Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor einer mutmaßlich betrügerischen Online-Investmentplattform. Im Fokus steht diesmal die Website clearmarketeurope.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Zulassung Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Gleichzeitig sollen sie die Identität eines tatsächlich existierenden britischen Unternehmens missbrauchen, um Seriosität vorzutäuschen.
Mit der aktuellen Warnung setzt sich eine Entwicklung fort, die Anleger zunehmend vor Herausforderungen stellt: Professionell gestaltete Internetseiten, bekannte Firmennamen und vermeintlich internationale Finanzunternehmen dienen immer häufiger als Fassade für mutmaßlich illegale Anlageangebote.
Identitätsmissbrauch als zentrales Betrugsmittel
Nach Angaben der BaFin geben sich die Betreiber von clearmarketeurope.com als ein britisches Unternehmen aus. Dessen Name werde missbräuchlich verwendet, um potenzielle Anleger in Sicherheit zu wiegen und Vertrauen aufzubauen.
Die Finanzaufsicht stellt jedoch klar, dass die unbekannten Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt werden und keine Erlaubnis besitzen, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl ähnlicher Warnmeldungen ein. In den vergangenen Wochen hatte die BaFin bereits mehrfach vor Plattformen gewarnt, die sich der Identität real existierender Unternehmen bedienen und Anleger mit vermeintlich sicheren Geldanlagen oder lukrativen Handelsmöglichkeiten anlocken.
Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Zulassung
Nach den Erkenntnissen der Behörde werden über die Plattform sowohl klassische Finanzdienstleistungen als auch Dienstleistungen rund um Kryptowerte angeboten.
Für derartige Geschäfte ist in Deutschland grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Sie dient dem Schutz der Anleger und stellt sicher, dass Finanzdienstleister gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Organisation, Eigenkapital, Risikomanagement und Transparenz entsprechen.
Fehlt diese Zulassung, besteht für Anleger ein erheblich erhöhtes Risiko. Im Streitfall fehlen oftmals wirksame Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten.
Professionelle Internetauftritte täuschen Seriosität vor
Anlagebetrüger investieren inzwischen erheblichen Aufwand in professionell gestaltete Webseiten. Hochwertiges Design, internationale Geschäftsadressen, angebliche Regulierungshinweise oder Logos bekannter Unternehmen sollen den Eindruck eines seriösen Finanzdienstleisters vermitteln.
Nicht selten werden sogar Handelsregistereinträge real existierender Firmen, Namen tatsächlicher Mitarbeiter oder gefälschte Zulassungsnummern verwendet. Für Verbraucher wird dadurch immer schwieriger, betrügerische Plattformen von regulierten Anbietern zu unterscheiden.
Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
Gerade im Bereich der Kryptowährungen und Online-Investments locken viele Plattformen mit außergewöhnlich hohen Renditen, schnellen Gewinnen oder exklusiven Handelsmöglichkeiten.
Oft werden Anleger zunächst mit kleinen Gewinnen oder professionell wirkenden Handelskonten überzeugt. Nach weiteren Einzahlungen verschwinden die Betreiber jedoch oder verlangen zusätzliche Gebühren, bevor angebliche Auszahlungen erfolgen können.
Die tatsächliche Rückzahlung des investierten Kapitals bleibt in vielen Fällen aus.
So können Anleger sich schützen
Die BaFin empfiehlt Anlegern, vor jeder Geldanlage sorgfältig zu prüfen,
- ob der Anbieter über eine gültige BaFin-Erlaubnis verfügt,
- ob Warnmeldungen deutscher oder internationaler Aufsichtsbehörden vorliegen,
- ob Internetadresse und Unternehmensdaten exakt mit den offiziellen Angaben übereinstimmen,
- und ob ungewöhnlich hohe Renditeversprechen oder Zeitdruck aufgebaut werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen erfolgen sollen oder ausschließlich telefonisch beziehungsweise per Messenger kommuniziert wird.
BaFin verschärft den Anlegerschutz
Die aktuelle Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Mit diesen Veröffentlichungen informiert die BaFin regelmäßig über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten oder die Identität seriöser Unternehmen missbrauchen.
Für Anleger ist die Warnung vor clearmarketeurope.com ein weiterer Hinweis darauf, wie professionell organisierter Online-Anlagebetrug inzwischen arbeitet. Ein seriös wirkender Internetauftritt, ein bekannter Unternehmensname oder eine ausländische Geschäftsadresse sind längst keine Garantie mehr für die Rechtmäßigkeit eines Angebots. Umso wichtiger bleibt eine sorgfältige Prüfung jedes Finanzdienstleisters, bevor Geld investiert wird.