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Amtsgericht informiert Betrugsopfer über Anspruch auf Wertersatz

qimono / Pixabay

Das Amtsgericht Oberhausen hat ein Betrugsopfer über seine Ansprüche auf Wertersatz nach einer rechtskräftigen Verurteilung informiert.

Nach den Feststellungen des Jugendschöffengerichts wurde Ion-Rafaiel Covaciu mit Urteil vom 6. Juni 2024 wegen gewerbsmäßigen Betrugs als Mitglied einer Bande verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der geschädigten Person aus den abgeurteilten Taten ein Anspruch auf Wertersatz des vom Verurteilten unrechtmäßig Erlangten zusteht.

Zur Abschöpfung der Taterträge ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 19.415 Euro an. Dieser Betrag soll im Rahmen der Strafvollstreckung eingezogen werden.

Mit der Mitteilung nach § 459i Strafprozessordnung weist das Gericht die geschädigte Person darauf hin, dass ein Anspruch auf Wertersatz innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Schreibens angemeldet werden muss. Erfolgt die Anmeldung fristgerecht und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann eine Auszahlung aus den eingezogenen Vermögenswerten erfolgen.

Dem Schreiben ist zudem ein Hinweisblatt beigefügt, das den Ablauf des Verfahrens erläutert. Darin wird unter anderem auf die erforderliche Anmeldung des Anspruchs, die vorzulegenden Nachweise sowie die weiteren Voraussetzungen für eine Auszahlung hingewiesen.

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