Im Insolvenzverfahren der Vivanco GmbH aus Ahrensburg ist es zu einer überraschenden Wendung gekommen. Das Amtsgericht Reinbek hat den ursprünglich anberaumten Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan aufgehoben, nachdem der Insolvenzplan zurückgenommen worden war. Der entsprechende Beschluss wurde am 15. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 8 IN 213/25 gefasst.
Die Vivanco GmbH mit Sitz in der Ewigen Weide 15 in 22926 Ahrensburg ist beim Amtsgericht Lübeck unter der Handelsregisternummer HRB 3686 AH eingetragen. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Philipp Gerding vertreten und ist als Anbieter von Unterhaltungselektronik sowie Zubehör für Audio-, Video-, Computer- und Telekommunikationstechnik bekannt.
Eigentlich sollte am 20. Juli 2026 vor dem Amtsgericht Reinbek der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den vorgelegten Insolvenzplan stattfinden. In diesem Termin hätten die Gläubiger über das Sanierungskonzept und dessen Annahme entscheiden sollen. Dazu kommt es nun jedoch nicht, da der Insolvenzplan vor der geplanten Abstimmung zurückgezogen wurde.
Mit dem Rückzug des Plans entfällt die Grundlage für eine Abstimmung der Gläubiger. Das Insolvenzgericht hob den Termin deshalb vollständig auf. Der Beschluss ist rechtskräftig und kann nach den gesetzlichen Vorschriften nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Welche Gründe zur Rücknahme des Insolvenzplans geführt haben, geht aus dem Beschluss nicht hervor. Ebenso enthält die Entscheidung keine Angaben darüber, wie das Insolvenzverfahren nun fortgesetzt werden soll. Grundsätzlich eröffnet die Rücknahme eines Insolvenzplans verschiedene Möglichkeiten. So kann zu einem späteren Zeitpunkt ein überarbeiteter Insolvenzplan eingereicht oder das Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung fortgeführt werden.
Für die Gläubiger und die Beschäftigten bedeutet die Entwicklung zunächst eine Verzögerung im Sanierungsprozess. Ob und in welcher Form die wirtschaftliche Neuordnung des Unternehmens fortgesetzt wird, bleibt nun vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens abhängig.