Für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren soll es künftig eine neue reguläre Vorsorgeuntersuchung geben. Die sogenannte U10 soll Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung werden und damit eine bislang bestehende Lücke zwischen den klassischen U-Untersuchungen im Kindesalter und der Jugenduntersuchung J1 schließen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern hat die entsprechenden Vorgaben beschlossen. Einzelne Krankenkassen bieten Untersuchungen wie U10 und U11 bereits heute als freiwillige Zusatzleistung an. Künftig soll die U10 jedoch grundsätzlich als reguläre Kassenleistung verfügbar sein.
Lücke zwischen U9 und J1 soll geschlossen werden
Bisher reichen die bekannten U-Untersuchungen von U1 bis U9 und begleiten Kinder von der Geburt bis ungefähr zum fünften Lebensjahr. Danach folgt erst wieder die Jugenduntersuchung J1 im Alter von zwölf bis 14 Jahren.
Dazwischen liegen mehrere Jahre ohne reguläre Früherkennungsuntersuchung. Genau diese Phase will die U10 abdecken.
Vorgesehen ist die Untersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren. Damit rücken gesundheitliche und entwicklungsbezogene Themen in den Mittelpunkt, die gerade in diesem Alter zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Übergewicht, Bewegung und Medienkonsum im Fokus
Bei der U10 sollen Kinderärztinnen und Kinderärzte unter anderem auf mögliches Übergewicht, Bewegungsmangel, digitale Mediennutzung und psychische Auffälligkeiten achten.
Hintergrund ist, dass sich gesundheitliche Risiken im späten Grundschulalter teilweise verändern. Zu wenig Bewegung kann Übergewicht begünstigen, während sehr lange Bildschirmzeiten unter anderem mit Problemen bei Konzentration oder Entwicklung in Verbindung gebracht werden.
Wenn Auffälligkeiten festgestellt werden, sollen Ärzte die Kinder und ihre Eltern entsprechend beraten.
Die U10 soll damit nicht nur Krankheiten erkennen, sondern auch stärker präventiv wirken.
Eltern sollen Fragebogen ausfüllen
Teil der neuen Untersuchung ist ein standardisierter Fragebogen. Eltern sollen darin Angaben zur Entwicklung des Kindes sowie zu möglichen gesundheitlichen Risiken machen.
Zusätzlich sollen familiäre Vorbelastungen und Erkrankungsrisiken berücksichtigt werden. Dadurch können Ärzte besser einschätzen, ob bestimmte gesundheitliche Probleme genauer untersucht werden sollten.
Auch psychische Auffälligkeiten sollen stärker berücksichtigt werden. Gerade in einer Lebensphase, in der schulische Anforderungen, soziale Beziehungen und digitale Medien an Bedeutung gewinnen, könnte die Untersuchung dadurch über rein körperliche Gesundheitsfragen hinausgehen.
HPV-Impfung soll stärker angesprochen werden
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Impfberatung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss verbindet mit der U10 unter anderem die Hoffnung, mehr Kinder rechtzeitig gegen Humane Papillomviren (HPV) impfen zu lassen.
Die Impfung kann vor Infektionen schützen, die später bestimmte Krebsarten verursachen können. Besonders wirksam ist die Impfung, wenn sie vor möglichen ersten Kontakten mit den Viren erfolgt.
Nach den genannten Zahlen liegt die Impfquote bei 15-jährigen Mädchen bislang bei rund 55 Prozent, bei Jungen bei etwa 36 Prozent. Damit bleiben die Werte deutlich unter dem von der Weltgesundheitsorganisation angestrebten Ziel von 90 Prozent bis 2030.
Die neue Vorsorgeuntersuchung könnte deshalb einen zusätzlichen Anlass schaffen, Eltern und Kinder frühzeitig über die Impfung zu informieren.
Start nicht sofort
Trotz des Beschlusses wird die U10 nicht unmittelbar flächendeckend angeboten werden können.
Zunächst muss das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung prüfen. Danach müssen unter anderem noch Fragen der Vergütung geregelt werden.
Für diese Abstimmungen hat das zuständige Bewertungsgremium nach Angaben des Berichts bis zu sechs Monate Zeit. Bis die Untersuchung tatsächlich als reguläre Kassenleistung in Kinderarztpraxen angeboten wird, dürfte es daher noch einige Monate dauern.
Ist die U10 verpflichtend?
Grundsätzlich sind U-Untersuchungen in Deutschland nicht überall verpflichtend. In einigen Bundesländern gelten jedoch besondere Regelungen.
In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bestehen entsprechende Vorgaben zur Teilnahme. Insgesamt werden die bisherigen U-Untersuchungen allerdings ohnehin sehr stark genutzt: Die Teilnahmequote liegt laut dem Bericht bei nahezu 100 Prozent.
Deutlich geringer ist dagegen die Beteiligung an der späteren Jugenduntersuchung J1. Weniger als die Hälfte der Jugendlichen nimmt daran teil.
Gerade deshalb dürfte interessant sein, ob die neue U10 langfristig ähnlich gut angenommen wird wie die bisherigen Kinderuntersuchungen.
Mehr Prävention in einer wichtigen Entwicklungsphase
Mit der U10 rückt eine Altersgruppe stärker in den Fokus, die bislang zwischen zwei etablierten Vorsorgeangeboten lag.
Dabei geht es nicht nur um klassische körperliche Untersuchungen. Themen wie Bewegung, Ernährung, Medienkonsum, psychische Gesundheit und Impfstatus sollen künftig systematischer angesprochen werden.
Für Eltern bedeutet die neue Regelung vor allem eines: Sobald die U10 endgültig als Kassenleistung eingeführt ist, erhalten Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren eine zusätzliche Möglichkeit zur umfassenden Vorsorge – ohne dass dafür eine freiwillige Zusatzleistung der jeweiligen Krankenkasse notwendig ist.