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BaFin verhängt 15.000 Euro Geldbuße gegen Effecta GmbH

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Effecta GmbH eine Geldbuße von 15.000 Euro festgesetzt. Hintergrund ist eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Genussscheins „Companisto Green City Solutions Pre-Series B_2025_PPC.“ an Kleinanleger.

Der Genussschein wurde im Juli 2025 über eine Website zur Zeichnung angeboten. Nach Angaben der BaFin wurde das gesetzlich vorgeschriebene Basisinformationsblatt jedoch nicht rechtzeitig bereitgestellt, bevor Anleger das Produkt zeichnen konnten.

Informationspflicht vor der Anlageentscheidung

Bei dem Genussschein handelt es sich um ein sogenanntes verpacktes Anlageprodukt für Kleinanleger (PRIP). Für solche Produkte gelten die Vorgaben der europäischen PRIIPs-Verordnung. Wer ein entsprechendes Produkt berät oder verkauft, muss Anlegern das Basisinformationsblatt rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen – und zwar bevor diese an einen Vertrag oder ein Angebot gebunden sind.

Im konkreten Fall beanstandete die BaFin, dass die Effecta GmbH als Vermittler nicht dafür gesorgt hatte, dass das Basisinformationsblatt rechtzeitig auf der Internetseite der Companisto Wertpapier GmbH verfügbar war. Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen die entsprechenden Informationspflichten der PRIIPs-Verordnung.

BaFin beanstandet organisatorische Vorkehrungen

Die Geldbuße wurde wegen einer Aufsichtspflichtverletzung verhängt. Nach Darstellung der BaFin waren keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen worden, um den Verstoß zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.

Bemerkenswert ist, dass derselbe Genussschein bereits Gegenstand einer weiteren BaFin-Maßnahme war: Gegen die Companisto Trust Service XXXV UG (haftungsbeschränkt) wurde wegen des fehlenden rechtzeitigen Basisinformationsblatts eine Geldbuße von 9.000 Euro festgesetzt. Bei Effecta beträgt die Sanktion nun 15.000 Euro.

Die beiden Fälle zeigen, dass die Informationspflichten nicht nur den Hersteller eines Anlageprodukts betreffen. Auch Vermittler und Verkäufer müssen sicherstellen, dass Kleinanleger die vorgeschriebenen Informationen erhalten, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Gerade bei komplexeren Finanzprodukten soll das Basisinformationsblatt Risiken, Kosten und wesentliche Eigenschaften transparenter und verschiedene Angebote besser vergleichbar machen.

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