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Cannerald AG: Gericht verlängert Nachlassstundung bis November 2026 – Unsicherheit für Anleger hält an

geralt (CC0), Pixabay

Für Anleger der Cannerald AG, deren Geschäftsmodell vielen noch unter dem früheren Namen Cannergrow bekannt ist, gibt es vorerst keine endgültige Klarheit. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat die bereits laufende Nachlassstundung um weitere vier Monate verlängert. Damit erhält das Schweizer Unternehmen mehr Zeit, um eine Sanierung oder einen Nachlassvertrag vorzubereiten. Für betroffene Anleger bedeutet die Entscheidung jedoch vor allem eines: Die Zukunft des Unternehmens bleibt ungewiss und eine Rückzahlung investierter Gelder ist weiterhin offen.

Die Verlängerung der Nachlassstundung gilt vom 19. Juli 2026 bis zum 18. November 2026. Bereits zuvor hatte das Gericht der Gesellschaft eine vorläufige Nachlassstundung für den Zeitraum von März bis Juli 2026 gewährt. Mit der aktuellen Entscheidung wird deutlich, dass bislang keine abschließende Lösung für die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens gefunden werden konnte.

Nachlassstundung verschafft Zeit – keine Garantie für eine Rettung

Eine Nachlassstundung nach Schweizer Recht dient dazu, einem finanziell angeschlagenen Unternehmen Zeit für eine mögliche Sanierung zu verschaffen. Während dieser Phase sind Einzelvollstreckungen durch Gläubiger grundsätzlich eingeschränkt, damit gemeinsam mit einer Sachwalterin oder einem Sachwalter ein Sanierungskonzept oder ein Nachlassvertrag erarbeitet werden kann.

Die Verlängerung bedeutet allerdings keineswegs, dass eine erfolgreiche Sanierung bereits gesichert ist. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass Anleger ihre investierten Gelder vollständig oder auch nur teilweise zurückerhalten werden.

Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass keine realistische Sanierungsperspektive mehr besteht, könnte letztlich auch ein Konkursverfahren eröffnet werden.

Geschäftsmodell sorgte bereits seit Jahren für Kritik

Die Gesellschaft hatte Anlegern in der Vergangenheit den Erwerb sogenannter Pflanzenstellplätze beziehungsweise Cannabispflanzen angeboten. Nach dem Konzept sollte das Unternehmen den Anbau, die Pflege, die Ernte und teilweise auch die Vermarktung übernehmen. Die Investoren sollten anschließend an den Verkaufserlösen beteiligt werden.

In der Praxis berichteten zahlreiche Anleger jedoch über ausbleibende Erträge, verzögerte Auszahlungen und Zweifel daran, ob die beworbenen Projekte tatsächlich wie angekündigt umgesetzt wurden. Später wurden vielen Kunden Umwandlungen ihrer bisherigen Verträge in Genussscheine angeboten.

Gerade diese Umstellung rückte das Unternehmen zusätzlich in den Fokus der Finanzaufsicht.

BaFin äußerte bereits 2024 aufsichtsrechtliche Bedenken

Bereits im Oktober 2024 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass der Verdacht bestehe, Genussscheine ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt öffentlich angeboten zu haben.

Eine solche Mitteilung stellt zwar keine endgültige rechtliche Bewertung des gesamten Geschäftsmodells dar, gilt jedoch als ernstzunehmender Hinweis auf mögliche aufsichtsrechtliche Probleme.

Gericht sieht offenbar noch Sanierungschancen

Die Verlängerung der Nachlassstundung kann unterschiedlich interpretiert werden.

Einerseits hat das Gericht das Verfahren nicht beendet und auch keinen Konkurs eröffnet. Dies spricht dafür, dass eine Sanierung oder zumindest Verhandlungen über einen Nachlassvertrag derzeit noch nicht als aussichtslos angesehen werden.

Andererseits zeigt die Entscheidung ebenso, dass innerhalb der bisherigen Verfahrensdauer keine tragfähige Lösung erreicht werden konnte. Nach wie vor ist unklar,

  • wie hoch die tatsächlichen Vermögenswerte des Unternehmens sind,
  • ob Investoren für frisches Kapital gewonnen werden konnten,
  • welche Quote Gläubiger im Falle eines Nachlassvertrags erhalten könnten,
  • und ob ein wirtschaftlicher Fortbetrieb des Unternehmens langfristig realistisch ist.

Mehrere Szenarien bleiben möglich

Für Anleger bestehen derzeit verschiedene denkbare Entwicklungen.

Sollte eine erfolgreiche Sanierung gelingen, könnte das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführen und zumindest einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllen.

Ebenso denkbar ist jedoch ein Nachlassvertrag, bei dem Gläubiger lediglich einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten. Scheitern sämtliche Sanierungsbemühungen, könnte schließlich ein Konkursverfahren folgen.

Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich eintreten wird, lässt sich nach derzeitigem Stand nicht seriös prognostizieren.

Gläubiger sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern

Auch wenn bislang noch kein allgemeiner Schuldenruf veröffentlicht wurde, empfiehlt es sich für betroffene Anleger, sämtliche Vertragsunterlagen vollständig zusammenzustellen.

Dazu gehören insbesondere Kaufverträge, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge, Schriftwechsel mit dem Unternehmen, Unterlagen über eventuelle Umwandlungen in Genussscheine sowie sämtliche Werbe- und Informationsmaterialien.

Eine lückenlose Dokumentation kann im weiteren Verlauf des Verfahrens von erheblicher Bedeutung sein, um mögliche Forderungen nachvollziehbar belegen zu können.

Mögliche rechtliche Ansprüche müssen individuell geprüft werden

Ob Anleger Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen können, hängt maßgeblich vom jeweiligen Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.

Je nach Sachlage können unter anderem verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder unzureichender Risikoaufklärung sowie weitere zivilrechtliche Forderungen in Betracht kommen. Auch die rechtliche Bedeutung einer späteren Umwandlung in Genussscheine kann für die individuelle Bewertung entscheidend sein.

Darüber hinaus kommen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen Vermittler oder Berater infrage, sofern diese Risiken unzutreffend dargestellt oder wesentliche Informationen verschwiegen haben sollten.

Unsicherheit bleibt vorerst bestehen

Mit der Verlängerung der Nachlassstundung erhält die Cannerald AG zusätzliche Zeit, um ihre wirtschaftliche Zukunft zu ordnen. Für Anleger bedeutet dies jedoch keine Entwarnung. Weder steht fest, ob das Unternehmen erfolgreich saniert werden kann, noch gibt es belastbare Aussagen über mögliche Rückzahlungen.

Bis zur nächsten gerichtlichen Entscheidung im November 2026 bleibt die Lage damit weiterhin offen. Für betroffene Anleger empfiehlt es sich, ihre Vertragsunterlagen vollständig zu sichern, den Fortgang des Verfahrens aufmerksam zu verfolgen und mögliche rechtliche Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen.

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