindlichere Ziele, damit Mehrwegverpackungen gegenüber Einwegverpackungen nicht weiter an Bedeutung verlieren.

Auch die Pfandpflicht könnte nach Ansicht der Verbraucherzentrale ausgeweitet werden. Genannt werden beispielsweise Wein- und Spirituosenflaschen sowie Glaskonserven.

Online-Handel bleibt ein Problem

Positiv bewertet wird, dass die neue EU-Verordnung Mehrweglösungen bei bestimmten Transportverpackungen wie Paletten und Kunststoffkisten stärken soll.

Ausgerechnet eine der im Online-Handel wichtigsten Verpackungsarten fällt jedoch nicht unter entsprechende Mehrwegvorgaben: Kartons aus Wellpappe.

Das kritisiert die Verbraucherzentrale. Die Herstellung von Wellpappe benötigt Wasser, Energie und Chemikalien und erhöht zugleich den Bedarf an Holz.

Gerade angesichts des enormen Versandaufkommens im Online-Handel bleibt damit ein bedeutender Bereich von den Mehrwegvorgaben ausgenommen.

Was passiert mit nicht eingelöstem Pfand?

Handlungsbedarf sieht die Verbraucherzentrale außerdem beim sogenannten Pfandschlupf. Gemeint sind Pfandbeträge, die Verbraucher beim Kauf bezahlen, anschließend aber nicht zurückfordern, weil Flaschen oder Dosen nicht am Pfandautomaten abgegeben werden.

Nach Vorstellung der Verbraucherschützer sollten diese nicht eingelösten Beträge künftig für Maßnahmen zur Abfallvermeidung verwendet werden, anstatt bei Getränkeabfüllern oder Händlern zu verbleiben.

Zusätzliche Hinweise an Pfandautomaten könnten Verbraucher außerdem besser darüber informieren, welche Verpackungen sie dort zurückgeben dürfen.

Große Reform mit langer Anlaufzeit

Die neue EU-Verpackungsverordnung setzt an mehreren wichtigen Problemen an: PFAS in Lebensmittelverpackungen sollen weitgehend zurückgedrängt, Verpackungen verkleinert, Recycling verbessert und Mehrweglösungen ausgebaut werden.

Für Verbraucher dürfte sich beim täglichen Einkauf zunächst jedoch vergleichsweise wenig verändern. Viele der besonders sichtbaren Vorschriften greifen erst in einigen Jahren.

Ob die Reform tatsächlich zu einer deutlichen Verringerung der Verpackungsberge führt, muss sich deshalb erst noch zeigen. Denn besseres Recycling allein löst das Problem nicht. Am wenigsten belastet eine Verpackung die Umwelt schließlich dann, wenn sie gar nicht erst als Abfall entsteht.

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