Für die nobleunique TREAT GmbH & Co. KG wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Weilheim i.OB hat mit Beschlüssen vom 30. Juli 2026 zwei Insolvenzanträge von Gläubigern unter den Aktenzeichen IN 256/24 und IN 201/25 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Enzianstraße 2, 82319 Starnberg und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRA 111923 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die nobleunique MANAGEMENT SERVICES GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Markus Stempfer vertreten wird.
Den veröffentlichten Gerichtsbeschlüssen zufolge hatten Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurden beide Gläubigeranträge mangels Masse zurückgewiesen.
Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung geht kein Unternehmensgegenstand der nobleunique TREAT GmbH & Co. KG hervor. Die konkrete Geschäftstätigkeit lässt sich daher anhand der Gerichtsveröffentlichung nicht verlässlich bestimmen. Auch aus der Firmierung können keine sicheren Rückschlüsse auf den tatsächlichen Unternehmenszweck gezogen werden.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist, dass zumindest ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Fehlt diese sogenannte Insolvenzmasse und wird kein entsprechender Kostenvorschuss geleistet, ist das Gericht verpflichtet, den Insolvenzantrag nach § 26 InsO abzuweisen.
Für Gläubiger hat eine solche Entscheidung erhebliche Folgen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Stattdessen müssen Gläubiger prüfen, ob ihnen außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche offenstehen. Die Abweisung mangels Masse gilt regelmäßig als Hinweis darauf, dass kaum noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Mit den beiden Beschlüssen des Amtsgerichts Weilheim i.OB sind die Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die nobleunique TREAT GmbH & Co. KG beendet, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die gleichzeitige Abweisung zweier Gläubigeranträge unterstreicht die Einschätzung des Gerichts, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal zur Finanzierung eines Insolvenzverfahrens ausreichen.