Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten über die Internetseite kapitalvex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, obwohl die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin fehlt.
Besonders problematisch: Die Betreiber sind unbekannt. Nach Angaben der BaFin verfügt die Website zudem über kein Impressum. Anleger können damit nicht ohne Weiteres feststellen, welches Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot steht und mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.
Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt
Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die unbekannten Betreiber von kapitalvex(.)com nicht von ihr beaufsichtigt werden.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen grundsätzlich nur angeboten werden, wenn die dafür gesetzlich erforderliche Erlaubnis vorliegt. Gerade bei vermeintlichen Online-Trading- und Kryptoangeboten sollten Verbraucher deshalb überprüfen, wer hinter einer Plattform steht und ob der Anbieter tatsächlich reguliert ist.
Eine solche Überprüfung ist über die Unternehmensdatenbank der BaFin möglich.
Fehlendes Impressum ist ein deutliches Warnsignal
Bei kapitalvex(.)com kommt laut BaFin ein weiterer Punkt hinzu: Es fehlt ein Impressum. Dadurch ist für potenzielle Kunden nicht transparent, welche natürliche oder juristische Person das Angebot betreibt.
Gerade bevor Geld auf ein angegebenes Konto überwiesen oder Kryptowährungen transferiert werden, sollten Anleger deshalb genau kontrollieren, ob Firmenname, Anschrift und verantwortliche Personen nachvollziehbar angegeben sind und mit offiziellen Registern übereinstimmen.
Auch hohe Renditeversprechen, unerwartete telefonische Kontaktaufnahme, Zeitdruck bei Einzahlungen oder die Aufforderung, weitere Beträge für angebliche Steuern, Gebühren oder die Freigabe einer Auszahlung zu zahlen, sollten grundsätzlich Anlass zu besonderer Vorsicht geben.
Warnung vom 14. August 2026
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 14. August 2026. Grundlage der Veröffentlichung sind nach ihren Angaben § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Für Anleger bedeutet die Meldung vor allem: Bei kapitalvex(.)com ist besondere Vorsicht geboten. Die BaFin-Warnung besagt, dass die Betreiber nach ihren Erkenntnissen erlaubnispflichtige Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen ohne entsprechende Erlaubnis anbieten. Sie bedeutet nicht automatisch eine strafrechtliche Feststellung wegen Betrugs; eine solche Feststellung geht aus dem vorliegenden BaFin-Text nicht hervor.