Für die HolzStubb GmbH aus Solms ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Wetzlar hat am 16. Juli 2026 um 11:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 112/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz im Solmser Gewerbepark 8 in 35606 Solms ist beim Amtsgericht Wetzlar unter der Handelsregisternummer HRB 9149 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Vitali Rogolowski und Theresa Georg vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Sven O. Krakow aus Wetzlar. Mit der gerichtlichen Anordnung unterliegen sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen ab sofort einem Zustimmungsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung zwar weiterhin im Amt bleibt, rechtlich wirksame Verfügungen jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und Benachteiligungen der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nun die Aufgabe, sich einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage der HolzStubb GmbH zu verschaffen. Hierzu werden die Vermögensverhältnisse, bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Fortführungsperspektiven des Unternehmens geprüft. Auf Grundlage dieser Untersuchung entscheidet das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für das Unternehmen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob andere insolvenzrechtliche Maßnahmen erforderlich werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar eingesehen werden.