Die Kerscher Immobilien GmbH & Co. KG aus Mamming hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Landshut ordnete am 10. Juli 2026 um 13:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 520/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Zehentstraße 3 in 94437 Mamming und ist beim Amtsgericht Landshut unter der Handelsregisternummer HRA 12104 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Kerscher Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführerin Sandra Kerscher ist.
Die Kerscher Immobilien GmbH & Co. KG ist im Immobilienbereich tätig. Das Unternehmen befasst sich insbesondere mit dem Erwerb, der Entwicklung, der Verwaltung, der Vermietung und der Verwertung von Immobilien sowie mit der Durchführung und Betreuung von Immobilienprojekten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vladimir Nikolic aus Landau an der Isar bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiter verschlechtert. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Dabei wird insbesondere untersucht, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebes möglich erscheint.
Die jetzige Entscheidung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erst nach Abschluss der Prüfung wird das Insolvenzgericht über die weitere Zukunft der Kerscher Immobilien GmbH & Co. KG entscheiden.