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Steuererklärung 2025: Wer jetzt nicht handelt, riskiert Zuschläge – So holen sich Steuerzahler noch hunderte Euro zurück

planet_fox (CC0), Pixabay

Für Millionen Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige in Deutschland rückt ein wichtiger Termin immer näher: Bis zum 31. Juli 2026 muss die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 beim Finanzamt eingegangen sein, sofern keine steuerliche Beratung in Anspruch genommen wird. Wer die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern oder sogar einer Schätzung durch das Finanzamt rechnen. Gleichzeitig bietet die Steuererklärung für viele Bürger die Chance, zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten oder ihre Steuerlast deutlich zu senken.

Steuerexperten raten deshalb dazu, die verbleibenden Wochen zu nutzen und sämtliche Freibeträge, Pauschalen und abzugsfähigen Kosten sorgfältig zu prüfen. Oft bleiben Jahr für Jahr mehrere hundert oder sogar tausend Euro ungenutzt, weil Steuerpflichtige ihre Ansprüche nicht vollständig geltend machen.

Die Frist läuft – wer muss handeln?

Für alle Personen, die gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, endet die Frist am 31. Juli 2026. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat dagegen deutlich mehr Zeit. Für das Steuerjahr 2025 endet diese Frist erst am 31. Dezember 2029. Dennoch empfehlen Verbraucherschützer, auch freiwillige Steuererklärungen möglichst früh einzureichen, um eventuelle Erstattungen schneller zu erhalten.

Freibeträge können die Steuerlast deutlich senken

Ein entscheidender Bestandteil jeder Steuererklärung sind Freibeträge und Pauschalen. Bereits der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2025 bei 12.096 Euro. Einkommen bis zu dieser Höhe bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Familien profitieren zusätzlich vom Kinderfreibetrag, der einschließlich des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 6.672 Euro je Kind beträgt. Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind geltend machen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag zusätzlich.

Auch Sparer können profitieren. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt weiterhin 1.000 Euro pro Person. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet wurde.

Werbungskosten: Oft bleibt Geld liegen

Viele Arbeitnehmer schöpfen ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht vollständig aus. Automatisch berücksichtigt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Wer höhere beruflich veranlasste Ausgaben hatte, kann diese mit entsprechenden Nachweisen zusätzlich geltend machen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur,
  • Fort- und Weiterbildungskosten,
  • Reisekosten,
  • beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten,
  • sowie Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Gerade Pendler profitieren weiterhin von der Entfernungspauschale. Für die ersten 20 Kilometer können 30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro einfachem Arbeitsweg angesetzt werden.

Homeoffice bleibt steuerlich attraktiv

Auch Beschäftigte, die regelmäßig von zu Hause arbeiten, können ihre Steuerlast senken. Für bis zu 210 Homeoffice-Tage können jeweils sechs Euro angesetzt werden. Insgesamt ergibt sich daraus eine maximale Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro.

Allerdings wirkt sich diese Pauschale erst dann aus, wenn zusammen mit den übrigen Werbungskosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird.

Zahlreiche Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen

Neben Werbungskosten können viele weitere Aufwendungen die Steuerlast reduzieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  • private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  • Altersvorsorgeaufwendungen,
  • Unterhaltsleistungen,
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen,
  • außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten,
  • Kosten für Zahnersatz, Brillen oder medizinische Behandlungen,
  • sowie Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Auch Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen Handwerkerleistungen aus ihrer Betriebskostenabrechnung steuerlich berücksichtigen.

Verspätung kann teuer werden

Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Seit einigen Jahren ist der Verspätungszuschlag gesetzlich geregelt. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenen Monat, mindestens jedoch 25 Euro.

Darüber hinaus kann das Finanzamt Säumniszuschläge, Zwangsgelder oder sogar Zinsen festsetzen. In manchen Fällen schätzt die Behörde die Steuerlast. Solche Schätzungen fallen nach Einschätzung von Steuerexperten häufig eher zum Nachteil der Betroffenen aus. Zudem bleibt die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung trotz einer Schätzung bestehen.

Fristverlängerung ist möglich – aber nur mit Begründung

Wer die Frist voraussichtlich nicht einhalten kann, sollte möglichst früh Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich möglich, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, etwa eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt oder fehlende Unterlagen.

Alternativ kann die Abgabefrist automatisch bis 1. März 2027 verlängert werden, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt wird. Allerdings entstehen hierfür zusätzliche Kosten.

Steuererklärung lohnt sich häufig

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ohnehin keine Steuererstattung erhalten. Tatsächlich zeigt die Erfahrung jedoch, dass ein erheblicher Teil der freiwillig abgegebenen Steuererklärungen zu Rückzahlungen führt. Grund dafür sind häufig nicht ausgeschöpfte Freibeträge oder vergessene Werbungskosten.

Gerade Arbeitnehmer mit längeren Arbeitswegen, Familien mit Kindern, Homeoffice-Beschäftigte oder Personen mit außergewöhnlichen Belastungen haben oft gute Chancen auf eine Erstattung.

Jetzt aktiv werden

Mit dem nahenden Fristende steigt der Handlungsdruck. Wer seine Unterlagen frühzeitig zusammenstellt und alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpft, kann nicht nur Zuschläge vermeiden, sondern oft auch eine spürbare Rückzahlung erhalten. Die Steuererklärung mag für viele eine lästige Pflicht sein – sie kann sich finanziell jedoch erheblich auszahlen. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer, die verbleibende Zeit bis zum Stichtag konsequent zu nutzen und keine absetzbaren Ausgaben unberücksichtigt zu lassen.

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