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BaFin warnt vor donze-unlimited.com: Identitätsmissbrauch und Verdacht auf unerlaubte Krypto- und Finanzgeschäfte

Hans (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine weitere Warnung vor einer mutmaßlich betrügerischen Online-Handelsplattform veröffentlicht. Betroffen ist die Internetseite donze-unlimited.com. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Zulassung Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Besonders brisant: Die Betreiber sollen sich als Schweizer Unternehmen ausgeben und dabei dessen Identität missbräuchlich verwenden.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichen hinter der Website nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt werden und über keine Erlaubnis verfügen, entsprechende Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.

Identitätsmissbrauch als Vertrauensstrategie

Nach Angaben der BaFin verwenden die Betreiber den Namen eines tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmens, um bei potenziellen Anlegern Vertrauen zu schaffen. Um welches Unternehmen es sich handelt, nennt die Behörde in ihrer Warnmeldung nicht. Fest steht jedoch: Zwischen dem realen Unternehmen und der Plattform donze-unlimited.com besteht nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht kein Zusammenhang.

Derartige Identitätsmissbräuche gehören inzwischen zu den häufigsten Methoden international agierender Anlagebetrüger. Professionell gestaltete Internetseiten, bekannte Firmennamen und vermeintliche Unternehmensadressen sollen Anleger in Sicherheit wiegen und sie zu Investitionen bewegen.

Handelskonto über weitere Plattform erreichbar

Die BaFin weist zudem darauf hin, dass der Zugang zu einem persönlichen Handelskonto über die Internetseite user.dataflowportal.com erfolgt. Nach Einschätzung der Behörde gehören beide Internetseiten demselben Betreiberkreis an.

Solche mehrstufigen Plattformstrukturen sind bei betrügerischen Online-Brokern keine Seltenheit. Während eine Website der Kundenakquise dient, erfolgt der eigentliche Login oder Handel über eine zweite Plattform, was die Nachverfolgung der Verantwortlichen zusätzlich erschweren kann.

Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Zulassung

Nach den Erkenntnissen der BaFin werden über die Plattform sowohl klassische Finanzdienstleistungen als auch Dienstleistungen rund um Kryptowerte angeboten.

Für derartige Geschäfte ist in Deutschland grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Die Zulassung soll sicherstellen, dass Anbieter gesetzliche Anforderungen erfüllen und Anlegern ein Mindestmaß an Sicherheit und Transparenz geboten wird.

Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, besteht für Anleger ein erheblich erhöhtes Risiko. Im Schadensfall fehlen häufig wirksame Aufsichts- und Durchsetzungsmöglichkeiten.

Online-Anlagebetrug nimmt weiter zu

Der aktuelle Fall reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Warnungen der Finanzaufsicht ein. Immer häufiger nutzen Kriminelle professionell gestaltete Handelsplattformen, angebliche Investmentberater und vermeintlich lukrative Angebote für Aktien, Devisen, CFDs oder Kryptowährungen, um Anleger zu täuschen.

Oft beginnen die Kontakte über soziale Netzwerke, Online-Werbung oder Telefonanrufe. Nach ersten kleineren Einzahlungen werden hohe Buchgewinne angezeigt, um weiteres Kapital einzuwerben. Sobald Anleger ihr Geld zurückfordern möchten, brechen die Kontakte häufig ab oder zusätzliche Gebühren werden verlangt.

So können Anleger sich schützen

Die BaFin empfiehlt, vor jeder Geldanlage sorgfältig zu prüfen,

  • ob der Anbieter über eine gültige BaFin-Erlaubnis verfügt,
  • ob Warnmeldungen deutscher oder internationaler Aufsichtsbehörden vorliegen,
  • ob Internetadresse und Unternehmensdaten exakt mit den offiziellen Angaben übereinstimmen,
  • und ob unrealistische Renditeversprechen oder Zeitdruck aufgebaut werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ausschließlich per E-Mail, Messenger oder Telefon kommuniziert wird oder Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen erfolgen sollen.

BaFin stärkt den Anlegerschutz

Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Mit diesen Veröffentlichungen informiert die BaFin regelmäßig über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten oder die Identität seriöser Unternehmen missbrauchen.

Der Fall donze-unlimited.com verdeutlicht erneut, dass Anleger auch bei professionell gestalteten Handelsplattformen größte Vorsicht walten lassen sollten. Ein seriös wirkender Internetauftritt oder die Verwendung eines bekannten Firmennamens sind längst kein verlässlicher Nachweis für die Seriosität eines Anbieters. Gerade im Bereich der Online-Investments zählen Identitätsmissbrauch und unerlaubte Finanzgeschäfte inzwischen zu den häufigsten Betrugsmaschen.

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