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Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Abo-Rechnungen – Hunderte Euro für angebliche Online-Verträge gefordert
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Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Abo-Rechnungen – Hunderte Euro für angebliche Online-Verträge gefordert

paulracko (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentralen warnen vor Rechnungen und Mahnungen für angebliche Online-Abonnements, die viele Betroffene nach eigenen Angaben nie abgeschlossen haben. Hinter den Forderungen stehen nach Angaben der Verbraucherschützer mehrere Internetangebote, die von derselben Firma mit Sitz in Hongkong betrieben werden. Verbraucher sollten die Rechnungen sorgfältig prüfen und nicht vorschnell bezahlen.

Betroffen sind unter anderem die Plattformen Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia und Bongochat. Die Dienste reichen von Horoskopen über Fitnessprogramme bis hin zu KI-Chat-Angeboten. Nach Angaben der Verbraucherzentralen erhalten zahlreiche Menschen Rechnungen oder Mahnungen über mehrere Hundert Euro für angebliche Jahresabonnements, obwohl sie sich an keinen Vertragsabschluss erinnern können.

Rechnung allein begründet keinen Vertrag

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist eine Zahlungsaufforderung allein kein Beweis dafür, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Für kostenpflichtige Online-Verträge müssen Verbraucher vor dem Abschluss eindeutig über die entstehenden Kosten informiert werden. Zudem muss klar erkennbar sein, dass eine zahlungspflichtige Bestellung abgegeben wird.

Fehlt ein entsprechender Hinweis oder wurde der Dienst überhaupt nicht genutzt, bestehen häufig Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung.

Mahnungen und Inkasso sollen Druck erzeugen

Viele Betroffene berichten, dass auf die erste Rechnung weitere Mahnungen folgen. Teilweise wird auch mit Inkassoverfahren oder negativen Schufa-Einträgen gedroht. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sollten sich Verbraucher davon jedoch nicht einschüchtern lassen. Auch die Einschaltung eines Inkassounternehmens macht eine unberechtigte Forderung nicht automatisch wirksam.

Forderung schriftlich widersprechen

Wer eine solche Rechnung erhält, sollte die Forderung nicht ignorieren, sondern ihr schriftlich widersprechen. Empfehlenswert ist ein Versand per E-Mail oder Einschreiben, damit der Widerspruch nachgewiesen werden kann. Sämtliche Unterlagen, darunter Rechnungen, Mahnungen und Schriftverkehr, sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Bereits gezahlt? Rückbuchung kann möglich sein

Wurde der Betrag per Lastschrift eingezogen, kann die Zahlung in vielen Fällen innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückgebucht werden. Handelt es sich um eine unberechtigte Lastschrift, kann die Rückbuchung unter Umständen sogar noch später erfolgen. Bei Kreditkartenzahlungen kommt gegebenenfalls ein Chargeback-Verfahren infrage. Nach einer Überweisung ist eine Rückholung des Geldes hingegen regelmäßig nicht mehr möglich.

Bei Unsicherheit Beratung nutzen

Die Verbraucherzentralen raten Betroffenen, sich bei Zweifeln rechtlich beraten zu lassen und keine Zahlungen allein aufgrund kurzer Fristen oder Drohungen zu leisten. Wer der Forderung rechtzeitig widerspricht und kein wirksamer Vertrag besteht, muss sich von Mahnungen oder Inkassoankündigungen nicht verunsichern lassen.

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