Ein weiteres Unternehmen aus der deutschen Photovoltaikbranche ist von einer Insolvenz betroffen. Die PoWeR Systems UG (haftungsbeschränkt) aus Arnsberg hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Zu einem regulären Insolvenzverfahren kommt es jedoch nicht mehr.
Das Amtsgericht Arnsberg hat den Antrag mit Beschluss vom 18. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 52 IN 174/26 geführt.
Firmensitz der PoWeR Systems UG ist die Arnsberger Straße 87, 59759 Arnsberg. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB 14535 eingetragen. Als Geschäftsführer werden David Wellie und Frank Pommerening genannt.
Der Insolvenzantrag war von der Gesellschaft selbst gestellt worden. Er datiert vom 17. Juni 2026 und ging am 18. Juni 2026 beim Amtsgericht Arnsberg ein. Rund zwei Monate später steht fest, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Kerngeschäft waren schlüsselfertige Photovoltaikanlagen
Die PoWeR Systems UG war eindeutig der Solarbranche zuzuordnen. Anders als Unternehmen, die lediglich Solarmodule oder einzelne Komponenten vertreiben, war die Gesellschaft auf die schlüsselfertige Erstellung kompletter Photovoltaik- und Solaranlagen ausgerichtet.
Der Unternehmensgegenstand lautet ausdrücklich „Schlüsselfertige Erstellung von Photovoltaik- und Solarkomplettanlagen“. Diese Tätigkeit ist seit der Gründung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.
Das Unternehmen bewegte sich damit im Bereich der Planung und Errichtung kompletter Solarsysteme. „Schlüsselfertig“ bedeutet in diesem Zusammenhang grundsätzlich, dass ein Kunde nicht lediglich einzelne Solarmodule erwirbt, sondern eine möglichst vollständig errichtete und betriebsbereite Anlage erhält.
Dazu können je nach Auftrag insbesondere technische Planung, Auswahl und Beschaffung der Komponenten, Montage der Photovoltaikmodule, elektrische Installation sowie die Vorbereitung der Inbetriebnahme gehören.
Welche dieser Arbeiten PoWeR Systems mit eigenen Mitarbeitern ausführte und welche Leistungen gegebenenfalls an Subunternehmen vergeben wurden, lässt sich anhand der verfügbaren öffentlichen Informationen allerdings nicht zuverlässig feststellen.
Unternehmen wurde erst 2022 gegründet
PoWeR Systems war ein vergleichsweise junges Solarunternehmen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 20. Juli 2022 geschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 13. September 2022. Bereits damals wurde die Arnsberger Straße 87 in Arnsberg als Geschäftsanschrift angegeben.
Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft betrug 5.000 Euro. Seit der Gründung waren Frank Pommerening und David Wellie Geschäftsführer. Beide waren jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Damit lagen zwischen der Handelsregistereintragung im September 2022 und dem Insolvenzantrag im Juni 2026 weniger als vier Jahre.
Unternehmen war dem Elektro- und Bauinstallationsbereich zuzuordnen
Die tatsächliche Branchenzuordnung bestätigt die Ausrichtung auf die technische Realisierung von Solaranlagen.
Unternehmensdatenbanken ordnen PoWeR Systems unter anderem der Herstellung elektrischer Ausrüstungen, der Energieversorgung sowie Bauinstallations- und Ausbauarbeiten zu. Dun & Bradstreet führt die Gesellschaft insbesondere im Bereich Building Equipment Contractors, Electrical Work und Construction.
Damit spricht auch die Branchenklassifizierung dafür, dass sich die Tätigkeit nicht auf einen reinen Handel mit Photovoltaikkomponenten beschränkte.
Das Geschäftsmodell war vielmehr auf die Errichtung vollständiger Anlagen ausgerichtet.
Wenig öffentlich dokumentierte Unternehmensgeschichte
Anders als bei größeren Solarteuren finden sich zu PoWeR Systems nur wenige öffentlich nachvollziehbare Informationen über konkrete Projekte.
Die Recherche liefert keine belastbare Aufstellung größerer Solarparks oder gewerblicher Photovoltaikprojekte, die eindeutig der PoWeR Systems UG zugerechnet werden können. Auch verlässliche Angaben zur zuletzt beschäftigten Mitarbeiterzahl oder zum Jahresumsatz sind öffentlich nicht verfügbar.
Das Unternehmen verfügte allerdings über einen eigenen Internetauftritt unter der Domain powersystems.biz, der auch in Unternehmensdatenbanken der Gesellschaft in Arnsberg zugeordnet wird.
Bei der Bewertung der Geschäftstätigkeit sollte deshalb zwischen dem zweifelsfrei belegten Unternehmensgegenstand und nicht belegbaren Einzelprojekten unterschieden werden.
Gesichert ist: PoWeR Systems wurde ausdrücklich gegründet, um schlüsselfertige Photovoltaik- und Solarkomplettanlagen zu erstellen.
Nur ein Jahresabschluss öffentlich dokumentiert
In den verfügbaren Unternehmensinformationen wird ein veröffentlichter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesen. Dieser wurde am 25. Oktober 2024 veröffentlicht.
Weitergehende öffentlich zugängliche Finanzdaten, anhand derer sich die wirtschaftliche Entwicklung bis zum Insolvenzantrag nachvollziehen ließe, sind nur eingeschränkt vorhanden.
Deshalb lässt sich derzeit auch nicht seriös feststellen, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beispielsweise durch rückläufige Aufträge, Preisdruck im Photovoltaikmarkt, Probleme bei einzelnen Projekten, Forderungsausfälle oder andere Faktoren verursacht wurden.
Der Beschluss des Amtsgerichts nennt keine Insolvenzursache.
Eigenantrag bereits im Juni
Fest steht dagegen, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten spätestens im Juni 2026 ein Ausmaß erreicht hatten, bei dem die Geschäftsführung selbst das Insolvenzgericht einschaltete.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 17. Juni 2026 gestellt und ging einen Tag später beim Amtsgericht Arnsberg ein.
Damit handelte es sich nicht um einen Fremdantrag eines Lieferanten, Finanzamtes, einer Krankenkasse oder eines anderen Gläubigers. Die Gesellschaft beantragte die Insolvenz selbst.
Das kann insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kapitalgesellschaft notwendig werden. Welcher konkrete Insolvenzgrund bei PoWeR Systems vorlag, wird in der veröffentlichten Entscheidung jedoch nicht genannt.
Gericht stellt nicht ausreichende Insolvenzmasse fest
Besonders einschneidend ist das Ergebnis der zweimonatigen Prüfung.
Das Amtsgericht Arnsberg eröffnete das Insolvenzverfahren nicht, sondern wies den Antrag mangels Masse ab.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet nach § 26 Insolvenzordnung grundsätzlich, dass das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Vorschuss geleistet wird.
Damit findet kein normales Insolvenzverfahren statt, in dem ein Insolvenzverwalter vorhandene Vermögenswerte verwertet und die Erlöse anschließend entsprechend der gesetzlichen Rangfolge an die Gläubiger verteilt.
Für Geschäftspartner und Gläubiger ist dies regelmäßig eine besonders ungünstige Situation.
Abweisung mangels Masse bei einem Solarteur besonders interessant
Der Fall PoWeR Systems zeigt zugleich, dass die Tätigkeit in einem grundsätzlich wachsenden Zukunftsmarkt keinen Schutz vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten bietet.
Photovoltaikanlagen erlebten in Deutschland in den vergangenen Jahren einen erheblichen Ausbau. Gleichzeitig stehen Installationsunternehmen jedoch unter Wettbewerbs- und Preisdruck. Materialbeschaffung, Personalkosten, Projektfinanzierung und die zeitliche Abwicklung größerer Aufträge können erhebliche Liquidität erfordern.
Ob einer dieser Faktoren bei PoWeR Systems eine Rolle gespielt hat, ist nicht bekannt. Ohne Angaben des Unternehmens oder des Gerichts wäre eine entsprechende Zuordnung spekulativ.
Bemerkenswert bleibt dennoch, dass ein Unternehmen, dessen gesamter Geschäftszweck auf die schlüsselfertige Erstellung von Photovoltaik- und Solarkomplettanlagen ausgerichtet war, weniger als vier Jahre nach seiner Gründung einen Insolvenzantrag stellen musste.
Gesellschaft dürfte vor der Auflösung stehen
Die Abweisung mangels Masse hat für die PoWeR Systems UG weitreichende gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.
Bei einer UG als Kapitalgesellschaft führt die rechtskräftige Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Ist kein Vermögen mehr vorhanden, kann später die Löschung aus dem Handelsregister erfolgen.
Damit dürfte die Unternehmensgeschichte des erst 2022 gegründeten Solarbetriebs nach nur wenigen Jahren vor dem Ende stehen.
Die PoWeR Systems UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Arnsberger Straße 87 in 59759 Arnsberg war auf die schlüsselfertige Erstellung kompletter Photovoltaik- und Solaranlagen spezialisiert. Das Amtsgericht Arnsberg hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag am 18. August 2026 unter dem Aktenzeichen 52 IN 174/26 mangels Masse abgewiesen.