Die Zahlen der Passat Windpark Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG unterscheiden sich deutlich von denen vieler klassischer Windparkgesellschaften. Während zahlreiche Projektgesellschaften noch über Millionenwerte an Windenergieanlagen und langfristige Bankkredite verfügen, ist das bilanzielle Sachanlagevermögen bei Passat zum 31. Dezember 2025 vollständig verschwunden.
Ende 2024 standen noch 92.289 Euro Sachanlagen in der Bilanz. Ein Jahr später beträgt der Wert null Euro.
Das ist der auffälligste Punkt des gesamten Abschlusses.
Windkraftanlagen bilanziell vollständig abgeschrieben
Der Anhang liefert einen wichtigen Hinweis: Die Gesellschaft betrieb ursprünglich sechs Windkraftanlagen. Für diese wurde eine Nutzungsdauer von 16 Jahren angesetzt.
Die ersten fünf Anlagen wurden linear abgeschrieben. Bei der sechsten Anlage erfolgte zunächst eine degressive Abschreibung, bevor 2020 auf die lineare Methode gewechselt wurde.
Dass die Sachanlagen zum Jahresende 2025 nun mit null Euro ausgewiesen werden, kann daher durchaus bedeuten, dass die Anlagen bilanziell vollständig abgeschrieben sind.
Das ist nicht automatisch negativ.
Eine vollständig abgeschriebene Windenergieanlage kann technisch weiterhin funktionieren und noch über Jahre Strom erzeugen. Gerade bei älteren Windparks kann daraus sogar ein interessanter wirtschaftlicher Effekt entstehen: Es fallen keine oder nur geringe bilanzielle Abschreibungen mehr an, während weiterhin Einnahmen aus der Stromproduktion erzielt werden können.
Ob dies hier tatsächlich der Fall ist, lässt sich aus der Bilanz allein allerdings nicht erkennen.
Bilanzsumme schrumpft um fast 750.000 Euro
Die Bilanzsumme ist deutlich gesunken.
Ende 2024 betrug sie noch knapp 1,99 Millionen Euro. Ende 2025 sind es nur noch rund 1,24 Millionen Euro.
Das entspricht einem Rückgang um rund 747.000 Euro beziehungsweise knapp 38 Prozent.
Ein solcher Rückgang ist erheblich. Er bedeutet aber nicht zwangsläufig eine Verschlechterung.
Denn gleichzeitig hat die Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten massiv reduziert.
Verbindlichkeiten mehr als halbiert
Die Verbindlichkeiten sinken von rund 1,296 Millionen Euro auf 560.161 Euro.
Damit wurden innerhalb eines Jahres rund 736.000 Euro Verpflichtungen abgebaut – ein Rückgang von mehr als 56 Prozent.
Das ist aus Anlegersicht grundsätzlich positiv.
Besonders auffällig ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Diese gehen von rund 1,192 Millionen Euro auf 508.741 Euro zurück.
Damit wurden allein gegenüber Gesellschaftern rund 683.000 Euro weniger Verpflichtungen ausgewiesen.
Diese Entwicklung spricht dafür, dass im Geschäftsjahr erhebliche Mittel zur Rückführung von Verbindlichkeiten eingesetzt wurden.
Keine langfristigen Schulden mehr ausgewiesen
Bemerkenswert ist zudem, dass sämtliche Verbindlichkeiten laut Anhang eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr haben.
Langfristige Bankfinanzierungen, wie sie bei Windparkgesellschaften häufig anzutreffen sind, werden nicht mehr ausgewiesen.
Das kann darauf hindeuten, dass die ursprüngliche Projektfinanzierung weitgehend oder vollständig zurückgeführt wurde.
Für Anleger wäre das grundsätzlich eine sehr interessante Entwicklung. Ein Windpark ohne größere langfristige Finanzierungsbelastung kann – sofern die Anlagen weiterhin produzieren – einen deutlich höheren freien Cashflow erwirtschaften.
Doch genau diese Information fehlt.
Mehr als eine Million Euro Bankguthaben
Trotz des erheblichen Schuldenabbaus verfügt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über 1,062 Millionen Euro Bankguthaben.
Das ist gemessen an der Bilanzsumme von 1,242 Millionen Euro bemerkenswert.
Rund 85 Prozent der gesamten Aktiva bestehen aus liquiden Mitteln.
Damit hat sich die Bilanzstruktur grundlegend verändert: Statt Windkraftanlagen dominieren inzwischen liquide Mittel.
Allerdings ist auch das Bankguthaben gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Ende 2024 waren es noch rund 1,635 Millionen Euro.
Innerhalb eines Jahres flossen somit rund 573.000 Euro Liquidität ab.
Angesichts des gleichzeitigen Abbaus der Verbindlichkeiten ist dies zunächst nachvollziehbar.
Eigenkapital bleibt stabil bei 500.000 Euro
Das Eigenkapital beträgt sowohl 2024 als auch 2025 exakt 500.000 Euro.
Das ist auf den ersten Blick bemerkenswert, weil sich die Bilanzstruktur erheblich verändert hat.
Der Abschluss wurde jedoch ausdrücklich nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Das bedeutet, dass ein im Geschäftsjahr entstandener Gewinn oder Verlust bereits entsprechend dem Gesellschaftsvertrag beziehungsweise den Ergebnisverwendungsregeln auf die Gesellschafterkonten verteilt worden sein kann.
Deshalb lässt sich aus dem unveränderten Eigenkapital nicht ableiten, dass die Gesellschaft 2025 weder Gewinn noch Verlust gemacht hat.
Für Anleger ist das ein wichtiger Unterschied.
Wie profitabel war 2025 tatsächlich?
Genau hier liegt erneut die größte Informationslücke.
Der veröffentlichte Abschluss enthält keine detaillierten Angaben zu Umsätzen, Stromproduktion oder Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung.
Damit bleibt offen, wie viel die sechs Windkraftanlagen 2025 tatsächlich erwirtschaftet haben.
Für Anleger wären unter anderem folgende Fragen entscheidend:
Wie hoch waren die Stromerlöse? Wie viel Energie wurde produziert? Welche Wartungs- und Reparaturkosten sind entstanden? Welche Beträge wurden an die Gesellschafter ausgeschüttet oder deren Konten gutgeschrieben?
Ohne diese Angaben lässt sich die wirtschaftliche Attraktivität des Windparks nur eingeschränkt beurteilen.
Forderungen sinken – grundsätzlich positiv
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind von rund 258.900 Euro auf 177.100 Euro zurückgegangen.
Das entspricht einem Rückgang um knapp 82.000 Euro.
Damit ist weniger Kapital in offenen Forderungen gebunden.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen lediglich Forderungen von rund 1.219 Euro.
Aus der Bilanz ergeben sich hier zunächst keine auffälligen Risiken.
Rückstellungen bleiben erheblich
Die Rückstellungen betragen zum Jahresende rund 179.000 Euro, nach etwa 190.000 Euro im Vorjahr.
Ein wesentlicher Hintergrund dürfte die Rückbauverpflichtung für die Windkraftanlagen sein.
Der Anhang nennt eine verbleibende Nutzungsdauer für die Rückbauverpflichtungen von 13 Jahren für die ersten fünf Anlagen und 15 Jahren für die sechste Anlage.
Diese Angabe ist bemerkenswert.
Denn obwohl die Anlagen bilanziell bereits vollständig abgeschrieben sind, wird für die Rückbauverpflichtung offenbar noch mit einem langen Zeitraum gerechnet.
Das spricht dafür, dass aus der vollständigen bilanziellen Abschreibung keineswegs geschlossen werden darf, dass die Anlagen unmittelbar vor dem Rückbau stehen.
Ein möglicher Vorteil alter, abgeschriebener Anlagen
Aus Anlegersicht kann genau das interessant sein.
Sollten die Windenergieanlagen weiterhin technisch zuverlässig laufen, könnte die Gesellschaft in einer Phase angekommen sein, in der die ursprünglichen Investitionen weitgehend abgeschrieben und Finanzierungen weitgehend zurückgeführt sind.
In einer solchen Situation können ältere Windparks attraktive Zahlungsüberschüsse erzielen – vorausgesetzt, Stromerlöse reichen aus, Wartungskosten bleiben beherrschbar und größere technische Investitionen werden nicht notwendig.
Genau diese Faktoren sind bei älteren Windenergieanlagen jedoch entscheidend.
Mit zunehmendem Alter steigt regelmäßig das Risiko größerer Reparaturen oder Ersatzinvestitionen.
Langfristige Pachtverpflichtungen bleiben
Ein Punkt darf ebenfalls nicht übersehen werden.
Die Gesellschaft weist noch sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Pachtverträgen von 1,071 Millionen Euro aus.
Hinzu kommt eine variable Komponente, die von der Einspeisevergütung abhängig ist.
Diese Verpflichtungen stehen nicht als klassische Verbindlichkeit in der Bilanz, sind wirtschaftlich aber dennoch relevant.
Für Anleger bedeutet das: Auch wenn die Bilanz kaum noch langfristige Schulden zeigt, bestehen weiterhin langfristige vertragliche Zahlungsverpflichtungen.
Die Bilanz sieht liquide aus – aber nicht frei von Verpflichtungen
Damit wäre es zu einfach, das Bankguthaben von mehr als einer Million Euro als frei verfügbares Vermögen zu betrachten.
Dem stehen unter anderem rund 560.000 Euro Verbindlichkeiten, 179.000 Euro Rückstellungen sowie langfristige Pachtverpflichtungen gegenüber.
Außerdem muss die Gesellschaft ausreichend Liquidität für Wartung, Betrieb und späteren Rückbau der Anlagen vorhalten.
Wie viel des Bankbestands tatsächlich ausschüttungsfähig oder wirtschaftlich frei verfügbar ist, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss nicht ablesen.
Was Anleger besonders beobachten sollten
Der Abschluss bietet insgesamt ein ungewöhnliches Bild: Die Gesellschaft ist kaum noch durch Sachanlagen geprägt, sondern vor allem durch Bankguthaben.
Das kann Ausdruck einer fortgeschrittenen Betriebsphase sein.
Aus Anlegersicht sind dabei insbesondere vier Punkte entscheidend: die verbleibende technische Lebensdauer der Windkraftanlagen, die tatsächliche Stromproduktion, die Höhe zukünftiger Wartungs- und Reparaturkosten sowie die Verwendung der hohen Liquiditätsbestände.
Auch die Frage nach dem weiteren Betrieb nach Ablauf bestehender Förder- oder Vergütungsmodelle kann langfristig relevant sein.
Fazit: Finanziell deutlich leichter – aber Anleger brauchen Informationen zur Zukunft der Anlagen
Die Bilanz der Passat Windpark Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich, muss aber nicht beunruhigend sein.
Positiv fällt auf, dass die Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte gesunken sind. Gleichzeitig verfügt die Gesellschaft weiterhin über mehr als eine Million Euro Bankguthaben und ein unverändertes Eigenkapital von 500.000 Euro.
Besonders auffällig ist jedoch, dass die Windkraftanlagen bilanziell vollständig abgeschrieben sind.
Gerade das macht die Gesellschaft aus Anlegersicht interessant: Sind die Anlagen technisch weiterhin leistungsfähig, könnte ein Großteil der ursprünglichen Investitions- und Finanzierungslast bereits hinter der Gesellschaft liegen.
Andererseits steigen mit dem Anlagenalter technische Risiken, während langfristige Pacht- und Rückbauverpflichtungen fortbestehen.
Die Bilanz vermittelt daher nicht den Eindruck einer klassischen finanziellen Problemgesellschaft. Sie wirft vielmehr eine strategische Anlegerfrage auf:
Wie lange können die vollständig abgeschriebenen Windkraftanlagen noch wirtschaftlich Strom produzieren – und welcher freie Cashflow bleibt nach Wartung, Pacht, Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen tatsächlich für die Gesellschafter übrig?
Genau diese Antwort entscheidet darüber, ob der Passat Windpark lediglich am Ende seines bilanziellen Abschreibungszyklus angekommen ist – oder ob für Anleger noch besonders ertragreiche Betriebsjahre bevorstehen.