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Aedificia Braun KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Aedificia Braun KG wird kein Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 27. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 810 IN 1945/25 A-12- mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Gotenstraße 78, 65929 Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRA 48648 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter waren Seyed Abdol Hossain Rasoulinia sowie Stefan Steinert, der zwischenzeitlich verstorben ist.

Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung geht kein Unternehmensgegenstand der Aedificia Braun KG hervor. Die konkrete Geschäftstätigkeit lässt sich daher anhand der Gerichtsveröffentlichung nicht verlässlich bestimmen. Auch aus der Firmierung können keine sicheren Rückschlüsse auf den tatsächlichen Unternehmenszweck gezogen werden.

Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall darf das Gericht nach § 26 InsO das Verfahren nicht eröffnen, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.

Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und keine gemeinschaftliche Verwertung des Unternehmensvermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt. Forderungen können daher nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Gläubiger müssen prüfen, ob ihnen außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche verbleiben.

Eine Abweisung mangels Masse gilt regelmäßig als deutliches Zeichen dafür, dass sich ein Unternehmen in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Da selbst die Mittel für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens fehlen, bestehen häufig nur noch geringe Vermögenswerte. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main ist das Insolvenzeröffnungsverfahren der Aedificia Braun KG beendet, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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