Für die Jühlcke & Dietz GmbH mit Sitz in Hildesheim ist das Insolvenzeröffnungsverfahren in eine entscheidende Phase eingetreten. Das Amtsgericht Hildesheim hat am 7. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 132 IN 64/25 um 14:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Gleichzeitig wurden Verfügungsbeschränkungen zum Schutz des Unternehmensvermögens erlassen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Wachsmuthstraße 19, 31134 Hildesheim, und ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRB 817 eingetragen. Geschäftsführer sind Boris Frömke und Hendrik Becker.
Die Jühlcke & Dietz GmbH zählt zu den traditionsreichen Unternehmen der Region und ist im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung tätig. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungstechnik sowie die Planung, Installation, Wartung und Modernisierung entsprechender Anlagen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Liese von der GÖRG Insolvenzverwaltung in Hannover bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit dem Gerichtsbeschluss nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt.
Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Diese Maßnahme dient dazu, Forderungen zu sichern und die künftige Insolvenzmasse zu schützen.
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eingehend prüfen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob Chancen für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird das Amtsgericht Hildesheim entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob das Verfahren einen anderen Verlauf nimmt.