Die RUPP-BRÄU Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lauenau ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Bückeburg hat am 13. August 2026 um 17 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 47 IN 74/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Feggendorfer Straße 10 in 31867 Lauenau und ist beim Amtsgericht Stadthagen unter HRB 458 eingetragen. Geschäftsführer ist Thomas Rupp.
RUPP-BRÄU ist nach seinem Unternehmensgegenstand in mehreren Bereichen des Gastgewerbes tätig. Zum Geschäftszweck gehören die Herstellung und der Vertrieb von Bier sowie die Bewirtschaftung von Gaststätten und Hotelbetrieben. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft an Unternehmen aus diesen Bereichen beteiligen.
Das Amtsgericht Bückeburg bestellte Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Hannover zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er soll das Vermögen der Gesellschaft während des Insolvenzeröffnungsverfahrens sichern.
Die Geschäftsführung kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen des Unternehmens verfügen. Verfügungen der RUPP-BRÄU GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch Schuldner des Unternehmens müssen die gerichtliche Anordnung bei ihren Zahlungen beachten.
Bei der Entscheidung vom 13. August handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RUPP-BRÄU GmbH ist damit noch nicht getroffen.