Die internationale Kryptoplattform Bybit hat einen wichtigen regulatorischen Meilenstein erreicht. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Bybit Payments GmbH mit Sitz in Wien eine Konzession als E-Geld-Institut erteilt. Damit darf das Unternehmen künftig nicht nur elektronisches Geld ausgeben, sondern auch verschiedene Zahlungsdienste innerhalb des gesetzlichen Rahmens anbieten. Für Bybit ist die Genehmigung ein weiterer Schritt beim Ausbau seines europäischen Geschäfts.
Die Konzession wurde der Bybit Payments GmbH am 4. August 2026 von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilt. Das Unternehmen mit Sitz in der Donau-City-Straße in Wien verfügt damit offiziell über eine Zulassung als E-Geld-Institut nach dem österreichischen E-Geldgesetz 2010.
Ausgabe von E-Geld künftig erlaubt
Mit der Konzession erhält Bybit die Erlaubnis, gewerblich elektronisches Geld (E-Geld) auszugeben. Dabei handelt es sich um digital gespeicherte Geldwerte, die beispielsweise für elektronische Zahlungen oder Wallet-Lösungen genutzt werden können. E-Geld spielt im modernen Zahlungsverkehr eine zentrale Rolle und bildet die Grundlage zahlreicher digitaler Bezahlangebote.
Die Erlaubnis erweitert das bisherige Geschäftsmodell von Bybit erheblich. Während das Unternehmen bislang vor allem als Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen bekannt war, kann es nun auch regulierte Zahlungsdienste innerhalb des europäischen Rechtsrahmens anbieten.
Umfangreiche Zahlungsdienste genehmigt
Neben der Ausgabe von E-Geld umfasst die Konzession mehrere Zahlungsdienste nach dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018). Dazu gehören:
- Ein- und Auszahlungsgeschäfte,
- die Durchführung von Zahlungsvorgängen,
- sowie sogenannte Issuing- und Acquiring-Dienstleistungen.
Issuing umfasst insbesondere die Ausgabe von Zahlungskarten oder vergleichbaren Zahlungsinstrumenten, während Acquiring die technische und vertragliche Abwicklung von Kartenzahlungen für Händler beschreibt.
Strategischer Ausbau des Europageschäfts
Die Zulassung unterstreicht den strategischen Kurs vieler internationaler Kryptounternehmen, ihre Dienstleistungen zunehmend unter staatlicher Aufsicht anzubieten. Seit Inkrafttreten neuer europäischer Regulierungen investieren zahlreiche Anbieter verstärkt in regulierte Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union.
Mit einer E-Geld-Lizenz kann Bybit künftig klassische Zahlungsfunktionen enger mit seinen bestehenden digitalen Finanzangeboten verknüpfen. Beobachter gehen davon aus, dass dadurch unter anderem Wallet-Lösungen, Zahlungsverkehr und Kryptodienstleistungen stärker miteinander verschmelzen könnten.
Regulierung gewinnt im Kryptomarkt an Bedeutung
Die Erteilung der Konzession zeigt zugleich den Wandel der Kryptobranche. Während digitale Vermögenswerte lange Zeit weitgehend außerhalb klassischer Finanzaufsicht angeboten wurden, verlangen europäische Gesetzgeber inzwischen umfassende regulatorische Standards. Unternehmen müssen dabei strenge Anforderungen an Eigenkapital, Risikomanagement, Geldwäscheprävention, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz erfüllen.
Eine Zulassung als E-Geld-Institut bedeutet daher nicht nur zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten, sondern auch eine fortlaufende Aufsicht durch die zuständige Finanzmarktbehörde.
Signal für den europäischen Markt
Mit der Genehmigung stärkt Bybit seine Position im europäischen Finanzmarkt und schafft die regulatorischen Voraussetzungen, künftig neben Kryptodienstleistungen auch klassische digitale Zahlungsangebote anzubieten. Für Verbraucher kann eine solche Konzession ein wichtiges Signal sein, da lizenzierte E-Geld-Institute umfangreichen gesetzlichen Vorgaben und einer laufenden behördlichen Kontrolle unterliegen.
Die Entscheidung der österreichischen Finanzmarktaufsicht verdeutlicht zugleich, dass sich die Grenzen zwischen klassischem Zahlungsverkehr und digitalen Finanzdienstleistungen zunehmend auflösen. Regulierter Zahlungsverkehr und Kryptotechnologie wachsen in Europa immer stärker zusammen.