Seit dem 17. Juli 2026 gelten auf europäischer Ebene neue Regeln zum sogenannten Energy Sharing. Außerdem soll es möglich sein, für eine einzelne Verbrauchsstelle mehrere Stromlieferanten zu nutzen. Die Regelungen sind Teil der reformierten europäischen Strommarktordnung.
Was Energy Sharing bedeutet
Verbraucher sollen erneuerbaren Strom leichter gemeinsam nutzen können, auch wenn die Erzeugungsanlage nicht auf dem eigenen Grundstück steht. Strom könnte beispielsweise von einer Solaranlage auf einem öffentlichen Gebäude, einem Mehrfamilienhaus oder aus einer Energiegemeinschaft bilanziell mehreren Haushalten zugeordnet werden.
Wer an einem solchen Modell teilnimmt, hat nach den europäischen Vorgaben Anspruch darauf, dass sich seine Stromrechnung entsprechend der selbst genutzten geteilten Energiemenge reduziert. Für überschüssigen geteilten Strom kann außerdem ein Preis vereinbart werden.
Das Modell soll auch Mietern und einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu günstigerem erneuerbarem Strom erleichtern. Die Europäische Kommission erwartet, dass Energiegemeinschaften je nach Ausgestaltung erhebliche jährliche Einsparungen ermöglichen können.
Mehrere Lieferanten für eine Verbrauchsstelle
Ein Haushalt könnte künftig verschiedene Vertragsmodelle kombinieren. Denkbar wäre beispielsweise:
- ein fester Strompreis für den normalen Haushaltsbedarf,
- ein dynamischer Tarif für die Wärmepumpe,
- ein gesondertes Angebot für das Laden eines Elektroautos.
Dadurch könnten größere Stromverbräuche gezielt in Zeiten mit niedrigen Preisen verschoben werden. Die Europäische Kommission nennt genau diese Kombination als mögliches Anwendungsbeispiel.
Die praktische Umsetzung kann Zeit benötigen
Dass die europäischen Regeln seit dem 17. Juli gelten, bedeutet nicht, dass jedes Modell sofort bei jedem Anbieter buchbar ist. Nationale Gesetze, technische Standards, Messsysteme und Abrechnungsprozesse müssen die neuen Möglichkeiten praktisch umsetzen.
Verbraucher sollten daher vor einem Vertragsabschluss klären:
- Welche Zählertechnik wird benötigt?
- Wie werden verschiedene Strommengen getrennt gemessen?
- Welche Grundpreise fallen pro Liefervertrag an?
- Wer ist bei einer fehlerhaften Abrechnung verantwortlich?
- Wie werden Netzentgelte, Steuern und Abgaben behandelt?
- Welche Kündigungsfristen gelten?
- Kann ein Anbieterwechsel einzelne Vertragsbestandteile beeinträchtigen?
Mehr Auswahl kann Kosten senken, erhöht aber zugleich die Komplexität. Der wirtschaftliche Vorteil hängt wesentlich davon ab, ob zusätzliche Mess-, Grund- und Verwaltungsgebühren die möglichen Einsparungen wieder aufzehren.
Schutz bei Lieferantenausfällen
Die reformierten Regeln stärken außerdem die Versorgungssicherheit. Sogenannte Ersatz- oder Auffanglieferanten sollen übernehmen, wenn ein Stromanbieter seine Tätigkeit einstellt. Besonders schutzbedürftige Kunden sollen besser vor einer Abschaltung bewahrt werden.