Wer einen Vertrag im Internet kündigen möchte, muss dies seit Juli 2022 unkompliziert über einen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton tun können. Doch viele Unternehmen setzen diese Vorgaben bis heute nicht korrekt um. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt nun die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich.
Nach der aktuellen Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts darf die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich Angaben enthalten, die für die Kündigung erforderlich sind. Unternehmen dürfen dort keine Werbeangebote, Rabattaktionen oder Alternativen zur Kündigung platzieren. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein Fitnessstudio, das auf der Bestätigungsseite für eine Vertragspause warb. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine solche Gestaltung gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.
Die Konsequenz für Verbraucher ist weitreichend: Ist der Kündigungsbutton oder der Kündigungsprozess nicht rechtskonform umgesetzt, können Betroffene ihren Vertrag grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Bereits Untersuchungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatten gezeigt, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen noch immer nicht erfüllen. Auf zahlreichen Internetseiten fehlt der Kündigungsbutton vollständig oder ist nur über mehrere Unterseiten erreichbar. In anderen Fällen führt der Button nicht zur vorgeschriebenen Bestätigungsseite oder die Beschriftung ist missverständlich. Statt eindeutiger Formulierungen wie „Jetzt kündigen“ finden sich häufig allgemeine Begriffe wie „Senden“ oder „Abschicken“, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Ein ordnungsgemäßer Online-Kündigungsprozess ist klar geregelt. Zunächst muss der Kündigungsbutton leicht auffindbar und jederzeit erreichbar sein – auch ohne vorherige Anmeldung. Anschließend gelangen Nutzer auf eine Bestätigungsseite, auf der sie die erforderlichen Vertragsdaten und ihren Kündigungswunsch eingeben können. Erst mit einem eindeutig beschrifteten Bestätigungsbutton, beispielsweise „Jetzt kündigen“, wird die Kündigung rechtswirksam. Unmittelbar danach muss das Unternehmen die Kündigung elektronisch bestätigen, in der Regel per E-Mail.
Die gesetzlichen Regelungen gelten für die meisten online abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse wie Streaming-Abonnements, Fitnessstudioverträge oder Telekommunikationsverträge. Ausgenommen sind jedoch Finanzdienstleistungen. Dazu zählen insbesondere Versicherungen sowie Bank- und andere Finanzverträge.
Mit dem aktuellen Urteil setzt der Bundesgerichtshof ein deutliches Signal gegen sogenannte „Dark Patterns“, also Gestaltungstricks, die Verbraucher von einer Kündigung abhalten sollen. Unternehmen müssen ihre Online-Kündigungsprozesse transparent und einfach gestalten. Andernfalls riskieren sie, dass Kunden ihre Verträge mit sofortiger Wirkung beenden können.