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Warnung vor WWW.INKASSOSERVICE.ORG: Verbraucherzentrale führt „Inkasso-Service“ aus Lennestadt auf Schwarzliste

geralt (CC0), Pixabay

Wer ein Forderungs- oder Inkassoschreiben von WWW.INKASSOSERVICE.ORG“ beziehungsweise „Inkasso-Service“ mit der Anschrift Hochstrasse 2, 57368 Lennestadt erhalten hat, sollte besonders vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale führt genau diese Angaben auf ihrer aktuellen Schwarzliste für betrügerische Inkassoschreiben.

Die Warnung ist eindeutig: Betroffene sollen kein Geld überweisen, keine Einzugsermächtigung erteilen und keinen Kontakt über die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten aufnehmen. Bei Betrugsverdacht empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Strafanzeige.

„Inkasso-Service“ aus Lennestadt ausdrücklich auf der Warnliste

In der bundesweiten Übersicht der Verbraucherzentrale findet sich ausdrücklich der Eintrag:

„WWW.INKASSOSERVICE.ORG (auch: Inkasso-Service), Hochstrasse 2, 57368 Lennestadt“.

Auch die Verbraucherzentralen Brandenburg und Hessen führen dieselbe Kombination aus Internetadresse, Bezeichnung und Anschrift auf ihren Warnlisten.

Webseite wirkt auf den ersten Blick professionell

Besonders tückisch ist, dass unter der genannten Internetadresse ein professionell wirkender Webauftritt erreichbar ist. Dort werden unter anderem „professionelles Inkasso“, Forderungsmanagement und eine kostenlose Inkassoberatung beworben.

Die Seite nennt ebenfalls Hochstrasse 2, 57368 Lennestadt als Anschrift. Außerdem finden sich dort Aussagen über Tausende Kunden, hohe Erfolgsquoten und umfangreiche Erfahrung im Forderungsmanagement.

Ein professioneller Internetauftritt ist jedoch kein Nachweis dafür, dass ein Inkassoschreiben echt oder eine darin geltend gemachte Forderung berechtigt ist. Im vorliegenden Fall wiegt die ausdrückliche Warnung der Verbraucherzentralen besonders schwer.

Auch deutsche IBAN bedeutet keine Sicherheit

Bei betrügerischen Inkassoschreiben wird häufig auf ausländische Konten verwiesen. Eine solche IBAN kann ein Warnsignal sein. Allerdings weist die Verbraucherzentrale ausdrücklich darauf hin, dass inzwischen auch Fake-Inkassoschreiben mit deutschen Bankkonten kursieren.

Eine IBAN, die mit „DE“ beginnt, ist daher kein Beweis für die Seriosität einer Forderung.

Was Empfänger eines solchen Schreibens jetzt tun sollten

Die Empfehlung der Verbraucherzentrale lässt sich klar zusammenfassen:

  • Nicht überweisen.
  • Keine Einzugsermächtigung erteilen.
  • Nicht über Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Webseiten aus dem Schreiben Kontakt aufnehmen.
  • Die behauptete ursprüngliche Forderung unabhängig überprüfen.
  • Bei Betrugsverdacht Strafanzeige erstatten.

Wer tatsächlich Schulden bei einem Unternehmen vermutet, sollte sich nicht auf die Angaben des verdächtigen Inkassobriefs verlassen, sondern den angeblichen ursprünglichen Gläubiger über unabhängig recherchierte Kontaktdaten kontaktieren.

Entscheidender Punkt: Die Angaben stimmen mit der Schwarzliste überein

Im konkreten Fall besteht wenig Raum für Missverständnisse: Die von Ihnen genannte Kombination aus WWW.INKASSOSERVICE.ORG, „Inkasso-Service“, Hochstrasse 2 und 57368 Lennestadt entspricht dem Eintrag auf der aktuellen Schwarzliste der Verbraucherzentrale.

Deshalb gilt für Empfänger entsprechender Schreiben: Nicht unter Druck setzen lassen und vor allem kein Geld überweisen.

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