Die PAS Immobilien GmbH aus Pfungstadt befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 4. August 2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 623/26 geführt.
Betroffen ist die PAS Immobilien GmbH mit Sitz in der An der Tuchbleiche 16, 64319 Pfungstadt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 96221 eingetragen. Geschäftsführer sind Hidayet Tekneci und Mehmet Afsin.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Emil Eminov von der Kanzlei Voigt Salus Rechtsanwälte und Insolvenzverwaltung in Frankfurt am Main. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen die Geschäftsführer über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Außerdem wurden Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt die Befugnis, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Nach den Handelsregisterangaben und öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen ist die PAS Immobilien GmbH im Immobilienbereich tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere den An- und Verkauf von Immobilien, die Entwicklung und Verwaltung von Immobilienprojekten sowie die Vermietung und Verwertung von Grundstücken und Gebäuden. Darüber hinaus gehören die Projektentwicklung und die Betreuung von Immobilieninvestitionen zu den Geschäftsfeldern der Gesellschaft.
Als Projektgesellschaft war das Unternehmen insbesondere im Bereich der Entwicklung und Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien aktiv. Solche Gesellschaften übernehmen häufig die Planung, den Erwerb, die Finanzierung und die Vermarktung von Immobilienprojekten sowie deren laufende Verwaltung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird bewertet, ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.
Für Geschäftspartner, Käufer, Mieter und Gläubiger bedeutet die Anordnung zunächst nicht automatisch das Ende der Geschäftstätigkeit. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es vielmehr, den Geschäftsbetrieb – soweit wirtschaftlich sinnvoll – zu stabilisieren und die Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern.