Verbraucher, die sich durch die kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft des Reiseportals Opodo benachteiligt fühlen, erhalten möglicherweise die Chance auf eine Rückerstattung ihrer gezahlten Beiträge. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat eine Sammelklage gegen die Betreiberin der Plattform eingereicht. Betroffene könnten dadurch Mitgliedsbeiträge von bis zu 120 Euro zurückfordern.
Die Klage richtet sich gegen die Vacaciones eDreams S.L., die über die Reiseportale Opodo und eDreams die kostenpflichtigen Mitgliedschaftsprogramme „Prime“ und „Prime Plus“ anbietet. Die Programme werben mit vergünstigten Preisen für Flüge, Hotels, Mietwagen und weitere Reiseleistungen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer werden Kunden jedoch beim Abschluss und insbesondere bei der Kündigung der Mitgliedschaft teilweise unangemessen benachteiligt.
Streitpunkt ist die Widerrufsfrist
Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer den Umgang mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Wer während einer Reisebuchung eine Prime-Mitgliedschaft abschließt, erhält häufig zunächst eine kostenlose Testphase von 15 Tagen. Nach Angaben des ZEV gilt diese jedoch nicht für alle Kunden. Wer innerhalb der vergangenen drei Jahre bereits eine Prime-Mitgliedschaft bei einer Marke der eDreams-Gruppe besessen habe, müsse den Mitgliedsbeitrag oftmals sofort bezahlen.
Kommt es anschließend innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist zu einer Kündigung, erhalten Betroffene den gezahlten Beitrag nach Angaben des ZEV häufig nicht vollständig zurück. Das Unternehmen begründet dies damit, dass Kunden die Preisvorteile der Mitgliedschaft bereits genutzt hätten.
Verbraucherschützer sehen Rechtsverstöße
Nach Auffassung des ZEV verstößt diese Praxis gegen geltendes Verbraucherrecht. Zwar dürften Unternehmen grundsätzlich Wertersatz verlangen, wenn Verbraucher Dienstleistungen bereits in Anspruch genommen haben. Voraussetzung sei jedoch, dass Kunden ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird. Zudem müssten sie vor Vertragsabschluss eindeutig darüber informiert werden, welche Folgen dies für ihr Widerrufsrecht hat.
Genau diese Voraussetzungen sehen die Verbraucherschützer in zahlreichen Fällen nicht erfüllt. Deshalb halten sie die teilweise oder vollständige Einbehaltung der Mitgliedsbeiträge für rechtswidrig.
Viele Beschwerden über das Prime-Abo
Die Prime-Mitgliedschaft von Opodo sorgt bereits seit Jahren für Kritik. Immer wieder berichten Verbraucher, dass sie das kostenpflichtige Abo versehentlich während einer Flugbuchung abgeschlossen hätten oder ihnen die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft nicht ausreichend bewusst gewesen sei. Auch Schwierigkeiten bei der Kündigung des Abonnements waren wiederholt Gegenstand von Beschwerden.
Verbraucherschützer kritisieren seit Langem, dass der Abschluss der Mitgliedschaft vergleichsweise unkompliziert möglich sei, während die Beendigung des Vertrags für viele Kunden deutlich aufwendiger ausfalle.
Betroffene könnten Geld zurückerhalten
Mit der Sammelklage soll nun gerichtlich geklärt werden, ob die Einbehaltung der Mitgliedsbeiträge rechtmäßig war. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnten zahlreiche Betroffene Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer gezahlten Beiträge haben. Je nach Vertragsmodell kann es dabei um Beträge von bis zu 120 Euro gehen.
Die Sammelklage richtet sich insbesondere an Verbraucher, deren Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist nicht vollständig anerkannt wurde oder denen trotz fristgerechter Kündigung Kosten entstanden sind.
Urteil könnte Signalwirkung haben
Der Fall besitzt über Opodo hinaus erhebliche Bedeutung für die gesamte Reisebranche. Immer mehr Buchungsplattformen setzen auf kostenpflichtige Mitgliedschaftsmodelle, die mit Rabatten und exklusiven Angeboten werben. Verbraucherschützer fordern dabei transparente Vertragsbedingungen und eine uneingeschränkte Wahrung der gesetzlichen Widerrufsrechte.
Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, könnte dies Auswirkungen auf vergleichbare Bonus- und Mitgliedschaftsprogramme anderer Online-Reiseportale haben. Für Verbraucher wäre dies ein wichtiges Signal, dass auch digitale Abo-Modelle den Vorgaben des deutschen und europäischen Verbraucherrechts uneingeschränkt entsprechen müssen.