Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anleger vor einer Reihe mutmaßlich betrügerischer Online-Handelsplattformen gewarnt. Betroffen sind die Internetseiten alpinenova.io, degiropartners.io und deltaprivatecapital.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auffällig ist dabei, dass sämtliche Webseiten nahezu identisch gestaltet sind und offenbar zu einer gemeinsamen Plattformstruktur gehören.
Die BaFin spricht in ihrer Warnung von einer Plattformreihe, die unter dem Werbeslogan „Handeln Sie am globalen Finanzmarkt über alle fünf Märkte“ um Anleger wirbt. Nach Angaben der Behörde weisen die Internetseiten denselben Aufbau sowie identische grafische Elemente und nahezu wortgleiche Inhalte auf. Solche Übereinstimmungen gelten häufig als Hinweis darauf, dass mehrere Domains von denselben Betreibern genutzt werden.
Professioneller Internetauftritt als Vertrauensfalle
Die Gestaltung der Plattformen vermittelt nach außen den Eindruck eines seriösen internationalen Online-Brokers. Hochwertige Grafiken, professionell wirkende Handelsoberflächen und umfangreiche Informationen zu Finanzmärkten sollen Vertrauen schaffen und potenzielle Anleger von einer Kontoeröffnung überzeugen.
Genau diese Professionalität macht solche Plattformen besonders gefährlich. Denn hinter dem modernen Erscheinungsbild verbirgt sich nach Einschätzung der BaFin offenbar kein regulierter Finanzdienstleister.
Keine Erlaubnis für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die Betreiber Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die hierfür notwendige Erlaubnis zu verfügen.
Wer in Deutschland Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchte, benötigt grundsätzlich eine Zulassung der BaFin. Diese soll sicherstellen, dass Anbieter gesetzliche Anforderungen erfüllen und Anleger einem Mindestmaß an Schutz unterliegen.
Fehlt diese Zulassung, besteht für Verbraucher ein deutlich erhöhtes Risiko. Im Streitfall fehlen oftmals wirksame Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten.
Mehrere Domains – offenbar ein Betreiberkreis
Besonders bemerkenswert ist, dass die BaFin nicht nur vor einer einzelnen Internetseite warnt, sondern gleich mehrere nahezu identische Plattformen nennt.
Diese Vorgehensweise ist bei international agierenden Anlagebetrügern keine Seltenheit. Häufig werden mehrere Domains parallel betrieben. Wird eine Internetseite abgeschaltet oder öffentlich bekannt, wechseln die Betreiber innerhalb kurzer Zeit auf eine andere Adresse, während Aufbau, Inhalte und Handelsplattform nahezu unverändert bleiben.
Dadurch soll verhindert werden, dass Warnmeldungen potenzielle Neukunden erreichen.
Online-Anlagebetrug wird immer professioneller
Die aktuelle Warnung reiht sich in eine Serie ähnlicher Veröffentlichungen der BaFin ein. Immer häufiger treten professionell organisierte Tätergruppen mit hochwertig gestalteten Handelsplattformen auf und werben mit Investitionen in Aktien, Devisen, Rohstoffe oder Kryptowährungen.
Oft beginnt der Kontakt über Online-Werbung, soziale Netzwerke oder Telefonanrufe. Nach ersten Einzahlungen erhalten Anleger Zugang zu einem scheinbar funktionierenden Handelskonto, auf dem hohe Gewinne angezeigt werden. Möchten sie ihr Guthaben auszahlen lassen, werden jedoch weitere Gebühren, Steuern oder Provisionen verlangt – oder der Kontakt bricht vollständig ab.
Worauf Anleger achten sollten
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern, vor jeder Geldanlage sorgfältig zu prüfen,
- ob der Anbieter über eine gültige Zulassung der BaFin verfügt,
- ob Warnmeldungen deutscher oder internationaler Aufsichtsbehörden vorliegen,
- ob mehrere nahezu identische Internetseiten mit denselben Inhalten existieren,
- und ob ungewöhnlich hohe Renditen oder angeblich risikolose Gewinne versprochen werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anleger unter Zeitdruck gesetzt oder ausschließlich telefonisch beziehungsweise über Messenger-Dienste betreut werden.
BaFin stärkt den Anlegerschutz
Die Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Mit diesen Veröffentlichungen informiert die BaFin regelmäßig über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie professionell Online-Anlagebetrüger inzwischen vorgehen. Mehrere nahezu identische Internetseiten, ein seriös wirkendes Erscheinungsbild und internationale Werbebotschaften sollen Vertrauen schaffen und Anleger zu Investitionen bewegen. Umso wichtiger bleibt eine sorgfältige Prüfung jedes Anbieters, bevor Geld überwiesen oder ein Handelskonto eröffnet wird.