Die Verbraucherzentralen warnen derzeit vor Rechnungen und Mahnungen der Internetangebote Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia und Bongochat. Zahlreiche Betroffene berichten, Zahlungsaufforderungen über mehrere hundert Euro erhalten zu haben, obwohl sie sich nach eigener Aussage nie bewusst für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben. Hinter allen vier Angeboten steht die in Hongkong ansässige Margot Brands Limited.
Nach Angaben der Verbraucherzentralen handelt es sich bei den Forderungen häufig um angebliche Jahresabonnements. Eine Rechnung allein begründet jedoch noch keinen Zahlungsanspruch. Entscheidend ist, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Nach deutschem Verbraucherrecht müssen Unternehmen vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags klar und deutlich über sämtliche Kosten informieren. Außerdem muss eindeutig erkennbar sein, dass mit dem Klick auf den Bestellbutton eine Zahlungspflicht entsteht. Übliche Formulierungen sind beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“. Fehlt ein solcher eindeutiger Hinweis, kommt in der Regel kein wirksamer Vertrag zustande.
Die Verbraucherzentralen raten Betroffenen deshalb, sich von Mahnungen oder kurzen Zahlungsfristen nicht unter Druck setzen zu lassen. Auch Hinweise auf Inkassounternehmen, zusätzliche Gebühren oder einen möglichen Schufa-Eintrag sollten zunächst nicht verunsichern. Wer die Forderung schriftlich bestreitet und kein wirksamer Vertrag besteht, muss nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine unberechtigte Rechnung grundsätzlich nicht bezahlen.
Empfohlen wird, der Forderung schriftlich zu widersprechen und sämtliche Schreiben sorgfältig aufzubewahren. Der Widerspruch sollte möglichst nachweisbar versendet werden, etwa per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Erhält man anschließend Post von einem Inkassounternehmen, ändert dies nach Angaben der Verbraucherzentralen nichts an der rechtlichen Bewertung der Forderung.
Wer bereits per Lastschrift bezahlt hat, kann die Abbuchung in vielen Fällen über seine Bank zurückholen. Bei autorisierten Lastschriften ist dies innerhalb von acht Wochen möglich, bei unberechtigten Abbuchungen sogar deutlich länger. Wurde per Kreditkarte gezahlt, kann unter Umständen ein sogenanntes Chargeback-Verfahren eingeleitet werden.
Darüber hinaus empfehlen die Verbraucherzentralen, Kontoauszüge regelmäßig auf unbekannte Abbuchungen zu überprüfen und gegebenenfalls das Kreditinstitut über unberechtigte Zahlungen zu informieren. Wer den Verdacht hat, Opfer eines Betrugsversuchs geworden zu sein, kann zudem Strafanzeige erstatten und sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
Die aktuelle Warnung zeigt, wie wichtig es ist, bei vermeintlich günstigen Testangeboten oder Online-Abonnements genau auf Preisangaben und Vertragsbedingungen zu achten. Verbraucher sollten Zahlungsaufforderungen stets sorgfältig prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen, bevor sie Geld überweisen.