Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor einer mutmaßlich betrügerischen Anlageplattform. Im Fokus steht diesmal die Internetseite dlj-grp.com. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Besonders brisant: Die Betreiber sollen sich offenbar die Identität eines tatsächlich existierenden Unternehmens zunutze machen.
Nach Angaben der BaFin tritt der Betreiber der Website unter der Firmierung DLJ International Group Limited auf. Als Unternehmenssitz wird London angegeben, zusätzlich wird gegenüber Kunden eine Geschäftsadresse in Berlin genannt.
BaFin vermutet Identitätsdiebstahl
Im britischen Unternehmensregister Companies House existiert tatsächlich eine Gesellschaft mit dem Namen DLJ International Group Limited. Nach den Erkenntnissen der BaFin gibt es jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass dieses Unternehmen tatsächlich hinter der Website dlj-grp.com oder den dort angebotenen Finanzprodukten steht.
Die Finanzaufsicht geht vielmehr von einem mutmaßlichen Identitätsdiebstahl aus. Kriminelle nutzen dabei den Namen eines real existierenden Unternehmens, um gegenüber potenziellen Anlegern Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen aufzubauen.
Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass über die Internetseite ohne Zulassung Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Wer solche Dienstleistungen in Deutschland erbringen möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Diese Zulassung dient dem Schutz von Anlegern und stellt sicher, dass Anbieter gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital, Organisation, Risikomanagement und Aufsicht genügen.
Nach den Erkenntnissen der Behörde liegt eine entsprechende Erlaubnis für die über dlj-grp.com angebotenen Geschäfte nicht vor.
Betrüger setzen zunehmend auf bekannte Firmennamen
Der aktuelle Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Warnungen der Finanzaufsicht ein. Immer häufiger kopieren professionelle Anlagebetrüger Namen, Handelsregisterdaten oder Anschriften real existierender Unternehmen, um ihre Internetseiten möglichst glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Für Verbraucher wird dadurch die Unterscheidung zwischen seriösen Finanzdienstleistern und betrügerischen Plattformen zunehmend schwieriger. Eine bloße Suche nach dem Firmennamen genügt häufig nicht mehr, da tatsächlich eingetragene Unternehmen existieren können, die mit den betrügerischen Angeboten nichts zu tun haben.
Auch Kryptowerte im Visier
Bemerkenswert ist, dass sich die Warnung ausdrücklich auch auf Kryptowerte-Dienstleistungen bezieht. Der Markt für digitale Vermögenswerte bleibt ein bevorzugtes Betätigungsfeld international agierender Anlagebetrüger.
Oft werben die Betreiber mit hohen Renditen, professionellen Handelsplattformen oder angeblich exklusiven Investmentmöglichkeiten. Tatsächlich fehlen jedoch häufig jede behördliche Zulassung und ein wirksamer Anlegerschutz. Eingezahlte Gelder verschwinden nicht selten auf ausländischen Konten oder werden über komplexe Zahlungsstrukturen weitergeleitet.
So können sich Anleger schützen
Die BaFin empfiehlt Anlegern grundsätzlich, vor jeder Geldanlage sorgfältig zu prüfen,
- ob der Anbieter über eine gültige BaFin-Erlaubnis verfügt,
- ob Unternehmensname und Internetadresse exakt mit den offiziellen Angaben übereinstimmen,
- ob Warnmeldungen deutscher oder europäischer Finanzaufsichtsbehörden vorliegen,
- und ob unrealistisch hohe Renditeversprechen oder besonderer Zeitdruck aufgebaut werden.
Misstrauen ist insbesondere dann angebracht, wenn ausschließlich telefonisch oder per E-Mail kommuniziert wird oder Anleger zu schnellen Überweisungen gedrängt werden.
Warnung dient dem Anlegerschutz
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Mit solchen Warnungen informiert die BaFin regelmäßig über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Zulassung Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten oder die Identität seriöser Unternehmen missbrauchen.
Der aktuelle Fall verdeutlicht erneut, dass sich Anleger nicht allein auf bekannte Firmennamen oder professionell gestaltete Internetseiten verlassen sollten. Gerade im Bereich von Finanz- und Kryptoanlagen gehören Identitätsdiebstahl und täuschend echt gestaltete Plattformen inzwischen zu den häufigsten Methoden internationaler Anlagebetrüger.