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PRODOMUS GmbH: Insolvenzgericht berichtigt Handelsregistereintrag im Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PRODOMUS GmbH hat das Amtsgericht Aachen eine formale Berichtigung eines früheren Gerichtsbeschlusses vorgenommen. Betroffen ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 93 IN 234/25.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Hohenstaufenring 62 in 50674 Köln und wird von Geschäftsführer Hans Robert Schwartz vertreten. Mit Beschluss vom 9. April 2026 korrigierte das Insolvenzgericht einen zuvor ergangenen Beschluss vom 10. April 2026 wegen einer sogenannten offensichtlichen Unrichtigkeit gemäß § 4 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 319 Zivilprozessordnung.

Gegenstand der Berichtigung ist ausschließlich der Eintrag der Gesellschaft im Handelsregister. Das Gericht stellte klar, dass die PRODOMUS GmbH beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 67694 eingetragen ist. Diese Angabe wird mit dem Berichtigungsbeschluss offiziell richtiggestellt.

Bei einer Berichtigung nach § 319 ZPO handelt es sich um die Korrektur offensichtlicher Schreib-, Rechen- oder sonstiger Versehen in einer gerichtlichen Entscheidung. Solche Änderungen dienen ausschließlich dazu, formale Fehler zu beseitigen und die gerichtlichen Unterlagen an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Sie haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung des Insolvenzverfahrens oder auf die wirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens.

Für Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte bedeutet die Entscheidung daher keine neue Entwicklung im eigentlichen Insolvenzverfahren. Weder wurde über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu entschieden, noch wurden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen angeordnet oder aufgehoben. Der Beschluss dient ausschließlich der Berichtigung des korrekten Handelsregistereintrags, damit sämtliche Verfahrensunterlagen die richtigen Unternehmensdaten enthalten.

Das Insolvenzverfahren gegen die PRODOMUS GmbH wird damit auf Grundlage der zutreffenden Registerdaten fortgeführt. Die Berichtigung sorgt für Rechtssicherheit und verhindert mögliche Unklarheiten bei der Identifizierung der Gesellschaft im weiteren Verlauf des gerichtlichen Verfahrens.

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