Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Companisto Trust Service XXXV UG (haftungsbeschränkt) eine Geldbuße von 9.000 Euro festgesetzt. Hintergrund ist eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Anlageangebot für Kleinanleger.
Nach Angaben der BaFin hatte die Gesellschaft im Juli 2025 den Genussschein „Companisto Green City Solutions Pre-Series B_2025_PPC.“ über eine Website zur Zeichnung angeboten. Zu diesem Zeitpunkt war das vorgeschriebene Basisinformationsblatt jedoch noch nicht auf der Website veröffentlicht worden.
Informationspflicht soll Kleinanleger schützen
Bei dem angebotenen Genussschein handelt es sich um ein sogenanntes verpacktes Anlageprodukt für Kleinanleger. Für solche Produkte gelten besondere Informationspflichten nach der europäischen PRIIPs-Verordnung.
Hersteller müssen ein Basisinformationsblatt erstellen und veröffentlichen, bevor das betreffende Produkt Kleinanlegern angeboten wird. Das Dokument soll unter anderem dabei helfen, Eigenschaften, Risiken und Kosten einer Anlage besser einzuschätzen und verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen.
Nach den Feststellungen der BaFin erfolgte die Veröffentlichung im konkreten Fall nicht rechtzeitig. Die Behörde wertete dies als Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 der PRIIPs-Verordnung.
BaFin beanstandet auch Organisation
Bei der Geldbuße geht es nicht nur um das fehlende beziehungsweise verspätet veröffentlichte Dokument. Geahndet wurde eine Aufsichtspflichtverletzung. Nach Darstellung der BaFin hatte die Gesellschaft keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um den Verstoß zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
Die am 30. Juli 2026 festgesetzte Geldbuße beträgt 9.000 Euro. Grundsätzlich können Verstöße in diesem Bereich bei juristischen Personen erheblich höhere Sanktionen nach sich ziehen.
Der Fall verdeutlicht zugleich die Bedeutung der Informationspflichten bei Anlageprodukten für Privatanleger. Gerade bei Genussscheinen und anderen komplexeren Beteiligungsformen sollen standardisierte Basisinformationen sicherstellen, dass Anleger wesentliche Merkmale eines Angebots kennen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.