Eine weitere konkrete Warnung betrifft Schreiben unter der Bezeichnung „Olaz Inkasso Management“. Die Verbraucherzentralen führen den Absender auf ihrer Schwarzliste betrügerischer Inkassoschreiben. Genannt wird die Anschrift Furtherstr. 2, 40599 Düsseldorf. Als Zahlungsempfänger erscheint OLAZ S.L., während das verlangte Geld auf ein Konto mit spanischer IBAN überwiesen werden soll. Genau diese Kombination aus Absender, Anschrift, Empfänger und Bankverbindung ist in der aktuellen Warnliste dokumentiert.
Düsseldorfer Adresse – Zahlung nach Spanien
Auffällig ist die Konstruktion: Das vermeintliche Inkassounternehmen tritt mit einer Adresse in Düsseldorf auf, die Überweisung soll jedoch an die OLAZ S.L. auf ein Konto mit der Länderkennung ES erfolgen. Eine ausländische IBAN ist für sich genommen zwar kein Beweis für einen Betrugsversuch. In diesem konkreten Fall ist jedoch entscheidend, dass die Verbraucherzentralen genau diese Zahlungsdaten ausdrücklich ihrer Schwarzliste zugeordnet haben.
Auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen führt „Olaz Inkasso Management“ in einer aktuellen Übersicht zu Fake-Inkasso-Absendern auf. Der Verband weist zugleich darauf hin, dass Inkassodienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine entsprechende Registrierung voraussetzen.
Nicht durch Zahlungsfristen unter Druck setzen lassen
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte daher nicht vorschnell zahlen. Entscheidend ist zunächst, ob die angebliche ursprüngliche Forderung überhaupt existiert. Betroffene sollten prüfen, welcher Gläubiger genannt wird, aus welchem Vertrag die Forderung stammen soll und ob sie mit diesem Unternehmen jemals tatsächlich eine Geschäftsbeziehung hatten.
Gerade betrügerische Inkassoschreiben setzen häufig auf Zeitdruck. Hohe Zusatzkosten, kurze Zahlungsfristen oder die Androhung weiterer rechtlicher Konsequenzen können den Eindruck erwecken, eine sofortige Überweisung sei die sicherste Lösung.
Genau das kann jedoch ein folgenschwerer Fehler sein.
Bei bereits erfolgter Zahlung schnell handeln
Wer auf die genannte Bankverbindung bereits überwiesen hat, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren und nachfragen, ob die Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Je schneller reagiert wird, desto größer kann zumindest die Chance sein, dass das Geld noch nicht endgültig weitergeleitet wurde.
Das Schreiben selbst sollte einschließlich Umschlag, Zahlungsinformationen und sämtlicher Anlagen aufbewahrt werden. Bei einem Betrugsverdacht kommen außerdem eine Meldung bei der Verbraucherzentrale und eine Strafanzeige in Betracht.
Fazit: Bei einer Zahlungsaufforderung von „Olaz Inkasso Management“ mit der Anschrift Furtherstr. 2 in Düsseldorf, dem Empfänger OLAZ S.L. und der genannten spanischen IBAN sollte nicht überwiesen werden. Die konkreten Daten werden von mehreren Verbraucherzentralen auf ihrer Schwarzliste geführt.