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Neue Betrugsmasche bei Kleinanzeigen: Frau verliert fünfstelligen Betrag – Polizei warnt vor gefälschten Bezahlseiten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Die Polizei warnt eindringlich vor einer derzeit stark zunehmenden Betrugsmasche auf Online-Verkaufsplattformen wie Kleinanzeigen. In einem aktuellen Fall aus dem niedersächsischen Gifhorn verlor eine Frau einen fünfstelligen Geldbetrag, nachdem sie auf eine professionell gefälschte Zahlungsseite gelockt worden war. Nach Angaben der Ermittler häufen sich vergleichbare Fälle derzeit deutlich.

Nach Angaben der Polizei treten die Täter zunächst als vermeintlich seriöse Kaufinteressenten auf. Sie melden sich auf Verkaufsplattformen bei privaten Anbietern und bekunden Interesse an einem angebotenen Artikel. Zunächst schlagen sie eine scheinbar sichere Zahlungsabwicklung über bekannte Bezahldienste oder Versandlösungen vor.

Im weiteren Verlauf behaupten die Betrüger jedoch, dass es bei der vorgesehenen Zahlungsabwicklung technische Probleme gebe. Stattdessen schlagen sie eine alternative Zahlungsmethode vor und übersenden den Verkäufern einen Link.

Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Betrugsmasche.

Der Link führt auf eine täuschend echt gestaltete Internetseite, die bekannten Zahlungsdiensten oder der Verkaufsplattform zum Verwechseln ähnlich sieht. Dort werden die Verkäufer aufgefordert, ihre Bankdaten einzugeben oder ihr Konto mit dem angeblichen Bezahlsystem zu verknüpfen.

Mit den so erlangten Zugangsdaten verschaffen sich die Täter Zugriff auf die Konten ihrer Opfer. Anschließend werden Überweisungen ausgelöst oder andere missbräuchliche Transaktionen vorgenommen. Im aktuellen Fall verlor die Geschädigte dadurch einen fünfstelligen Geldbetrag.

Nach Einschätzung der Polizei professionalisieren sich die Täter zunehmend. Die gefälschten Internetseiten seien inzwischen so hochwertig gestaltet, dass selbst erfahrene Internetnutzer Schwierigkeiten hätten, den Betrug sofort zu erkennen. Hinzu komme, dass die Kommunikation häufig freundlich und glaubwürdig wirke und die Täter ihre Opfer gezielt unter Zeitdruck setzen.

Die Ermittler raten deshalb dringend dazu, ausschließlich die offiziellen Kommunikations- und Bezahlsysteme der jeweiligen Verkaufsplattform zu nutzen. Links, die per Nachricht oder E-Mail verschickt werden, sollten grundsätzlich kritisch hinterfragt und möglichst nicht geöffnet werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Käufer plötzlich von der ursprünglich vereinbarten Zahlungsart abweichen möchten oder erklären, ein anderer Zahlungsdienst sei erforderlich. Seriöse Käufer haben in der Regel keinen Grund, Verkäufer auf externe Internetseiten umzuleiten.

Verbraucher sollten außerdem niemals Bankdaten, TANs, Kreditkarteninformationen oder Zugangsdaten auf Internetseiten eingeben, deren Echtheit sie nicht zweifelsfrei überprüfen können. Bereits kleine Abweichungen in der Internetadresse oder ungewöhnliche Formulierungen können Hinweise auf eine Fälschung sein.

Sollten Betroffene dennoch sensible Daten eingegeben haben, empfiehlt die Polizei, unverzüglich die Hausbank zu informieren, Online-Banking-Zugänge sperren zu lassen und Strafanzeige zu erstatten. Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, unberechtigte Abbuchungen oder Überweisungen noch zu verhindern.

Die aktuellen Fälle zeigen nach Einschätzung der Ermittler, dass Cyberkriminelle ihre Methoden kontinuierlich weiterentwickeln. Während früher vor allem Käufer im Visier der Täter standen, geraten inzwischen zunehmend auch private Verkäufer ins Fadenkreuz. Verbraucher sollten daher bei Online-Geschäften besondere Vorsicht walten lassen und ausschließlich die offiziellen Sicherheits- und Bezahlsysteme der jeweiligen Plattform nutzen.

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