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Neue Inkasso-Masche: Gefälschte Schreiben der „Frankfurt Inkasso AG“ sollen Verbraucher in die Falle locken

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucher sollten derzeit besonders aufmerksam sein: Erneut sind betrügerische Inkassoschreiben im Umlauf. Diesmal geben sich die Täter als „Frankfurt Inkasso AG“ mit der Anschrift Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main aus. Unter dem Deckmantel eines angeblichen Forderungsmanagements werden Empfänger aufgefordert, offene Rechnungen zu begleichen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Besonders brisant: Als Zahlungsempfänger wird in den Unterlagen die „Sofort Kündigen GmbH“ genannt. Nach bisherigen Erkenntnissen sollten Betroffene äußerst vorsichtig sein und weder Zahlungen leisten noch persönliche Bankdaten preisgeben, solange die Echtheit der Forderung nicht zweifelsfrei feststeht.

SEPA-Mandat als zusätzliche Gefahr

Während klassische Inkassobetrüger meist auf eine schnelle Überweisung setzen, verfolgen die Täter in diesem Fall offenbar eine andere Strategie. Mit einem beigefügten SEPA-Lastschriftmandat sollen Verbraucher ihre Kontodaten und die Einzugsermächtigung freiwillig erteilen.

Wer ein solches Mandat unterschreibt, ermöglicht unter Umständen Abbuchungen vom eigenen Konto. Deshalb gilt: Ein SEPA-Mandat sollte niemals unterschrieben werden, wenn Zweifel an der Identität oder Berechtigung des Unternehmens bestehen.

Offizieller Eindruck soll Vertrauen schaffen

Die Schreiben wirken häufig professionell gestaltet. Eine Frankfurter Geschäftsadresse, juristische Formulierungen und der Begriff „Forderungsmanagement“ sollen den Eindruck eines seriösen Inkassounternehmens vermitteln.

Genau auf diesen ersten Eindruck setzen die Täter. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass eine Forderung berechtigt sein muss, wenn das Schreiben offiziell aussieht und konkrete Zahlungsanweisungen enthält.

So erkennen Verbraucher die Masche

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob die behauptete Forderung überhaupt bekannt ist. Seriöse Inkassounternehmen nennen den ursprünglichen Gläubiger, den Grund der Forderung und legen nachvollziehbare Unterlagen vor.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:

  • eine Forderung völlig unbekannt ist,
  • hoher Zeitdruck aufgebaut wird,
  • ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben werden soll,
  • persönliche Bankdaten verlangt werden oder
  • mit sofortigen gerichtlichen Maßnahmen gedroht wird.

Keine Zahlungen ohne Prüfung

Verbraucher sollten weder Geld überweisen noch ein Lastschriftmandat unterschreiben, solange Zweifel an der Echtheit bestehen. Stattdessen empfiehlt es sich, den angeblichen Gläubiger direkt zu kontaktieren oder sich bei einer Verbraucherzentrale beziehungsweise der Polizei beraten zu lassen.

Gerade Inkassobetrüger ändern regelmäßig Firmennamen, Anschriften und Zahlungswege. Deshalb gilt grundsätzlich: Nicht das professionelle Erscheinungsbild entscheidet über die Seriosität eines Schreibens, sondern die nachprüfbare Berechtigung der Forderung. Wer kritisch bleibt und sich nicht unter Druck setzen lässt, kann sich wirksam vor finanziellen Schäden schützen.

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