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Kapellenbach GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Kapellenbach GmbH aus Glandorf ist das Insolvenzantragsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Osnabrück hat den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen und zugleich die bislang bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Laerschen Straße 28 in 49219 Glandorf ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der HRB 217009 eingetragen. Geschäftsführerin ist Sorka Wenderoth.

Bereits am 5. Mai 2026 hatte das Insolvenzgericht Verfügungsbeschränkungen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern. Nachdem der Antrag nun mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen wurde, hob das Gericht diese Maßnahmen mit Wirkung vom 29. Juli 2026 wieder auf.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Aktenzeichen: 62 IN 22/26
Gericht: Amtsgericht Osnabrück – Insolvenzgericht
Beschluss vom: 29. Juli 2026

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