Insolvenzantrag ohne Eröffnung
Das Amtsgericht Darmstadt hat im Verfahren über das Vermögen der Haustechnik Horn GmbH & Co. KG mit Sitz in Erzhausen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag am 07.10.2026 mangels Masse zurückgewiesen. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen eines Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten sowie die Kosten der späteren Verfahrensabwicklung. Ist nicht genügend Geld oder verwertbares Vermögen vorhanden, kann das Gericht das Verfahren nicht eröffnen.
Für das betroffene Unternehmen bedeutet diese Entscheidung, dass kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Statt einer geordneten Abwicklung unter Aufsicht des Gerichts bleibt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens rechtlich besonders angespannt. Gläubiger müssen ihre Forderungen in diesem Fall auf anderem Wege prüfen und durchsetzen.
Angaben zum Unternehmen
Betroffen ist die Haustechnik Horn GmbH & Co. KG mit Sitz in Erzhausen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRA 86407 eingetragen. In der Veröffentlichung wird als Anschrift Am Dornbusch 1, 64390 Erzhausen genannt.
Einordnung der amtlichen Mitteilung
Die Veröffentlichung stammt aus einer amtlichen Bekanntmachung des Insolvenzgerichts. Sie dokumentiert ausschließlich die gerichtliche Entscheidung, den Insolvenzantrag wegen fehlender Masse abzuweisen. Weitere wirtschaftliche Hintergründe oder Ursachen für die finanzielle Lage des Unternehmens gehen aus der Bekanntmachung nicht hervor.
Mit der Entscheidung vom 07.10.2026 ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die Haustechnik Horn GmbH & Co. KG an der fehlenden Masse gescheitert. Für das Unternehmen ist dies ein schwerwiegender rechtlicher und wirtschaftlicher Einschnitt.