Der Rechtsstreit um die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video ist noch nicht beendet. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen abgewiesen hat, legen die Verbraucherschützer Revision beim Bundesgerichtshof ein. Sie wollen dort klären lassen, welche Rechte Abonnenten haben, wenn Streaming-Anbieter ihre Vertragsbedingungen nachträglich ändern.
Das Gericht hatte die Klage vor allem aus formalen Gründen zurückgewiesen. Nach seiner Auffassung seien die Ansprüche der betroffenen Prime-Kunden nicht ausreichend vergleichbar, um sie im Rahmen einer Sammelklage gemeinsam geltend zu machen. Damit setzte sich das Gericht in erster Linie mit der Zulässigkeit des Verfahrens auseinander.
Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist diese Entscheidung jedoch kein Schlussstrich. Sie befürchtet, dass eine derart enge Auslegung die Möglichkeiten von Verbandsklagen künftig erheblich einschränken könnte. Deshalb soll nun der Bundesgerichtshof die Rechtslage höchstrichterlich bewerten.
Inhaltlich sieht die Verbraucherzentrale weiterhin Klärungsbedarf. Nach Auffassung des Gerichts ging aus den Nutzungsbedingungen von Amazon Prime nicht eindeutig hervor, dass das Streaming-Angebot dauerhaft werbefrei sein musste. Außerdem verwiesen die Richter darauf, dass es bereits zuvor Ausnahmen gegeben habe, etwa bei der Übertragung von Sportveranstaltungen.
Die Verbraucherschützer halten dagegen, dass Werbefreiheit über viele Jahre ein wesentliches Leistungsmerkmal von Streaming-Diensten gewesen sei und Verbraucher darauf vertrauen durften. Der Bundesgerichtshof soll nun entscheiden, welche Rechte Kunden besitzen, wenn Anbieter während eines laufenden Vertrags neue Werbung einführen oder den Leistungsumfang nachträglich verändern.
Unabhängig davon läuft bereits ein weiteres Verfahren gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen führt eine Sammelklage gegen die Preiserhöhungen der Prime-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022. Betroffene Prime-Kunden können prüfen, ob sie sich dieser Klage anschließen können.