Die AMR Holding GmbH ist mit ihrem Insolvenzantragsverfahren gescheitert. Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die bereits im Februar 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen und die vorläufige Insolvenzverwaltung wieder aufgehoben.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe unter dem Aktenzeichen 61 IN 3/26 geführt. Die Entscheidung wurde am 19. August 2026 bekannt gemacht.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe unter HRB 14812 eingetragen. Als Geschäftsführer wird im aktuellen Insolvenzbeschluss Grzegorz Butlewski genannt.
Als Anschrift nennt die gerichtliche Insolvenzbekanntmachung die Kurmärkische Straße 2, 10783 Berlin. In aktuell abrufbaren Handelsregisterdaten wird dagegen die Kurmärkische Straße 12, 10783 Berlin als Geschäftsanschrift geführt.
Holding für Unternehmensbeteiligungen und Immobilien
Bei der AMR Holding GmbH handelt es sich ihrem Unternehmensgegenstand nach um eine klassische Beteiligungs- und Immobiliengesellschaft.
Der Gesellschaftszweck umfasst den Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Daneben durfte die AMR Holding GmbH Immobilien erwerben, besitzen und wieder veräußern sowie sämtliche Tätigkeiten ausüben, die diesen Geschäftszwecken dienen.
Damit war die Gesellschaft nicht auf ein klassisches operatives Geschäft wie Produktion, Handel oder Dienstleistungen für Endverbraucher ausgerichtet. Im Mittelpunkt standen vielmehr Unternehmensbeteiligungen und Immobilienvermögen.
Diese Ausrichtung bestand bereits bei der Gründung. Die Gesellschaft wurde am 16. Dezember 2019 beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.500 Euro. Ursprünglicher Sitz war Oberursel im Taunus. Als erste Geschäftsanschrift wurde Im Rosengärtchen 78 in 61440 Oberursel angegeben.
Mehrere Geschäftsführer bei der Gründung
Bei der Gründung im Jahr 2019 waren Ahsan Ahmad Afzal, Raza Uddin Malik und Mabroor Ahmad Manzoor als Geschäftsführer eingetragen. Alle drei waren jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Die Unternehmensanschrift änderte sich später mehrfach. Im November 2020 wurde die Geschäftsanschrift von Oberursel in die Josef-Eicher-Straße 10 in Frankfurt am Main verlegt. Im April 2021 schied Ahsan Ahmad Afzal aus der Geschäftsführung aus.
In jüngeren Registerdaten erscheint schließlich Grzegorz Butlewski als Geschäftsführer. Er wird auch vom Amtsgericht im aktuellen Insolvenzverfahren als gesetzlicher Vertreter der AMR Holding GmbH bezeichnet.
Geschäftsführer auch im Immobiliengeschäft aktiv
Interessant ist das weitere Unternehmensumfeld des aktuellen Geschäftsführers.
Grzegorz Butlewski wird auch als Geschäftsführer der Dahoam Immobilien GmbH geführt. Diese Gesellschaft hat ebenfalls ihre Geschäftsanschrift in der Kurmärkischen Straße 12 in Berlin. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst die Vermittlung von Immobilien zum Kauf und zur Miete sowie die Mietverwaltung fremder Immobilien.
Darüber hinaus wird Butlewski mit der WerkHouse GmbH in Verbindung gebracht. Deren Geschäftstätigkeit umfasst unter anderem die Errichtung, Wartung und Sanierung von Gebäuden sowie den An- und Verkauf und die Projektierung von Immobilien und Grundstücken.
Damit lässt sich zumindest im geschäftlichen Umfeld des Geschäftsführers ein deutlicher Schwerpunkt auf Immobilien, Bau und Immobilienverwaltung erkennen.
Ob und in welchem Umfang die AMR Holding GmbH selbst konkrete Immobilienobjekte besaß oder Beteiligungen an diesen Gesellschaften hielt, lässt sich aus den frei zugänglichen Registerinformationen allerdings nicht zuverlässig feststellen. Der weit gefasste Unternehmensgegenstand allein ist dafür kein ausreichender Beleg.
Vorsicht vor einer Verwechslung mit anderen AMR Holding Gesellschaften
Bei der Recherche zur AMR Holding GmbH ist besondere Vorsicht erforderlich. In Deutschland existieren mehrere Gesellschaften mit nahezu identischem Namen.
So gibt es beispielsweise eine weitere AMR Holding GmbH in Rottweil. Diese ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 783587 eingetragen und hat mit der hier betroffenen Gesellschaft nichts zu tun.
Daneben existiert eine weitere AMR Holding GmbH aus dem Umfeld des Gesundheitssektors, die aufgrund ihrer Beteiligungsverhältnisse im Zusammenhang mit der RHÖN-KLINIKUM AG auftaucht. Auch diese Gesellschaft ist nicht mit der insolvenzbetroffenen AMR Holding GmbH unter HRB 14812 gleichzusetzen.
Die teilweise im Internet auftauchenden Hinweise auf große Beteiligungen an der RHÖN-KLINIKUM AG dürfen daher nicht der hier betroffenen AMR Holding GmbH aus dem Verfahren 61 IN 3/26 zugerechnet werden.
Sicherungsmaßnahmen bestanden bereits seit Februar
Die finanziellen Schwierigkeiten der AMR Holding GmbH waren bereits seit mehreren Monaten gerichtlich bekannt.
Am 26. Februar 2026 hatte das Amtsgericht im Insolvenzantragsverfahren Verfügungsbeschränkungen angeordnet und eine vorläufige Verwaltung eingerichtet.
Solche Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage eines Unternehmens während der Prüfung des Insolvenzantrags zum Nachteil der Gläubiger verändert. Gleichzeitig erhält das Gericht die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation und insbesondere das noch vorhandene Vermögen genauer untersuchen zu lassen.
Diese Prüfung führte nun nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Nicht einmal genügend Masse für die Verfahrenskosten
Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe hat den Insolvenzantrag gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Das ist für die Gesellschaft eine besonders einschneidende Entscheidung.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.
Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Es gibt folglich auch kein gewöhnliches Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen verwertet und anschließend eine Quote an die Gläubiger ausschüttet.
Die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung wurden deshalb ebenfalls aufgehoben.
Gesellschaft droht nun die Löschung
Für eine GmbH hat die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse weitreichende gesellschaftsrechtliche Folgen. Die Gesellschaft wird grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst.
Die Abweisung mangels Masse wird außerdem in das Handelsregister eingetragen. Ist tatsächlich kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, kann schließlich die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister folgen.
Für Gläubiger ist eine solche Situation regelmäßig besonders ungünstig. Die Entscheidung besagt zwar nicht zwingend, dass überhaupt kein Vermögenswert mehr existiert. Sie zeigt aber, dass nach der insolvenzgerichtlichen Prüfung jedenfalls keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Damit steht die erst Ende 2019 gegründete AMR Holding GmbH nach weniger als sieben Jahren vor dem gesellschaftsrechtlichen Aus.
Das Verfahren beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe unter dem Aktenzeichen 61 IN 3/26 endete am 19. August 2026 mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Für eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck gerade im Erwerb und in der Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien lag, ist insbesondere bemerkenswert, dass am Ende offenbar keine ausreichende freie und verwertbare Vermögensmasse mehr vorhanden war, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.