Die CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH aus Edling im Landkreis Rosenheim ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Rosenheim hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Immobilien und Bauträgergesellschaft mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Rosenheim unter dem Aktenzeichen 610 IN 132/26 geführt. Die Entscheidung erging am 19. August 2026.
Firmensitz der CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH ist Allmannsberg 1 d, 83533 Edling. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 22257 eingetragen.
Im aktuellen Insolvenzbeschluss wird Anna Niedzwiecka als Geschäftsführerin und gesetzliche Vertreterin genannt.
Immobilienhandel, Projektentwicklung und Bauträgergeschäft
Die CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH war ihrem Unternehmensgegenstand nach breit im Immobiliengeschäft aufgestellt.
Zu den Geschäftsfeldern gehören der An und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Verwertung und Verwaltung. Darüber hinaus durfte die Gesellschaft Verträge über Grundstücke, Wohn und Gewerberäume sowie Darlehen vermitteln oder entsprechende Vertragsabschlüsse nachweisen.
Ein weiterer wesentlicher Geschäftsbereich war das Bauträgergeschäft. CWG durfte Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung vorbereiten und durchführen. Außerdem gehörte die Baubetreuung zum Unternehmensgegenstand.
In Branchenverzeichnissen wird die Gesellschaft entsprechend als Immobilienentwickler, Bauprojektentwickler sowie Unternehmen aus dem Immobilien und Baubereich eingeordnet. Genannt werden unter anderem Immobilienmanagement, Hoch und Tiefbau, technische Dienstleistungen und Gewerbebau.
Damit handelte es sich bei CWG nicht lediglich um eine Gesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltete. Das Geschäftsmodell war zumindest gesellschaftsrechtlich auch auf die aktive Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Immobilienprojekten ausgerichtet.
Wohn und Gewerbebau stand im Mittelpunkt
Bereits der Firmenname Concept Wohn und Gewerbebau macht deutlich, auf welchen Markt das Unternehmen ausgerichtet war.
Öffentliche Unternehmensinformationen beschreiben CWG als Gesellschaft, die Wohn und Gewerbebauprojekte entwickelt und realisiert. Branchenklassifikationen ordnen das Unternehmen darüber hinaus dem Kauf und Verkauf eigener Immobilien, der Vermietung und Bewirtschaftung von Immobilien sowie der Vermittlung von Wohnimmobilien zu.
Damit konnte das Geschäftsmodell mehrere Stufen eines Immobilienprojekts umfassen: vom Erwerb eines Grundstücks über die Projektentwicklung und Errichtung eines Gebäudes bis zur anschließenden Verwertung, Verwaltung oder Vermittlung.
Belastbare öffentlich zugängliche Angaben zu konkreten größeren Bauprojekten, die eindeutig der CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH zugerechnet werden können, sind allerdings nur eingeschränkt auffindbar. Eine Zuordnung einzelner Immobilienprojekte sollte deshalb ohne weitere Projektunterlagen nicht vorgenommen werden.
Gesellschaft wurde 2012 gegründet
Die CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH besteht seit 2012.
Die Gesellschaft wurde am 25. Oktober 2012 beim Amtsgericht Traunstein eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Als Geschäftsanschrift wurde bereits bei der Gründung Allmannsberg 1 d in Edling angegeben.
Bei der Gründung wurden Rudolf Niedermeier und Josef Schlosser zu Geschäftsführern bestellt. Beide werden in verschiedenen Registerdatenbanken weiterhin in der Unternehmenshistorie beziehungsweise als Führungspersonen geführt.
Der aktuelle Insolvenzbeschluss nennt dagegen Anna Niedzwiecka als Geschäftsführerin. Damit ist für die Beurteilung der gegenwärtigen gesetzlichen Vertretung die aktuelle gerichtliche Bekanntmachung maßgeblich.
Für das Unternehmen wurden über mehrere Jahre Jahresabschlüsse veröffentlicht. Öffentlich dokumentiert sind unter anderem Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
Geschäftstätigkeit konzentrierte sich auf Immobilien
Die verfügbaren Brancheninformationen bestätigen den Immobilienfokus der Gesellschaft.
CWG wird dem Grundstücks und Wohnungswesen zugeordnet. Als Tätigkeiten erscheinen unter anderem Immobilienvermittlung und Immobilienmanagement sowie der Kauf und Verkauf eigener Immobilien.
Auch die Einstufung als Real Estate Developer, also Immobilien beziehungsweise Projektentwickler, findet sich in Unternehmensverzeichnissen.
Das deckt sich mit dem außergewöhnlich umfassenden Gesellschaftszweck. CWG konnte Grundstücke erwerben, entwickeln, bebauen, verwalten und anschließend verwerten. Gleichzeitig durfte das Unternehmen als Vermittler auftreten und Bauherren betreuen.
Die Gesellschaft deckte damit grundsätzlich einen erheblichen Teil der Wertschöpfungskette eines Immobilienprojekts ab.
Verbindungen zu weiteren Unternehmen aus dem Immobilienbereich
Auch im Umfeld früherer Geschäftsführer finden sich weitere Immobiliengesellschaften.
Josef Schlosser wird beispielsweise als Geschäftsführer der SNS Wohn und Gewerbebau GmbH geführt. Diese Gesellschaft hat ebenfalls ihre Geschäftsanschrift in Allmannsberg 1 d in Edling. Ihr Unternehmensgegenstand ist nahezu identisch und umfasst ebenfalls den An und Verkauf von Grundstücken, deren Verwaltung und Verwertung, Immobilienvermittlung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben und Baubetreuung.
Das zeigt eine personelle und örtliche Verbindung zu einer weiteren Gesellschaft aus dem Wohn und Gewerbebau.
Eine wirtschaftliche Haftung oder eine Insolvenz dieser anderen Gesellschaft lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Die Unternehmen sind rechtlich getrennt zu betrachten.
Gläubiger stellte den Insolvenzantrag
Bemerkenswert ist, dass die CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH das Insolvenzverfahren nach den vorliegenden Angaben nicht selbst beantragt hatte.
Der Antrag wurde vielmehr von einem Gläubiger gestellt.
Damit unterscheidet sich der Fall von einem Eigenantrag, bei dem die Geschäftsführung selbst Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zum Anlass nimmt, das Insolvenzgericht einzuschalten.
Aus dem veröffentlichten Beschluss geht nicht hervor, wer den Antrag gestellt hat und wie hoch die zugrunde liegende Forderung war. Ebenso wenig enthält die Bekanntmachung Angaben darüber, welche konkreten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu dem Verfahren geführt haben.
Gericht lehnt Verfahren mangels Masse ab
Besonders einschneidend ist das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung.
Das Amtsgericht Rosenheim hat das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, sondern den Antrag mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich, wenn das Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.
Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Es wird insbesondere kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Vermögen der Gesellschaft verwertet und daraus die Forderungen der Gläubiger zumindest anteilig befriedigt.
Für die Gläubiger ist dies regelmäßig eine ungünstige Situation. Die Entscheidung bedeutet zwar nicht zwangsläufig, dass überhaupt keinerlei Vermögenswerte vorhanden sind. Das Gericht ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass keine ausreichende freie Insolvenzmasse zur Finanzierung des Verfahrens vorhanden ist.
Bei einem Immobilienunternehmen besonders bemerkenswert
Gerade bei der CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH fällt die Abweisung mangels Masse auf.
Der Unternehmensgegenstand umfasste ausdrücklich den Erwerb, Besitz beziehungsweise die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Bei einem Unternehmen aus dem Immobilienbereich könnte deshalb zunächst die Vermutung entstehen, dass Grundstücke oder andere werthaltige Vermögensgegenstände vorhanden sein müssten.
Die Abweisung mangels Masse zeigt jedoch, dass allein ein immobilienbezogener Unternehmensgegenstand nichts über tatsächlich noch vorhandenes und frei verwertbares Immobilienvermögen aussagt.
Grundstücke können beispielsweise bereits verkauft worden sein oder mit Grundpfandrechten belastet sein. Ebenso ist möglich, dass ein Immobilienunternehmen zuletzt überhaupt keinen eigenen werthaltigen Immobilienbestand mehr besaß.
Welche Situation konkret bei CWG vorliegt, lässt sich aus dem Gerichtsbeschluss nicht feststellen. Aussagen über einzelne Grundstücke, Belastungen oder Verbindlichkeiten wären deshalb derzeit Spekulation.
Gesellschaft droht nach mehr als 13 Jahren das Ende
Für die CWG Concept Wohn und Gewerbebau GmbH hat die Entscheidung erhebliche gesellschaftsrechtliche Folgen.
Wird die Abweisung mangels Masse rechtskräftig, führt dies bei einer GmbH grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Die entsprechende Tatsache wird in das Handelsregister eingetragen. Ist kein Vermögen mehr vorhanden, kann später die Löschung aus dem Handelsregister folgen.
Damit steht die 2012 gegründete Immobilien und Bauträgergesellschaft nach fast 14 Jahren ihres Bestehens vor einer einschneidenden Zäsur.
Das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Rosenheim unter dem Aktenzeichen 610 IN 132/26 endet jedenfalls zunächst ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der Antrag des Gläubigers wurde am 19. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Für ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit gerade auf Grundstücksgeschäfte, Immobilienverwaltung, Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit und Baubetreuung ausgerichtet war, ist die Feststellung einer nicht ausreichenden Insolvenzmasse besonders bemerkenswert.