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Zwei Grünwalder Investmentgesellschaften scheitern: Insolvenzverfahren der Pi21 Invest GmbH und Pi23 Invest GmbH mangels Masse abgewiesen
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Zwei Grünwalder Investmentgesellschaften scheitern: Insolvenzverfahren der Pi21 Invest GmbH und Pi23 Invest GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat die Anträge auf Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pi21 Invest GmbH und der Pi23 Invest GmbH mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen. Die Entscheidungen wurden am 15. Juli 2026 unter den Aktenzeichen 1507 IN 734/26 beziehungsweise 1507 IN 733/26 getroffen.

Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in der Schlossstraße 19 in 82031 Grünwald und werden von Geschäftsführer Matthias Scheiblberger vertreten. Die Pi21 Invest GmbH ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 296187, die Pi23 Invest GmbH unter HRB 296178 eingetragen.

Nach den Handelsregisterangaben bestand der Unternehmensgegenstand beider Gesellschaften in der Verwaltung eigener Vermögenswerte. Solche Gesellschaften übernehmen typischerweise die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen, Kapitalanlagen oder sonstigen Vermögenswerten und dienen häufig als Investment- oder Beteiligungsgesellschaften innerhalb von Unternehmensstrukturen.

Mit der Abweisung der Insolvenzanträge mangels Masse stellt das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Unter diesen Voraussetzungen kann kein Insolvenzverwalter bestellt und kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nur geringe oder gar keine Aussichten auf Befriedigung haben.

Die nahezu zeitgleichen Entscheidungen deuten darauf hin, dass beide Gesellschaften wirtschaftlich in einer vergleichbaren Situation waren. Aufgrund der identischen Geschäftsanschrift, des gemeinsamen Geschäftsführers und des gleichen Unternehmenszwecks besteht ein enger organisatorischer Zusammenhang zwischen den beiden Unternehmen.

Mit der gerichtlichen Entscheidung endet für beide Gesellschaften zunächst der Versuch, ein reguläres Insolvenzverfahren einzuleiten. Die Abweisung mangels Masse zählt zu den schwerwiegendsten insolvenzrechtlichen Entscheidungen, da sie regelmäßig auf das Fehlen verwertbarer Vermögenswerte hinweist und damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen faktisch beendet.

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