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PLGE Marburger Straße 13 GmbH & Co. KG: Nachtragsverteilung über 260.075 Euro im langjährigen Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PLGE Marburger Straße 13 GmbH & Co. KG aus Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg eine weitere Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 22. Juni 2026 wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für dessen Tätigkeit im Rahmen einer Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36p IN 2925/05 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Marburger Straße 13 in 10789 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRA 32287 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft laut Insolvenzbekanntmachung durch Dr. Elke Austenat und die PLGE Vermögensverwaltungs GmbH.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens für eigene sowie treuhänderisch für fremde Rechnung. Geschäfte im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz sind ausdrücklich ausgenommen. Die Gesellschaft ist damit dem Bereich der Vermögensverwaltung und treuhänderischen Vermögensverwaltung zuzuordnen.

Bei der aktuellen gerichtlichen Entscheidung handelt es sich nicht um ein neues Insolvenzverfahren. Das Aktenzeichen 36p IN 2925/05 zeigt vielmehr, dass das zugrunde liegende Verfahren bereits seit vielen Jahren geführt wird. Gegenstand des neuen Beschlusses ist ausschließlich die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga für eine Nachtragsverteilung.

Von besonderem Interesse ist die Höhe der nachträglich verteilten Insolvenzmasse. Nach den Angaben des Amtsgerichts beträgt deren Wert 260.075,63 Euro. Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung. Hinzu kommen die entstandenen Auslagen sowie jeweils 19 Prozent Umsatzsteuer.

Die konkreten Beträge der Vergütung und der Auslagen werden in der öffentlichen Bekanntmachung nicht genannt. Das Gericht verweist hierzu auf § 64 Abs. 2 InsO, wonach die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen sind. Der Insolvenzverwalter darf den vom Gericht festgesetzten Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse entnehmen.

Der Festsetzung liegt ein Antrag des Insolvenzverwalters vom 30. März 2026 zugrunde. Das Amtsgericht Charlottenburg berücksichtigte bei der Bemessung der gesonderten Vergütung insbesondere den Wert der im Rahmen der Nachtragsverteilung zusätzlich zu verteilenden Insolvenzmasse von 260.075,63 Euro.

Eine Nachtragsverteilung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nach einer bereits erfolgten Verteilung noch weitere zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte oder Geldbeträge verfügbar werden. Die aktuelle Bekanntmachung bedeutet daher weder eine neue Insolvenz noch eine erneute Verfahrenseröffnung, sondern betrifft die weitere Abwicklung des bestehenden Insolvenzverfahrens der PLGE Marburger Straße 13 GmbH & Co. KG.

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