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Bafin greift bei Nord/LB durch: Finanzaufsicht rügt Mängel im Kampf gegen Geldwäsche

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (Nord/LB) mit Sitz in Hannover erhebliche Defizite bei der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften attestiert. Die Bank muss ihre Prozesse zur Aktualisierung von Kundendaten grundlegend überarbeiten und bestehende Rückstände zügig abbauen.

Nach Angaben der Finanzaufsicht wurden bei einer Prüfung erhebliche Mängel bei den sogenannten Kundensorgfaltspflichten festgestellt. Konkret bemängelt die Bafin unzureichende Prozesse zur regelmäßigen Aktualisierung von Kundendaten sowie einen erheblichen Bearbeitungsrückstand. Damit habe die Nord/LB gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes verstoßen.

Behörde ordnet umfassende Maßnahmen an

Die Bafin verpflichtete das Kreditinstitut, ein Konzept zur Aktualisierung der Kundendaten zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus muss die Nord/LB sämtliche bislang nicht aktualisierten Kundendaten auf den gesetzlich vorgeschriebenen aktuellen Stand bringen.

Zusätzlich verlangt die Aufsichtsbehörde regelmäßige Berichte über die Fortschritte bei der Beseitigung der festgestellten Mängel. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bank künftig wirksame Verfahren zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorhält.

Kundendaten spielen zentrale Rolle

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten zählt zu den wichtigsten Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Banken müssen ihre Kunden und deren Geschäftsbeziehungen kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen aktuell und vollständig vorliegen.

Diese Kontrollen sollen verhindern, dass Kreditinstitute für Geldwäsche oder die Finanzierung terroristischer Aktivitäten missbraucht werden. Veraltete oder unvollständige Kundendaten erschweren die Identifizierung verdächtiger Transaktionen und gelten daher als erhebliches Risiko für die Geldwäscheprävention.

Anordnung bereits rechtskräftig

Rechtsgrundlage für die Maßnahmen sind das Geldwäschegesetz sowie das Kreditwesengesetz. Die Anordnung der Bafin ist bereits seit dem 14. Juni 2026 bestandskräftig. Veröffentlicht wurde sie nun auf Grundlage der gesetzlichen Transparenzvorschriften.

Die Nord/LB muss die beanstandeten Defizite nun innerhalb der von der Aufsicht vorgegebenen Fristen beheben. Sollte die Bank die Anforderungen nicht erfüllen, kann die Bafin weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

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