Verbraucher sollten derzeit besonders aufmerksam sein, wenn sie Post von einer angeblichen „MALON INKASSO AG“ erhalten. Nach Erkenntnissen von Verbraucherzentralen nutzen Betrüger immer wieder professionell gestaltete Inkassoschreiben, um Empfänger zur Zahlung angeblich offener Forderungen zu bewegen. Durch amtlich wirkende Schreiben, kurze Zahlungsfristen und massive Drohungen sollen Betroffene unter Druck gesetzt werden, ohne die Forderung näher zu prüfen.
In aktuell bekannt gewordenen Schreiben werden unter anderem folgende Angaben verwendet:
- MALON INKASSO AG
- Karlsplatz 3, 80335 München
- Empfänger der Überweisung: FEKETE MALON AG
- IBAN: HU20 1091 8001 0000 0123 9458 0002 (Ungarn)
Verbraucher sollten keine Überweisung auf dieses Konto vornehmen, solange die Forderung nicht zweifelsfrei überprüft und nachgewiesen wurde.
Ausländisches Konto trotz deutscher Firmenanschrift
Besonders auffällig ist die Kombination aus einer deutschen Geschäftsadresse in München und einem Zahlungsempfänger mit ungarischer IBAN. Zwar sind grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. In Verbindung mit unbekannten Forderungen, hohem Zeitdruck und fehlenden Vertragsnachweisen gilt eine solche Konstellation jedoch als typisches Warnsignal bei betrügerischen Inkassoschreiben.
Häufig behaupten die Absender, es handele sich um offene Forderungen aus Gewinnspielen, Lotterieverträgen, Internetdiensten oder angeblich abgeschlossenen Abonnements. Viele Betroffene berichten jedoch, dass sie einen solchen Vertrag nie abgeschlossen haben oder sich an keinerlei Geschäftsbeziehung erinnern können.
Mit Drohungen sollen Zahlungen erzwungen werden
Wie bei vielen bekannten Fake-Inkasso-Fällen setzen die Täter auf psychologischen Druck. In den Schreiben wird häufig mit:
- gerichtlichen Mahnverfahren,
- Kontopfändungen,
- Lohnpfändungen,
- Gerichtsvollziehern oder
- SCHUFA-Einträgen
gedroht. Gleichzeitig werden meist sehr kurze Zahlungsfristen gesetzt, damit Betroffene möglichst keine Zeit haben, die Forderung überprüfen zu lassen.
So erkennen Verbraucher ein mögliches Fake-Inkasso
Folgende Merkmale sollten misstrauisch machen:
- Forderungen für unbekannte Verträge oder Gewinnspiele.
- Fehlende Angaben zum ursprünglichen Gläubiger.
- Hoher Zeitdruck und drastische Drohungen.
- Zahlung auf ein ausländisches Konto ohne nachvollziehbare Begründung.
- Unvollständige oder widersprüchliche Unternehmensangaben.
- Fehlender Nachweis einer Registrierung als Inkassodienstleister.
Seriöse Inkassounternehmen können jederzeit nachvollziehbar belegen, auf welcher Forderung ihre Zahlungsaufforderung beruht und wer sie mit dem Forderungseinzug beauftragt hat.
Was Betroffene tun sollten
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und keine vorschnelle Zahlung leisten. Die Forderung sollte sorgfältig geprüft werden. Hilfreich sind dabei die Verbraucherzentralen oder das Rechtsdienstleistungsregister, in dem zugelassene Inkassounternehmen eingetragen sind.
Wurde bereits Geld überwiesen, empfiehlt es sich, unverzüglich die eigene Bank zu informieren. Je nach Bearbeitungsstand kann eine Überweisung möglicherweise noch gestoppt oder zurückgerufen werden. Zusätzlich sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall der zuständigen Verbraucherzentrale melden.
Fazit
Inkassoschreiben der angeblichen „MALON INKASSO AG“ mit der Anschrift Karlsplatz 3 in München und Zahlungsaufforderungen an FEKETE MALON AG über die ungarische IBAN HU20 1091 8001 0000 0123 9458 0002 sollten mit größter Vorsicht behandelt werden. Professionell gestaltete Schreiben und amtlich wirkende Formulierungen sind kein Beleg für die Echtheit einer Forderung. Verbraucher sollten unbekannte Zahlungsaufforderungen stets sorgfältig prüfen und sich nicht von Drohungen zu einer vorschnellen Überweisung bewegen lassen.