Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der App „Crendel“. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden darüber Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen rund um Kryptowerte angeboten, ohne dass dafür die erforderliche Erlaubnis vorliegt.
Die Warnung wurde am 19. August 2026 veröffentlicht. Für Verbraucher bedeutet sie vor allem: Wer über „Crendel“ investieren möchte oder dort bereits Geld eingezahlt hat, sollte besonders vorsichtig sein.
US-Unternehmen wird als Entwickler genannt
Als Entwickler der App wird nach Angaben der BaFin das US-amerikanische Unternehmen 805 Water Pro‘s LLC mit Sitz in Atascadero im US-Bundesstaat Kalifornien genannt.
Allerdings gibt es dabei einen entscheidenden Punkt: Der BaFin liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber vor, ob die tatsächlich in Kalifornien registrierte Gesellschaft überhaupt mit der App „Crendel“ in Verbindung steht.
Damit bleibt unklar, wer tatsächlich für das über die App angebotene Finanzgeschäft verantwortlich ist.
Keine BaFin-Erlaubnis für die angebotenen Dienstleistungen
Wer in Deutschland bestimmte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis der BaFin. Auch für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen bestehen regulatorische Anforderungen.
Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über „Crendel“ entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein darauf verlassen, welche Firmennamen, Adressen, Registrierungen oder angeblichen Zulassungen innerhalb einer App oder auf dazugehörigen Internetseiten genannt werden.
Vor einer Einzahlung Anbieter überprüfen
Gerade bei Trading- und Krypto-Apps ist eine Überprüfung des Anbieters vor der ersten Einzahlung wichtig. Eine professionell gestaltete App, scheinbar erfolgreiche Handelskonten oder angezeigte Gewinne sind für sich genommen kein Beleg dafür, dass tatsächlich ein reguliertes Finanzunternehmen dahintersteht.
Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Nutzer zu schnellen Einzahlungen gedrängt werden, immer höhere Beträge investieren sollen oder angebliche Berater telefonisch beziehungsweise über Messenger Kontakt aufnehmen.
Bereits Geld über „Crendel“ investiert?
Wer die App bereits verwendet und Geld eingezahlt hat, sollte bei Auffälligkeiten keine weiteren Zahlungen vorschnell leisten. Sämtliche Unterlagen und Kommunikationsdaten sollten gesichert werden. Dazu können Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots der App, angezeigte Kontostände, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern sowie Wallet- und Transaktionsdaten gehören.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für eine Auszahlung plötzlich zusätzliche Steuern, Gebühren, Provisionen oder Freischaltungszahlungen verlangt werden. Weitere Zahlungen sollten nicht allein deshalb erfolgen, weil damit die Auszahlung eines vermeintlichen Guthabens versprochen wird.
BaFin-Warnung ernst nehmen
Die aktuelle Warnung macht deutlich, wie wichtig eine Überprüfung von Finanz- und Kryptoangeboten bereits vor einer Registrierung oder Einzahlung ist.
Im Fall der App „Crendel“ kommt hinzu, dass die BaFin nicht bestätigen kann, ob die genannte 805 Water Pro‘s LLC aus Kalifornien tatsächlich hinter der App steht.
Die Behörde stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Für Anleger gilt deshalb: Keine weiteren Gelder überweisen, nur weil eine App hohe Gewinne anzeigt. Entscheidend ist, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob der Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt.